1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Nach der US-Wahl...Wie geht es mit Trump weiter?

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von brixmaster, 11. November 2020.

  1. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

    Registriert seit:
    4. April 2004
    Beiträge:
    59.865
    Zustimmungen:
    49.549
    Punkte für Erfolge:
    278
    Anzeige
    Ja ja, aber wenn der Trump-Tower dann plötztlich in Erklärung XYZ 20% mehr Wohnfläche hat, als er nach den Bauplänen haben dürfte, dann steigerst Du damit auch den Verkehrswert - aber auf absolut illegale Weise. Denn das wird Trump vorgeworfen. Flächengrößen angegeben zu haben, die gar nicht existieren.

    Da Verkehrswerte, wie Du richtig schreibst, stark schwanken, wird bei Steuererklärungen, Darlehensanträgen etc meist auf das Ertragswertverfahren zurückgegriffen. Damit haben gerade viele Grundbesitzer in Deutschland Bekanntschaft gemacht ;)
     
    Dirkules und ralphausnrw gefällt das.
  2. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

    Registriert seit:
    27. Mai 2019
    Beiträge:
    207
    Zustimmungen:
    3.013
    Punkte für Erfolge:
    193
    In diesem Zusammenhang macht der deutsche Staat genau das gleiche was man Trump im Moment in den USA vorwirft. Man setzt für die Neuberechnung der Grundsteuer teils utopische Werte und auch nicht nachvollziehbare Voraussetzungen an, die nicht einmal ansatzweise auf dem deutschen Markt zu erzielen sind. Das hat zur Folge das die Grundbesitzer aufgrund dieser utopische Werte und nicht nachvollziehbaren Voraussetzungen die dort zum Ansatzgebracht werden, zukünftig höhere Gundsteuer abführen sollen. Ich habe deswegen auch Einspruch eingelegt.
     
  3. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

    Registriert seit:
    4. April 2004
    Beiträge:
    59.865
    Zustimmungen:
    49.549
    Punkte für Erfolge:
    278
    Im Gegenteil, das Ertragswertverfahren ist sogar sehr nachprüfbar. Fläche - Alter -Bodenrichtwerte und Nettokaltmieten sind absolut transparent. Jede größere Stadt hat einen Mietspiegel, Bodenrichtwerte werden von Gutachterausschüssen berechnet und richten sich nach den örtlichen Verkaufswerten.

    Verkehrswerte dagegen kann man nur schätzen, wenn der nicht auf den Euro genau durch einen tatsächlichen Verkauf vorliegt.

    Und Trump wird ja vorgeworfen, die Flächengröße manipuliert zu haben.
     
    Dirkules gefällt das.
  4. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

    Registriert seit:
    24. Juli 2012
    Beiträge:
    7.486
    Zustimmungen:
    10.647
    Punkte für Erfolge:
    273
    Wie viel Jahre gibts den Trump Tower bereits?
    Seit 1983 und da "findet" man erst jetzt etwas.

    Ja ne ist klar, Zufälle gibts.
     
    genekiss gefällt das.
  5. Dirkules

    Dirkules Talk-König

    Registriert seit:
    14. September 2022
    Beiträge:
    5.296
    Zustimmungen:
    4.240
    Punkte für Erfolge:
    213
    Ich denke, es geht nicht nur um den Trump Tower.
     
  6. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

    Registriert seit:
    27. Mai 2019
    Beiträge:
    207
    Zustimmungen:
    3.013
    Punkte für Erfolge:
    193
    Dazu mal zwei Beispiele von mir ...

    Bodenrichtwerte:
    Die Bodenrichtwerte sind zu hoch angesetzt. Gerade in den letzten Jahren war eine überproportionale Steigerung der Bodenrichtwerte festzustellen, die seitens der Gutachterausschüsse in der Regel lediglich durch Auswertung von Kaufverträgen von bebauten Grundstücken ermittelt werden. Bei bebauten Grundstücken kann aber der Gebäudewert von dem eigentlichen Grundstückswert nur durch Schätzung separiert werden.
    Hieraus ergeben sich unweigerlich Aspekte, die eine aufgrund der Heranziehung der Bodenrichtwerte eintretende Ungleichbehandlung aufzeigen. Wurden in einem Gebiet über einen längeren Zeitraum keine Verkäufe von Grundstücken durchgeführt, so liegen dem Gutachterausschuss keine verlässlichen Bewertungsmaßstäbe vor. Findet sich keine ausreichende Zahl von Vergleichspreisen, so kann der Bodenrichtwert gemäß § 10 Abs. 1 ImmoWertV auch mit Hilfe deduktiver Verfahren oder in anderer geeigneter und nachvollziehbarer Weise ermittelt werden. Wie exakt die Bodenrichtwerte dann bemessen werden, ist nicht nachvollziehbar. Beruhen die Werte lediglich auf Schätzungen, so führt dies unweigerlich zu Ungleichbehandlungen.
    Zudem gibt es keine Möglichkeit, sich gegen einen zu hohen Bodenrichtwert mit einem Widerspruch zu wenden.

    Nettokaltmieten:
    Im Rahmen der Bewertung des Hauses wurde eine pauschale Miete von x Euro/m² angesetzt. Diese Miete ist nicht identisch mit der erzielbaren Miete oder mit dem nach der ortsüblichen Miete anzusetzenden Wert. Es wird folglich ein Wert berücksichtigt, der nicht der Realität entspricht.
    Der jährliche Rohertrag des Grundstücks ergibt sich aus typisierten monatlichen Nettokaltmieten, die vom Gesetzgeber festgelegt wurden. Die Höhe der monatlichen Nettokaltmieten pro Quadratmeter ergibt sich aus der Anlage 39 zum Bewertungsgesetz.
    Die unterschiedlichen Mietniveaus innerhalb eines Gemeindegebiets werden hierbei indes jedoch nicht berücksichtigt. So werden zumeist einheitliche Mietniveaus vorausgesetzt, unabhängig davon, ob es sich um eine Wohnlage im Zentrum oder um eine Randwohnlage handelt. Die örtlichen Mietspiegel weisen dagegen eine sehr starke Differenzierung nach Wohnlagen aus, welche bei der Ermittlung des Rohertrages nicht berücksichtigt werden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Oktober 2023
  7. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

    Registriert seit:
    4. April 2004
    Beiträge:
    59.865
    Zustimmungen:
    49.549
    Punkte für Erfolge:
    278
    Es geht ja nicht um bauliche Veränderungen am Trump Tower, sondern dass Trump spätestens seit 2011 falsche Angaben über sein Vermögen gemacht hat. In Steuererklärungen, Darlehensanträgen, Versicherungen etc. pp. Ja, das fällt irgendwann auf. Die Ermittlungen laufen ja schon seit 2018, weil es Anzeigen gegen Trump gab, wohl von Banken, die nicht ohne Grund keine Geschäfte mehr mit Donald Trump machen. Stichwort auch Deutsche Bank, die auch alle Geschäftsbeziehungen zu Trump gekappt haben.

    Der Mr. Ex-President findet in den USA keine Großbank mehr, die ihm noch etwas finanzieren will. Warum wohl?
     
    Dirkules gefällt das.
  8. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

    Registriert seit:
    24. Juli 2012
    Beiträge:
    7.486
    Zustimmungen:
    10.647
    Punkte für Erfolge:
    273
    Mit diesem Laden würde ich auch nichts zu tun haben wollen.
    Bezweifel ich, wenn er Sicherheiten haben wird und die hat er, dann bekommt er auch Geld.
    Alles halt Hexenjagd.
     
    genekiss gefällt das.
  9. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

    Registriert seit:
    24. Juli 2012
    Beiträge:
    7.486
    Zustimmungen:
    10.647
    Punkte für Erfolge:
    273
    Hier ein Beispiel das es Banken nur ums Geld geht:
    Handelsblatt
     
    genekiss gefällt das.
  10. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

    Registriert seit:
    4. April 2004
    Beiträge:
    59.865
    Zustimmungen:
    49.549
    Punkte für Erfolge:
    278
    Du musst dir schon eine Ertragswertberechnung genauer anschauen. Alter, Wohngegend etc. pp. werden durch Zu- und Abschläge berücksichtigt. Natürlich sind das standardisierte Werte, anders geht es nicht, wenn man vergleichbare Werte haben möchte. Gerade beim Thema Besteuerung. Sonst würde es wie im wilden Westen zugehen.

    Verkehrswerte sind rein subjektiv. Bei einer Zwangsversteigerung wird in aller Regel für das selbe Objekt ein deutlich niedriger Erlös erzielt als bei einem freien Verkauf. Die tatsächliche Miete pro Wohnung hängt von vielen Faktoren ab. Zustand, Vertrag, Dauer des Mietverhältnisses, Verbilligte Miete an Angehörige, Verhandlungsgeschick, Nachfrage nach der Wohnung... Im Grunde hat da jeder Mieter seinen eigenen Preis bei gleicher Quadratmeterzahl. Nur als Beispiel.

    Für die Grundsteuer will jeder einen möglichst kleinen Wert, bei der Bank einen möglichst hohen. Geht klar ;) Deswehgen spielt dieser rein subjektive Wert keine wirkliche Rolle.