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Nachträgliche Fangstangen-Montage

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von gdogg2003, 22. Mai 2012.

  1. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    AW: Nachträgliche Fangstangen-Montage

    Nach so vielen Erläuterungen sollte das Prinzip der "Isolierten Erdung" geklärt sein. Ist die Antennenanlage nach Schutzwinkel- oder Blitzkugel-Verfahren im Schutzbereich einer getrennten Fangeinrichtung, kommt der Mast in den PA und muss selbstverständlich nicht mehr geerdet werden.

    Übersicht VDE-Merkblätter
    VDE-Merkblatt 04 Trennungsabstand
    VDE-Merkblatt 08 Blitzkugelverfahren
     
  2. gdogg2003

    gdogg2003 Senior Member

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    AW: Nachträgliche Fangstangen-Montage

    Vielen Dank erst einmal für die vielen Antworten.

    Momentan tendieren wir jedoch dazu, die Sat-Schüssel im Garten zu montieren und per Leerrohr direkt in den Keller (wo der TV-Steht) zu leiten. Im Garten stehen viele größere Bäume, die Schüssel würde dann unter den Bäumen an einem einbetonierten Mast befestigt werden.
    Dazu bin ich eben auf diesen Beitrag gestoßen: LINK
    Dort wird in Beitrag #2 beschrieben, dass die Montage bereits mit einem Meter Tiefe ausreichend geerdet ist. Kann das jemand bestätigen? Wäre dann nämlich sie einfachste und auch kostengünstigste Lösung.
    Wollte wegen dieser einen Frage nun kein extra Thema eröffnen, hoffe das geht in Ordnung. Besten Dank.
     
  3. satmanager

    satmanager Institution

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    Erdung - äußerer und innerer Blitzschutz (PA) - nach DIN
    AW: Nachträgliche Fangstangen-Montage

    1. ist der verlinkte Beitrag von 2007
    2. deine explizite Erwähnung der hohen Bäume um die Antenne im Garten sagt doch hier schon wieder fast aus das diese als "Fangstangen" missbraucht werden sollen, klingt genau so ... und das vor allem wieder mit dem Wort "kostengünstig" gepaart !
     
  4. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    AW: Nachträgliche Fangstangen-Montage

    Nur Antennen im Schutzbereich der Fassade sind eindeutig nicht erdungspflichtig. Ein Baum befreit hingegen nicht von normgerechter Erdung oder Potenzialausgleich.
    Die Aussage war auch schon 2007 nicht normkonform, King W. weiß es heute besser.

    Die Anforderungen gemäß EN 62305 an einen Vertikalerder erfüllt nur ein Mast der auf 3 Meter Tiefe versenkt ist. Ansonsten ist ein zusätzlicher Vertikal- oder Banderder erforderlich. Bekanntlich muss auch ein solcher Entlastungserder mit dem Schutzpotenzialausgleich des Gebäudes blitzstromtragfähig verbunden sein und es ist auch auf Korrosionsvermeidung zu achten.

    Siehe VDE-Merkblätter 10 und 09. Auf das VDE-Merkblatt 04 zum Trennungsabstand wurde bereits in meinem Vorbeitrag hingewiesen. Die normkonforme Erdung und PA einer Gartenantenne ist wesentlich aufwändiger als die einer Dachantenne und bleibt aber wegen der gegen Blitzstromeintragungen anfälligen Erdkabel -selbst mit teuren Blitzstromableitern- immer noch deutlich unsicherer.

    Die Kriterien für eine Dachantenne sind auch bei Aufstellung im Garten zu beachten:

    • Mastnaher Potenzialausgleich der Kabel
    • Schleifenfreier PA-Anschluss am Mast
    • Trennungsabstand gemäß EN 62305 zwischen einem blitzstrombelasteten Erdleiter und allen anderen Kabeln einschließlich der Antennenkabeln und auch dem Potenzial-Ausgleichsleiter.
    100 %tig normkompatibel geerdete Dachantennen sind ja schon rar, deine eigene Antenne im Schutzraum der Fangstange einer Blitzschutzanlage gehört gar zu den optimal geschützten Exoten. Eine normkompatible erdungspflichtige Gartenantenne habe ich noch nicht erlebt.

    In der DIN EN 60728-11 sind durchweg Kopfstellenumsetzer dargestellt. Sat.-Antennen mit Single-/Twin- oder Quad-LNB sucht man ebenso wie Grafiken zu BK-Einspeisung oder gar Gartenantennen vergeblich. Aus diesem Grund werden die Folien in der Netzwelt noch um Darstellungen der Mindestanforderungen für Gartenantennen ergänzt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Mai 2012