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Nachträgliche Mietminderung!?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Eukalyptusbaum, 20. Dezember 2010.

  1. Eukalyptusbaum

    Eukalyptusbaum Senior Member

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    AW: Nachträgliche Mietminderung!?

    Der Vermieter weiss,was da drüben allgemein für ein Lärm gemacht wird durch trampeln,Stühle und Tische rücken,Feten feiern etc.
    Er wohnt ja mit im Haus.
    Daher habe ich auf den Baulärm jetzt nicht explizit hingewiesen.
    Er bekommt im Moment ja den selben Lärm mit,wie ich.
    Ausserdem zahle ich ja die Miete immer voraus.
    Ich kann aber nicht in die Zukunft schauen.
    Wenn es jetzt im Januar vorbei sein sollte,dann kann ich doch nicht die Januar-Miete mindern,oder?
    Ich wäre schon froh,wenn ich rückwirkend mindern könnte,bin mir aber halt nicht sicher.
     
  2. DrFalo

    DrFalo Guest

    AW: Nachträgliche Mietminderung!?

    Das tut nichts zur Sache. Du mußt den Vermieter über den Mangel informieren wenn du eine Minderung vornehmen willst.

    Das ist schlecht, darum unbedingt den Vermieter informieren auch über deine Absicht die Miete ab sofort zu mindern.

    Nun das ist weniger ein Problem, man kann ja die Differenz mit der nächsten Miete verrechnen/nachzahlen.

    Das dürfte schwierig werden.

    Wichtig: Bin kein Anwalt und gebe hier nur meine persönliche Meinung nach bestem Wissen und Gewissen wieder. Sinnvoll wäre es sich bei einem Mieterverein oder Fachanwalt Rat zu holen.