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NDR-Mitarbeiterin: Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 25. März 2013.

  1. Gag Halfrunt

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    AW: NDR-Mitarbeiterin: Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig

    Nein, falsch verstanden: Die Zweckbindung bezieht sich auf die Verwendung des eingenommenen Geldes.

    Die Steuer selbst kann und darf erhoben werden, um ein bestimmtes, "steuerndes" Ziel zu erreichen, wie z.B. die Tabaksteuer.
     
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: NDR-Mitarbeiterin: Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig

    Genau das Beispiel zeigt doch, dass eine Steuer eben nicht zweckgebunden ist. ;)

    Das Geld fließt immer dem Gesamthaushalt zu, aus dem wiederum alle Kosten bestritten werden.

    Wenn an einer Stelle ein höherer Finanzbedarf ist, dann kann man selbstverständlich an anderer Stelle eine Steuer erheben oder erhöhen. Aber diese Mehreinnahmen fließen auch nur wieder dem Gesamthaushalt zu, um eben die Mehrausgaben zu decken.

    Das ist der elementare Unterschied. Der Rundfunkbeitrag hingegen wird ausschließlich zum Zweck der Finanzierung der Sender und Medienanstalten erhoben und verwendet.

    Damit kann es eben keine Steuer sein.

    Selbst wenn man eine Abgabe auf den kleinen Zeh erfindet, mit der die Chihuahua-Zucht auf Neuguinea finanziert werden soll, ist das keine Steuer, selbst wenn sie eben von jedem erhoben wird, der mindestens einen kleinen Zeh hat.
     
  3. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: NDR-Mitarbeiterin: Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig

    Wieso, wir haben doch immer noch eine Marine. ;)