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Nach Urteil: Google stellt Verfahren für Löschanträge vor

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 30. Mai 2014.

  1. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: Nach Urteil: Google stellt Verfahren für Löschanträge vor

    Es gibt gar keine Strafe außer der allgemeinen Strafe für Urkundenfälschung, was allerdings für andere Ausweispapiere wie Führerschein etc. zutrifft.

    Nur wer konkret in Fälschungsabsicht kopiert kann eine Strafe erwarten. Man kann also getrost kopieren oder scannen solange man nicht in Fälschungsabsicht handelt. Nur wer im Originalformat und in Farbe kopiert, der kann bestraft werden. Was allerdings, wie geschrieben, aber auf alle Ausweispapiere zutrifft.

    Ein konkretes Verbot existiert auch nicht. Die fehlende Legalität ergibt sich nur daraus, dass der Ausweis nicht Eigentum des Besitzers ist. Das ist dann auch schon alles.
     
  2. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Nach Urteil: Google stellt Verfahren für Löschanträge vor

    Ok, selbst wenn man mit keiner Strafe rechnen muss – sollte man Google wirklich eine Kopie seines Personalausweises überlassen?
    Ich würde sagen dass man Google nicht mehr persönliche Daten überlassen sollte als unbedingt notwendig.
    Bleibt ohnehin eine Abwägung da die Daten (für die ein Löschantrag gestellt wurde) falls jemand bei google.com danach sucht weiterhin abgerufen werden können.
    Das Netz vergisst an dieser Stelle nicht.
    Und dann gibt es wohl auch noch andere Internetarchive (z.B Wayback Machine) in denen man ältere Daten von sich finden könnte...
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Juni 2014
  3. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: Nach Urteil: Google stellt Verfahren für Löschanträge vor

    Sollte man wohl eher nicht. Diese Geschichte mit der Löschung ist sowieso halbherzig und wenig sinnvoll. Nur hat man mit keinerlei Konsequenzen zu rechnen, wenn man den Personalausweis, wem auch immer, als Scan, Kopie überlässt.