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Nach Mißbrauch mit Bewährungsstrafe davongekommen

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Worringer, 3. November 2016.

  1. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Als ich meine Parnerin kennen lernte, war sie 19 und ich 25.
    Damals sah sie aus wie 15 oder 16, was uns (sprich mir) einige vorwurfsvolle Blicke (oder schlimmeres) mancher Mitbürger einbrachte.

    Deshalb bin ich beim "Kinderschänder" rufen evtl. etwas zurückhaltender.
    Aber evtl. bin oder war ich ja nur selber einer, der eine legale Möglichkeit zur Befriedigung meiner abartigen Triebe gefunden hatte.

    Heute sieht sie immer noch jünger, aber immerhin volljährig (womit ich wohl doch kein heimlicher Pädophiler bin) und ich wohl wesentlich älter aus, weil ich jetzt desöfteren für ihren Vater gehalten werde ;).

    Vor einiger Zeit ging ja der Fall mit der 13-jährigen, die mit ihrem 53-jährigen Internetbekannten abhaute durch die Presse.
    Auf dem Foto, dass dann veröffentlicht wurde, hätte ich sie für mindestens 16 oder 17 gehalten - was natürlich nichts über ihre geistige Reife aussagt.
    Nur hätte ich in diesem Fall dem Mann eben wegen des reiferen Ausssehens keine Pädophilie unterstellt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. November 2016
  2. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Was soll mir dein wirrer Beitrag jetzt sagen?
     
  3. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Nichts.
    War eine Frage, erkennbar an Wort und Satzzeichen.

    Also nochmal, warum unbedingt Knast in diesem Fall?
     
  4. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Dann stelle doch die Frage nach dem Strafmaß direkt und nenne keine als Fragen getarnten Unterstellungen.
    Ich könnte dann nämlich auch fragen: bist du vielleicht mit dem milden Strafmaß auch deshalb einverstanden, weil du selbst gewisse Symphatien für junge Mädchen empfindest und vielleicht Angst vor einem Kontrollverlust hast?
    Übrigens, sind das auch nur Fragen, erkennbar an Wort und Satzzeichen.
     
  5. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Siehste, geht doch.

    Selbstverständlich empfinde ich als heterosexueller Mann Sympathien für junge Mädchen, vor allem, wenn sie hübsch und gut gebaut sind. :D
    Mit Kindern kann ich allerdings nicht anfangen, mit Hühnern auch nicht.

    Wäre das dann geklärt?

    Ja, ich empfinde das Urteil als gerecht.
    Ich kann den "Tathergang" und weiteren Verlauf schlecht mit Pädophilie begründen und erst recht nicht mit Fällen anderer Täter, welche ihren Opfern auflauern.
     
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  6. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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  7. AlBarto

    AlBarto Talk-König Premium

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    Deine Frau hat sich dann eben gut gehalten. Du dagegen eben nicht. Und würde ich im Arbeits/Sozialamt sitzen, würde ich jetzt auch schon zehn Jahre älter aussehen. Hehe :ROFLMAO::ROFLMAO:
     
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  8. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    In den knapp 19 Jahren bei der "sozialen Sicherung" bin ich um gefühlte 40 gealtert ;)
     
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  9. Muad´Dib

    Muad´Dib Silber Member

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    ...brauche keine Drehkurbel wie gewisse "Profis". :D
    Ich kann nur vermuten dass es zur Bewährungsstrafe kam weil gegen den Angeklagten keine anderen Vorwürfe/Anklagen vorlagen und er ausserdem nicht vorbestraft war - in solchen Fällen kommen nämlich genau solche Urteile zustande. (meines Wissens nach).

    Diese Aussage bestätigt das eindeutig:
    "Genauso irritierend auch sein Apell an Ronny R.: „Ich muss Sie warnen, wenn das noch mal passiert, muss ich Sie ins Gefängnis schicken.”"


    Persönlich kann ich es aber nach wie vor nicht nachvollziehen. Gerade in unserem Staat wo ja angeblich Schutzbefohlene (Personen) besonders geschützt werden (sollen) ...

    Aber seit diesem Irrsinn "NSU Prozess" wundert mich in diesem Staat gar nix mehr!! :(
     
  10. selassie

    selassie Platin Member

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    Der Typ ist jetzt 23, bei Beginn der Beziehung war er dann wohl 21. Mit 21 Jahren wäre er vor mal gerade 40 Jahren mal gerade selbst volljährig gewesen und über seinen Entwicklungsstand (meine den psychischen) kann es wohl wahrscheinlich keine zwei Meinungen geben, wenn er sich zu 12-Jährigen Mädchen hingezogen fühlt. Der wird wohl eher einem 16- oder 17-Jährigen gleichstehen. Das wird der Richter sicher auch berücksichtigt haben. Noch dazu einvernehmlicher Verkehr und fertig ist das milde Strafmaß.

    Wegen der Aussetzung zur Bewährung war der Richter wohl davon überzeugt, dass der Junge aufgrund seines jetzt höheren Alters dasselbe nicht noch mal macht. Insofern geht das Urteil schon in Ordnung.

    Wäre es ein 30- oder 40-Jähriger gewesen, der Verkehr mit der 12-Jährigen hatte, wäre es ganz sicher nicht zu diesem milden Strafmaß gekommen. 23-Jährige sind eben nicht erwachsen. Nicht annähern manchmal.
     
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