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Nach Mißbrauch mit Bewährungsstrafe davongekommen

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Worringer, 3. November 2016.

  1. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

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    Hä?
    Wo schrieb ich hier was von Lügenpresse?
    Ich denke ich habe mein Dilemma, welches ich mit dem Urteil und den Berichten dazu habe klar dargelegt.
    Weswegen von Dir jetzt diese Unsachlichkeit kommt verstehe ich ehrlich gesagt nicht.
     
  2. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

    Nicht wörtlich.
    Aber was sollte dann der Satz bedeuten "Wenn man den Medien glauben kann"?

    Meine Bemerkung war somit nicht unsachlich.
     
  3. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    Ich habe ein Problem mit dem Urteil, da ich so wie es in den Medien steht nicht nachvollziehen kann.
    Deswegen hoffe ich, dass es in den Medien übertrieben bzw. falsch dargestellt wurde.
    Falls nicht empfinde ich das Urteil als skandalös.
     
  4. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

    Eine höflichere Umschreibung für Lügenpresse.
    Q.e.d.
     
  5. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    Ich gebe es auf.
    Nur noch eine Frage, warum gehst Du auf mein geschriebenes nicht ein bzw. zitierst mich nicht komplett.:(
     
  6. Martyn

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    Bei einem Strafrahmen von 6 Monaten bis 10 Jahre denke ich sind in so einem Fall angesichts der Umstände so 2 Jahre durchaus angemessen. Und da bei einem Erststäter Freiheiststrafen bis 2 Jahre solange keine gravierenden Gründe dagegen sprechen, meist zur Bewährung verhängt werden, finde ich eine Bewährungsstrafe da schon angemessen.

    Natürlich sind 12 Jährige noch nicht reif genug um eine sexuelle Beziehung mit Erwachsenen zu führen, deshalb muss es auch strafbar bleiben.

    Allerdings sind 12 Jährige sehr wohl in der Lage zu zeigen das sie nicht einverstanden wären, und sich zu währen, sei es indem sie sich anderen Bezugspersonen anvertrauen oder gleich selbst zur Polizei gehen.

    Anders sähe es aus, wenn jemand Gewalt anwendet oder androht, oder auch wenn ein Abhängigkeitsverhältnis des Kindes besteht, z.B. Eltern, Lehrer, Vereinstrainer, etc. In diesen beiden Fällen müsste die Strafe natürlich wesentlich höher ausfallen.
     
  7. Laura S.

    Laura S. Senior Member

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    Stehst wohl auch auf kleine Mädchen, du Ra..e ?!
     
  8. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Ich schrieb nicht umsonst was von geistiger Reife.
    Du verstehen, Alda? :D
     
  9. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Die Beziehung der beiden besteht seit zwei Jahren. Freiwillig. Wenn das kein Einvernehmen ist, fress ich einen Besen. Die einzige Person, die keine Einvernehmlichkeit sieht, ist die Mutter, welche die Beziehung der Polizei meldete und zur Anzeige brachte. Als Erziehungsberechtigte war sie zu diesem Schritt wohl verpflichtet. Ende gut, alles gut.
     
  10. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    Nochmal, es handelt sich um ein zwölfjähriges Kind. Hier sollte es keinen Handlungspielraum geben.
    Es war mehrfacher sexueller Missbrauch an einem Kind.
    Ich kann dieses Urteil einfach so wie es in den Medien beschrieben wird nicht akzeptieren.