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Nebenkostenprivileg bei Sat Empfang

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von olivertimm, 11. Mai 2024.

  1. digi-pet

    digi-pet Guest

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    Man kann Kabel-TV und Stromversorgung nicht einfach gleichsetzen . Bei Stromversorgung fallen ja auch dem Durchleiter die Kosten pro kWh an die er dann abrechnen muss , bei Kabel-TV oder allgemein BK wird eben nur eingespeist .

    Hier sind es wohl Trittbrettfahrer des NKP die als externe Firma diese Dienstleistung anbieten deshalb hat es sich auch was mit Nebenkosten prüfen lassen . Entweder man zahlt oder man lässt es falsch war nur das Zwangsprinzip NKP .

    Der Vermieter könnte seine Pflicht zur TV Versorgung auch mit Hausantenne über DVB-T erfüllen wenn darüber auch freenet TV empfangbar wäre und alles regulär über die Nebenkosten für alle abrechnen denn ich glaube nicht dass man da aussteigen könnte .
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 16. Mai 2024
  2. MartinP

    MartinP Talk-König

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    Wenn Du für EIN Wohnobjekt zuständig wärest, ist das korrekt ... Meist haben aber solche Betriebe sehr viele solche Wartungsverträge mit 24/7 Rufbereitschaft, und eine Reihe von Technikern, die dann Reihum "Rufbereitschaft" haben, neben ihrem Tagesdienst. Wenn es nachts dann gleichzeitig aus verschiedenen Objekten Alarm gibt, muss der mit der "A***karte" dann versuchen, weitere Kollegen zu "aktivieren" ...
     
  3. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Danke für deine umfangreiche Schilderung.
    Ich hatte da schon Jobangebote in diesem Bereich, als Nebentätigkeit zum Studium, die hatten mir allesamt nicht zugesagt.
    Keine Erlaubnis zur Fernwartung, kein eigener Schlüssel zu Büroräumen des Unternehmens, Rufbereitschaft unbezahlt, waren da Beispiele für meine Ablehnung.
     
  4. Gorcon

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    Das ist ganz toll! Da darf man dann nicht mal ein Bier trinken und muss immer neben dem Telefon sitzen.
    Zu recht! ;)
     
  5. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Eine Sat-Schüssel muss nicht auf dem Gebäudedach installiert werden. Diese kann überall montiert werden sofern diese frei Sicht zum Satelliten hat. Eine solche kann auch 3 Meter über dem Boden an einem Masten montiert werden.
    Mir mir ist es eine 80cm Sat-Schüssel, an der Hauswand montiert, nicht auf dem Dach.

    Naja, vielleicht ein paar Euronen für den Betrieb der Signalverteilanlage. Keine Ahnung wie die Verteilung des HF-Signal realisiert ist oder ob da evt. sogar eine Umsetzung von DVB-S2 nach DVB-C erfolgt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Mai 2024
  6. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Ich glaube das wird dann richtig teuer.
    Wir haben hier im Kabel derzeit (noch) 44 TP die mit TV/Radio belegt sind. :oops:
     
  7. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Ein Vermieter hat gar keine Pflicht zur TV-Versorgung seiner Mieter. Bestenfalls könnte im Mietvertrag die Versorgung mit einem TV-Signal vereinbart sein. Wenn bisher die Kosten dafür über die Mietnebenkosten berechnet und beglichen wurden, was jetzt/demnächst nichtmehr rechtlich zulässig ist, kann der Vermieter entweder die Leistung ganz verweigern/einstellen oder die Kosten anderweitig geltend machen (z.B. durch Mietanpassung) oder die Erbringung an Dritte abtreten, die dann ihre Kosten geltend machen (können).

    Ohne entsprechende Vereinbarungen oder Verträge bleibt es dann eben auch ohne TV-Versorgung.
     
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  8. Sat-Alchemist

    Sat-Alchemist Silber Member

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    Sieht doch schön aus, was haben die Vermieter nur dagegen?
     
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  9. MartinP

    MartinP Talk-König

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    Mich würden eher der Zustand der Balkone stören, aber jeder, wie er meint... Auf manchen der Balkone wirde ich nicht so gerne heraustreten ...
     
  10. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Glaube nicht das das Bild aktuell ist. Ich denke mal eher 20-30 Jahre alt.