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Namensrecht

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Der Franke, 13. November 2004.

  1. Der Franke

    Der Franke Member

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    Hier mal wieder ein Beispiel, womit sich unsere Politiker so befassen:

    www.nn-online.de/artikel.asp?art=264963&kat=3&man=3

    Geschiedene dürfen nunmehr den angeheirateten Namen, bei erneuter Heirat, auf den neuen Partner übertragen.

    Wozu soll das gut sein?
    Verliert man nicht irgendwann seine eigene Identität?

    Oder bekommt der Spruch "Namen sind was für Grabsteine" immer mehr Bedeutung.

    Ich finde das mit den Doppelnamen schon total daneben, aber das jetzt müsste wirklich nicht sein!

    Gilt im übrigen auch für schwule und lesbische Partnerschaften, nicht das sich wieder jemand übergangen fühlt.:winken:
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. November 2004
  2. littlelupo

    littlelupo Guest

    AW: Namensrecht

    @Der Franke:
    Was soll diese Scheinheiligkeit? Meinst Du nicht, daß erwachsene Menschen am besten selber darüber entscheiden sollten, welchen Nachnamen sie tragen? Mein Nachname ist auch recht kompliziert und wird in aller Regel als Doppelnamen interpretiert, was aber nicht stimmt. Der Einfachheit halber könnte man doch einfach die letzten sechs Buchstaben weglassen. Ich identifiziere mich eher mit meinem Vornamen. Durch einen Vor- und Zunamen kann man einen Menschen ohnehin nicht zu 100% identifizieren, man muß mindestens noch Geburtsdatum und vielleicht auch Geburtsort berücksichtigen.

    Dann gibt es hier in der Region noch den Nachnamen (wohlgemerkt, das ist nur der Nachname) "Otto vor dem Gentschenfelde". Ist doch klar, daß da der ein oder andere heiraten möchte, um diesen Nachnamen loszuwerden.

    Warum sich der Bundestag damit beschäftigen muß:
    Wäre die Gleichberechtigung von Mann und Frau schon seit Jahrhunderten verwirklicht, bräuchten wir heute überhaupt nicht mehr über dieses Thema diskutieren.
     
  3. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: Namensrecht

    Gut und schön, aber sobald jemand geschieden ist trägt er üblicherweise wieder seinen Geburtsnamen. Wenn die Frau will kann sie zwar ihren Ehenamen weiterführen aber den dann auch noch auf einen neuen Ehepartner übertragen geht imho zu weit.
    Um mal ein extrembeispiel zu nennen diese Jessica Winter die ja weder von Geburt an weder Jessica noch Winter heisst hat geheiratet heisst jetzt Jessica Witte-Winter lässt sich scheiden und heiratet vielleicht nochmal den Herrn Bolte. Hiesse sie dann Jessica Witwe Bolte Winter oder noch anderst. Tschuldigung für den Schreibfehler aber in dem Zusammenhang ist der wohl verständlich.

    Gruss uli
     
  4. littlelupo

    littlelupo Guest

    AW: Namensrecht

    Dann muß ich mal anders fragen: Warum kann man sich den Nachnamen nicht aussuchen? Dir geht das zu weit, also muß es anderen Leuten strikt verboten werden? Ob die Jessica Winter jetzt Jessica Winter oder Sabine Hitler heißt, das ist mir doch völlig egal. Das ist ihr Bier, da habe ich mich nicht einzumischen. Das deutsche GG läßt folgende Interpretation zu: Die Freiheit des Einzelnen hört da auf, wo die Freiheit eines Anderen eingeschränkt wird. Also die eigene Meinungsfreiheit hört demnach dort auf, wo ich anderen Leuten per Gesetz vorschreibe, welchen Nachnamen sie zu führen haben.

    Ich muß das noch etwas dramatisieren: Ich habe mal in einem anderen Thread die Frage gestellt, warum wir in Deutschland grundsätzlich alles reglementieren, d.h. Freiheiten einschränken müssen. Da hat Mart2000 geantwortet: "Weil das in Deutschland halt immer so gewesen ist.:mad: " Da hat er zu 100% Recht.:D
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. November 2004
  5. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: Namensrecht

    Dann halt mal ein anderes Beispiel: diese ja momentan in den diversen Revolverblättern zu findende Tatjana Gsell heiratet diesen ferfried von wasweissich lässt sich scheiden und heiratet wieder dann dürfte ihr Mann ebenfalls von wasweissich heissen. Ich finde das geht doch etwas zu weit. Prinzipiell hast du natürlich recht dass sich der Staat nicht in alles und jedes einmischen sollte. Nur ist der Name mit dem man auf die Welt kommt halt mal ein wesentlicher Teil der Persönlichkeit der kann zwar wenn er eine grosse Belastung ist geändert werden aber das nach Lust und Laune zu machen sollte doch sehr eingeschränkt sein. Die bisher vorhandenen Möglichkeiten sind doch genug. Doppelnamen oder dass beide den Geburtsnamen behalten bzw der Mann den Namen der Frau annimmt halte ich für ausreichend. Stell dir vor mein Urgrossvater hat den gleichen Familiennamen getragen den ich heute auch hab und ich fühl mich dadurch nicht in meinen Rechten oder meiner Freiheit beschränkt. Möglicherweise sähe es anders aus wenn ich irgendwo ins Ausland umziehen würde und die Leute sich dort die Zunge oder sonstwas abbrechen würden weil sie meinen Namen nicht sprechen können.

    Gruss Uli
     
  6. littlelupo

    littlelupo Guest

    AW: Namensrecht

    Meinen Nachnamen sehe ich nicht als wesentlichen Teil meiner Persönlichkeit. Warum nicht? Ganz einfach: Ich konnte ihn mir ja nicht aussuchen.
    Ja, warum das für andere eingeschränkt sein soll, nur weil es nicht dem eigenen Empfinden entspricht, da fehlt mir noch die Begründung. Oder ist das nur eine "Privatmeinung", die so nicht in ein Gesetz gegossen werden soll?
     
  7. tarak

    tarak Neuling

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    AW: Namensrecht

    Nach den diversen Antworten zu schließen denke ich, daß die Ausgangsfrage hier teilweise nicht ganz verstanden wurde.

    Also möchte ich auch ein Beispiel bemühen:

    Wenn Herrn XY von seiner Frau eines Tages eröffnet wird, daß sie sich scheiden läßt, um einen Anderen zu heiraten ...
    ... sollte dieser andere, nachdem er Herrn XY jetzt schon die Frau weggenommen hat, sich auch noch seinen Namen nehmen und ebenfalls XY heißen dürfen?
     
  8. littlelupo

    littlelupo Guest

    AW: Namensrecht

    So sehe ich das. Herr XY darf ja weiterhin seinen eigenen Nachnamen tragen, er wird ihm ja nicht "genommen".
     
  9. tarak

    tarak Neuling

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    AW: Namensrecht

    Wo ist da die Logik?
    Wenn ein Mann schon den Familiennamen seiner Braut nicht annehmen will, wird er doch schon gar nicht den Familiennamen seines Vorgängers bei ihr annehmen wollen.

    Aber mich interessiert auch noch einen anderen Aspekt.
    An anderer Stelle wurde (wird) über Assimilation/Integration diskutiert.

    Das kann man aber doch nur, wenn man auch von einer hiesigen Kultur ausgeht.

    In unserer Kultur ist es Tradition, daß die Frau den Namen des Mannes annimmt.
    Ich kenne ein Paar, bei dem es anders war - aber dazu muß man sagen, daß der Bräutigam ein gestörtes Verhältnis zu seiner Familie hatte und sein Name im Übrigen auch schwer auszusprechen war.
    Wenn mir meine Braut erklärt, daß sie meinen Namen nicht tragen möchte, müßte sie mir schon eine gute Erklärung liefern - und je nach dem angegebenen Grund würde ich mir dann gegebenenfalles nochmal überlegen, was eigentlich für sie spricht.
     
  10. tarak

    tarak Neuling

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    AW: Namensrecht

    Das ist aber eine Spitzfindigkeit.
    Oder verstehst Du es wirklich nicht?