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Nach Kinox.to-Urteil: Keine Folgen für die Streaming-Nutzer

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 15. Dezember 2015.

  1. deekey777

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    Also klaust du auch Brötchen, wenn der Bäcker nicht hinschaut?
     
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  2. BartHD

    BartHD Talk-König

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    [ ] Ich kenne den Unterschied zwischen klauen und kopieren

    [X] Ich kenne den Unterschied zwischen klauen und kopieren nicht und habe sämtliche Beiträge dazu auch gekonnt ignoriert
     
    brixmaster und Lt_Spock gefällt das.
  3. Lt_Spock

    Lt_Spock Board Ikone

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    Seh ich auch so. Mittlerweile streame ich legal per Abo mehr Content als ich klassisches lineares TV schaue. Aktuelle Filme welche mich interessiere hole ich per VPN/SSL aus dem Usenet wenn sie dann in sehr guter Qualität vorhanden sind.

    Wenn man aktuelle Kinofilme z.B. drei Wochen nach Kinostart für 5€ per VoD in sehr guter Qualität abrufen könnte würde ich auch gerne diese 5€ bezahlen. Ins Kino gehe ich nicht weil ich ein eigenes Heimkino betreibe. Meiner Meinung nach verkackt es sich die Filmindustrie auch selbst mit ihrer Verwertungskette, weil sie nicht auf die sich wandelnde Konsumgewohnheiten der Kunden eingeht. Ob ich pro Jahr nun 80€ für einen Usenet-Account ausgebe oder aber 100€ für Blockbuster per VoD ist mir unter dem Strich egal.
     
  4. Rafteman

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    Auf was für Feiern gehst du denn? :whistle::LOL:
    Bei uns unterhält man sich über hübsche Frauen und schnelle Autos :D
     
  5. Lt_Spock

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    Typischer Äpfel-Birnen-Vergleich aus dem Tal der Ahnungslosen!

    Wie kann man etwas klauen oder rauben wenn man davon eine 1:1 Kopie anfertigt? Man kann dem Staat auch keine Steuern klauen, sondern bestenfalls hinterziehen bzw. vorenthalten. Und in diesem Sinn kann man im Kontext des Threads bestenfalls Nutzungs- oder Lizenzabgaben hinterziehen.

    Also an deiner Stelle würde ich meine Signatur nicht so großartig zitieren!:ROFLMAO:
     
  6. deekey777

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    Mimimi... Das zeigt dein tolles Rechtsempfinden.
     
  7. deekey777

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    Armselig.
    Es ändert nichts, ob man in die grundrechtlich geschützten Rechte wie Eigentum eingreift oder Urheberrecht. Beides ist durch Gesetze geschützt. Und die Reaktion zeigt euer mangelhaftes Rechtsempfinden. Respekt!
     
  8. Lt_Spock

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    Technisches Equipment:
    Deutsches Kulturgut - Weg mit dem Muselmannkram
    Nein, da es weder um das indviduelle Rechtsempfinden geht noch die rechtlichen Aspekte verleugnet werden. Es geht darum den Tatbestand und die Rechtsfolgen korrekt und real darzustellen. Deine Brötchennummer ist dabei total daneben, da hier niemand im Supermarkt eine DVD oder BR in der Jacke verschwinden lässt.
     
  9. BartHD

    BartHD Talk-König

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    Technisches Equipment:
    Beruf: Terrorexperte
    Nur weil du einfachste Unterschiede und Zusammenhänge nicht erkennen kannst? Sorry, für solche Diskussionen ist mir meine Zeit zu schade ;)
     
  10. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Warum eigentlich nicht? Im Ergebnis ist es das Gleiche, du konsumierst kostenlos einen Film, für den Du eigentlich bezahlen müsstest. In einem Fall bleibt der Supermarktbesitzer auf seinem Schaden sitzen und der Rechteinhaber bekommt sein Geld, im anderen Fall bleibt der Rechteinhaber auf seinem Schaden sitzen, weil ihn niemand für die Leistung bezahlt. Herr Aldi hat doch auch jetzt schon Milliarden dem schadet es doch noch weniger, oder? Ein bißchen Ladendiebstahl muss der doch eh einkalkulieren. Davon wird der schon nicht arm.