1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Nach Mißbrauch mit Bewährungsstrafe davongekommen

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Worringer, 3. November 2016.

  1. grummelzack

    grummelzack Platin Member

    Registriert seit:
    11. September 2008
    Beiträge:
    2.201
    Zustimmungen:
    4.601
    Punkte für Erfolge:
    213
    Anzeige
    Es ging in diesem Beitrag um den Vorwurf der Pädophilie. Da die beiden noch zusammen sind, ist dieser Vorwurf unberechtigt. Für diese Tätergruppe sind 14jährige in der Regel schon zu alt.
     
  2. Fakeaccount

    Fakeaccount Guest

    lieber Schnellfuss, das ist eine Aussage, die auch mich irritiert! Ich begegne im Beruf tagtäglich Kindern und Jugendlichen im Alter von ca. 10 bis 16 Jahren. Als erwachsener Mann eine Zwölfjährige sexuell attraktiv zu finden, das deutet für mich ganz klar auf eine sexuelle Störung hin. Wäre das Mädchen wenigstens 14, dann könnte ich es u.U. akzeptieren, aber 12(!). Nö - da kann ich dann auch nicht mehr mit Unterschieden argumentieren. Gibt bestimmt auch 10 jährige, die schon deutliche weibliche Geschlechtsmerkmale aufweisen. Wäre hier dann auch "im Einzelfall zu prüfen"? Nee sorry, aber hier müssen wir eine Grenze setzen, und zwar klar und deutlich, sonst leisten wir der Pädophilie Vorschub!
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 7. November 2016
    Gast 188551 und Muad´Dib gefällt das.
  3. grummelzack

    grummelzack Platin Member

    Registriert seit:
    11. September 2008
    Beiträge:
    2.201
    Zustimmungen:
    4.601
    Punkte für Erfolge:
    213
    Das Urteil bedeutet ja nicht, daß derselbe Ermessensspielraum jetzt in jedem kommenden Fall angewendet wird. Einzelfallprüfung eben. Bei einem zehnjährigen Kind fällt eine solche Entscheidung sicher nicht.
     
  4. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Es ist keine sexuelle Störung, es ist ein Verstoß gegen menschgemachte Regeln.
    Mit 18 Jahren ist jeder grundsätzlich erwachsen, erstmal nur nach dem Gesetz, also einer Regel.
    Erst wenn er dagegen verstößt, wird seine tatsächliche Schuldfähigkeit geprüft, er kann z.B. noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden.

    Gehört also auch abgeschafft?

    Dazu kommt, dass du die Mädels aus deinen Augen betrachtest. Da könnte zur Sicht eines 23Jährigen mit unklarem Entwicklungsstand durchaus eine gewisse Differenz bestehen.
    Nehme ich mal stark an.
    Ein Richter muss das anders betrachten.

    Die Grenzen sind doch gesetzt und festgeschrieben.
    Sonst wäre eine Anklage und Verurteilung gar nicht möglich gewesen.

    Pädophilie kann man übrigens keinen Vorschub leisten, das ist eine Veranlagung.
    Die hat man, oder man hat sie nicht.
    Das sucht sich, wie Homosexualität auch, niemand aus.
     
    Wolfman563 gefällt das.
  5. Fakeaccount

    Fakeaccount Guest

    das könnte man jetzt gleichermaßen als Argument zur Verharmlosung von Pädophilie verwenden!

    Von der Rechtsprechung erwarte ich klare Ansagen! Unter 14 ist Sex mit Minderjährigen für Volljährige prinzipiell verboten und wer dagegen verstößt, geht in den Knast. Punkt- aus. Das erwarte ich von der Rechtsprechung! Der Entwicklungsgsstand interessiert ab einem gewissen Punkt nicht mehr. Gibt ja auch 10 oder oder gar 8-jährige, die schon inmitten der Pubertät stecken. Oder wie weit willst du denn im Alter zurückgehen, bis jemand in den Knast kommt?

    Nur wenn ein pädophil veranlagter ganz klar weiß, wo die Grenze ist, wird er sich im Zweifelsfall auch daran halten. Aber wenn er darauf hoffen darf, dass er eventuell auf einen Richter trifft, der wieder einmal glaubt, er müsse nach "Einzelfall" unterscheiden, dann leisten wir der Pädophilie definitiv Vorschub!
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 7. November 2016
    Gast 188551 gefällt das.
  6. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Pädophilie ist eine Veranlagung, für die der Betroffene nichts kann. Daran ändert auch eine Todesstrafe nichts.
    Ist eben nur Pech für den Betroffenen, er hätte auch schwul werden können...

    Das sieht unsere Rechtsprechung glücklicherweise anders. Zumindest da haben wir uns seit dem Mittelalter weiterentwickelt.
    Für die Volksbelustigung wäre eine Art Schari'ah selbstverständlich besser.
    Falaka für den Mann, Steinigung für die Frau. (Egal, ob Opfer oder Täter. Religion und Rechtsprechung sind ja Männersache)

    Das ist eine hypothetische Frage, die sich hier nicht stellt.
    Ich bin froh, sie nicht beantworten zu müssen. Ich muss mir den Fall glücklicherweise auch nicht bildlich vorstellen.
    Angefangen von der Tat, bis hin zum Sündenbock, der in den Knast muss.



    Wer sagt denn, dass der Täter im aktuellen Fall pädophil ist?
     
    Wolfman563 gefällt das.
  7. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

    Wissenschaftlich umstritten.
     
  8. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    Mit diesem Argument könnte man Haftstrafen generell abschaffen.
    "Wem nutzt es, wenn ein Mörder in Haft muss? Das Opfer wird dadurch nicht mehr lebendig"
     
    Fakeaccount und Fliewatüüt gefällt das.
  9. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Ich beziehe mich nur auf den aktuellen Fall. Eine generelle Verhaltensprognose für alle Täter kann ich verständlicherweise nicht stellen.
     
  10. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    Also muss ein Kinderschänder sein Opfer nur wiederholt über längere Zeit missbrauchen um den Vorwurf der Pädophilie, des Missbrauchs ansich zu entkräften. :rolleyes: