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Naturkostmarke Rapunzel bei Coop wegen Privatmeinungsäusserung ausgelistet

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Martyn, 18. Mai 2020.

  1. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

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    Wer will denn das wissen?:D
    Wenn du mit Erdbeeren angetroffen wirst und hast keinen Bon dabei, bist du schuldig. So einfach ist das.
    Beihilfe zur Steuerhinterziehung und/oder Schwarzarbeit. Zack. :)
     
  2. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Guilty until proven innocent - so muss das sein :D.
     
  3. Martyn

    Martyn Institution

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    Die einzigen Ausnahmen dürften reine Gelegentheitsgeschäfte ohne nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht sein wie Haushaltsauflösungen, wer sich mit seinem Hobby ein paarmal im Jahr auf einem Flohmarkt oder Standmarkt beteiligt, etc.

    Zwar können sich Kleinunternehmer/n unter 350.000€ Umsatz von der Doppelten Buchführung und unter 50.000€ Umsatz auch von der Umsatzsteuerausweisung befreien lassen. Aber auch solche Kleinunternehmen müssen (ob nur auf Verlangen wie früher oder seit der Bonpflicht generell, das ist umstritten) einen Bon oder eine Rechnung ausstellen, nur eben ohne ausgewiesene Umsatzsteuer. Und der Gewinn daraus muss natürlich als Einkommen versteuert werden. Aber bei Kleinunternehmen wird man schon ein in einem Matheheft geführtes Kassenbuch und Quittungsblock oder gestempelte Post-Its als Bon akzeptieren. Praktikabel ist sowas aber allenfalls bei Branchen mit relativ wenigen und dafür grösseren Geschäftsfällen pro Tag. Zum Beispiel Hufschied, Möbelrestaurateur, Tätowierer, etc. Aber bei sowas wie beim Gemüsestand wäre das viel zu aufwendig. Da dürfte kein Weg an einem einer Registrierkasse oder einem Kassensystem vorbeiführen.

    Abgesehen davon werden in einer Branche einem Gemüsebauern die 50.000€ und 350.000€ Umsatz schnell gerissen. Denn der Gewinn ist bei Erbeeren wahrscheinlich nicht so riesig. Da muss schon einiges an Umsatz her damit es sich überhaupt rentiert.

    Und der Hähnchengrill hat ja eine ganze Flotte. Die sind definitiv zu gross für Kleinunternehmerregelung, selbst wenn sie zum Beispeil mit einem Franchise-System uns Subunternehmern arbeiten würden.

    Davon wüsste ich zumindest in Deutschland nichts.

    Natürlich gibt es von den Finanzämtern Kontrollen, vorallem ob in der Gastronomie wirklich Alles auf die Rechnung gesetzt wird, und ob Vorort-Verzehr auch so abgerechnet wird und nicht als TakeAway-Verzehr abgerechnet wird. Aber das läuft wohl nur mit Testkäufern die sich dann den eigenen Beleg anschauen. Das Kunden nach Belegen gefragt worden wären hab ich jetzt noch nie gehört.
     
  4. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Richtig die haben hier in der Stadt schon mindestens 5 mir bekannte Standorte, aber das Geld wird dort generell nur Bar genommen und eine Registrierkasse gibts da nicht.
     
  5. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Ist spätestens seit der Bonpflicht vorbei. Jetzt herrscht der Generalverdacht. :whistle:
     
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  6. DVB-T2 HD

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    Irgendwie stimmt das schon und den „Generalverdacht“ durch die Finanzämter gibt es schon sehr lange (glaube so ab den 90ern) in Italien und Polen, wo es seit dem vom Finanzamt verblombte Fiskalspeicher in den Registrierkassen gibt. Warum wohl gerade in diesen Staaten?;):)
     
  7. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Schrub ich doch auch - solange schuldig bis die Unschuld mangels Beleg nicht mehr nachgewiesen werden kann ;).
     
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