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Nach Mißbrauch mit Bewährungsstrafe davongekommen

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Worringer, 3. November 2016.

  1. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

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    Von einem Mörder geht unter Umständen auch keine Gefahr mehr für die Bevölkerung aus. Also bräuchte man ihm Deiner Meinung nach nicht inhaftieren, oder?
    Derzeit betreibt man mir hier leider zu sehr Täterschutz. :(
     
  2. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Nein. Das Gericht muss ihm eine pädophile Veranlagung nachweisen.

    Für den Missbrauch selbst wurde er bestraft.
     
  3. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    Natürlich kann ein Pädophiler für seine Veranlagung wie beispsielsweise ein Homosexueller auch nichts.

    Ein Schutzalter aber wird für viele pädophile eine Hemmschwelle zur Auslebung ihrer Veranlagung sein. Gäbe es das nicht, könnten Pädophile ihre Veranlagung straffrei ausleben. Das will hier hoffentlich niemand.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 7. November 2016
  4. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Das ist nicht meine Meinung.
    Im übrigen lässt das StGB keinen Spielraum zu.
     
  5. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Es gibt ein Schutzalter und es gab eine Verurteilung samt Strafe.
     
    Martyn gefällt das.
  6. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    Bestraft ja, aber es war ein mehrfacher sexueller Missbrauch und deswegen ist für mich die Bewährungsstrafe zu gering.
    Gut, jetzt drehen wir uns im Kreis. ;)
     
    Schnellfuß gefällt das.
  7. Fakeaccount

    Fakeaccount Guest

    für mich ist das teilweise wirklich harter Tobak, was Du hier zum Thema schreibst!
    Ein Pädophiler kann sicherlich nichts für seine Veranlagung, aber er kann definitiv was dafür, ob er seinen Trieben nachgeht oder nicht. Ich bin nun wirklich niemand aus der Schwanz-ab-Fraktion, aber diese täterzentrierte Sicht irritiert mich da gewaltig. Der Schutz der Opfer muss im Vordergrund stehen und nicht die Rechte des Täters, zumal es sich hier um Kinder handelt. Ob der in diesem Fall Angeklagte pädophil veranlagt ist, weiß ich nicht, aber so ein Urteil könnte eben auch Pädophile betreffen. Es muss eine Altersgrenze geben in der festgelegt ist, dass es darunter prinzipiell zu einer Hafttrafe kommt - ohne wenn und aber. Das ist meine unumstößliche Meinung zum Thema.
     
  8. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Ich bin der Meinung, dass das Gericht sehr wohl beurteilen konnte, ob der Täter pädophilen Trieben nachging, oder seine Motivation eine andere war.

    Dementsprechend auch das Urteil.
     
  9. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Das ist eine Verallgemeinerung dieses einen speziellen Falles. In den meisten Fällen werden Urteile zum Schutz des Kindes gefällt und der Täter geht ohne Bewährung in Haft.
    Diese Täter zentrierte Sicht bezieht sich nur auf diesen einen Fall. Daraus zu schließen, daß durch dieses Urteil zukünftig Kinder durch sexuelle Übergriffe gesetzlich nicht mehr ausreichend geschützt sind, ist ein Trugschluss.
     
    FilmFan gefällt das.
  10. Lt_Spock

    Lt_Spock Board Ikone

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    Deutsches Kulturgut - Weg mit dem Muselmannkram
    Es dürfte doch bekannt sein, dass in Deutschland ein Täterschutzprogramm betrieben wird. So quasi als Vergangenheitsbewältigung.

    Wenn ich jemals in richtige finanzielle Probleme geraten würde, dann ist ein gut geplanter Bank- oder Geldtransporterüberfall die Lösung. Man muss nur peinlich darauf achten, dass niemand ernsthaft verletzt oder getötet wird. Falls man als Ersttäter erwischt wird muss man halt einem Gutachter glaubhaft die persönliche Ausweglosigkeit und deren Einmaligkeit verkaufen, Reue zeigen und schon wird es nicht so schlimm mit der Strafe.

    Es ist schon bedenklich was da so von den Gerichten an der unteren Skala des möglichen Strafmaßes geurteilt wird und man kann solchen Richtern nur wünschen, dass sie mal von ihrer Klientel einen Hausbesuch bekommen.