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Nach der US-Wahl...Wie geht es mit Trump weiter?

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von brixmaster, 11. November 2020.

  1. Rafteman

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    Du schaffst es immer noch nicht zwischen deinem Delikt von 5,88 € in Deutschland und einem Verbrechen in den USA/New York zu unterscheiden.

    Da Trump in Florida lebt und nicht in New York gilt das:

    Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt sechs Jahre. Hält sich der Schuldner im Zeitpunkt der Entstehung des Klageanspruchs außerhalb des Staates New York auf, so ist die Verjährung gehemmt.

    Aber mach dich noch weiter lächerlich.
     
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  2. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Haste fein gegoogelt Glückwunsch :)
    Dito :LOL:
     
  3. Rafteman

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    Tja das ist dein Nachteil du schaffst es nicht Mal simple Dinge zu googeln.

    Argumentier aber gerne mit dem BGB für deinen Meister und lass dir die nächste Sache um die Ohren fliegen.

    Wenigstens amüsierst du die hiesige Gemeinde mit deinem Geschwätz.
     
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  4. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Da hast du recht. Denn ich vermeide es google zu benutzen ;)
    Zum Glück gibts andere Suchmaschinen.

    Ich kann dir versichern, das tust du auch Fry ;)

    Btw: bring mal einen neuen Spruch, du langweilst so langsam :)
     
  5. Rafteman

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    Wer im Fall Trump mit dem BGB argumentiert, scheint hilflos überhaupt eine zu nutzen.

    So lang es dich triggert wird es erst Recht spannend :D
     
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  6. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Hm. Ich versuche es, dir nochmal zu erklären.

    Du kannst dir sicher sein, dass sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Grand Jury bei so einem historischen Fall die Verjährung als einen der ersten Punkte gecheckt haben. Deinen Mahnbescheid dagegen checkt erst einmal niemand, das ist ein automatisiertes Verfahren. Das prüft schlicht und einfach niemand in dem Stadium, da wird nur automatisch geprüft, ob der Antrag formal korrekt ausgefüllt wurde. Es erfolgt aber noch keine juristische Überprüfung. Die Verjährung kannst Du dann selbst beim Widerspruchsverfahren als Grund anführen. Hast Du ja damals offensichtlich gemacht und dein Gegenüber hat mangels Erfolgsaussichten kein Gerichtsverfahren beantragt.

    Der Hilmar hat vollkommen Recht, es sind von der Summe her Peanuts. Nur: darum geht es gar nicht. Die Fälschung von Geschäftsaufzeichnungen sind an sich auch keine Verbrechen (Felony), sondern nur Vergehen (Misdemeanor). Für Letzteres drohen Bußgelder, für Ersters Haft.

    Zum Verbrechen werden die Fälschungen von Geschäftsunterlagen dann, wenn dies erfolgte, um andere Straftaten zu vertuschen. Hier kommen dann wieder die Wahlkampfgesetze ins Spiel. So z. B. die illegale Wahlkampffinanzierung. Trump soll also versucht haben, durch Fälschung der Geschäftsunterlagen Wahlkampfausgaben zu verschleiern. Gibt man Wahlkampfausgaben nicht an, ist das eine Straftat. Auch ist eine Zahlung illegal, wenn sie dazu dient, wichtige Informationen für die Wähler zu verheimlichen. So wollen es nun mal die speziellen Wahlkampfgesetze (das sind Bundesgesetze). Darauf folgt: Nach den Gesetzen des Staates New York (!) ist eine solche Vertuschung strafbar, es ist ein Class E Verbrechen, welches mit bis zu 4 Jahren Haft pro Anklagepunkt bestraft werden kann. Trump drohen daher als Höchststrafe 34 x 4 Jahre = 136 Jahre Haft.

    Dazu wird es natürlich nicht kommen, denn Trump hat zwar zahlreiche Zivilklagen hinter sich, konnte aber bislang noch nie strafrechtlich belangt werden.

    Niemand hier kann sagen, was der Prozess dann ergibt. Dafür sind ja Prozesse da, um die Schuldfrage zu klären. Grundsätzlich ist da alles möglich. Von Haftstrafe über Bußgeld bis zum Freispruch. So wie das in jedem Prozess der Fall ist.

    Aber offensichtlich soll es Telefonmitschnitte geben, die eindeutige belegen, dass Trump genau wusste, was er tat. Wenn das so sein sollte und man mit Cohen einen Kronzeugen hat, der das untermauern kann, könnte es diesmal wirklich eng für Donald werden.

    Und gerne nochmal: dieser Fall ist noch das kleinste Problem für deinen Meister. Da drohen noch ganz andere Anklagen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. April 2023
    Wolfman563 gefällt das.
  7. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Punkt 1: Bitte, bitte bitte werde nicht zum Medienmogul und beginne keine Karriere als Romanschreiber.

    Punkt 2:

    Ich bin mir nur in dem Punkt sicher dass das der Richter entscheidet und wie er entscheidet wissen wir beide nicht und können es auch nicht beeinflussen.
    Die Grand Jury besteht aus Zivilisten weil es die Gesellschaft abbilden soll.
    Als Experten sehe ich da eher die Staatsanwaltschaft. vielleicht.
    Ist mir bekannt, hab selber davon schon Gebrauch gemacht. Der wird erst bei Widerspruch geprüft. Aber es ging mir nur um darzustellen dass nicht immer alles korrekt ist was "angeklagt" wird.
    Wie es bei Trump sein wird, man wird sehen. Persönlich gehe ich von heißer Luft aus.
    Ich habe gebrauch von der Einrede der Verjährung gebrauch gemacht, aber die Inkassoheinis forderten weiter, war mir aber egal weil ich wusste ich bin im Recht. Es ging eh nur um ein Zeitungsabo.

    Zu viel spekulation immer. Seit ca. 2015 läuft die Hexenjagd und was konnte man ihm anhaben? bisher nichts.

    Dem stimme ich zu.
    Ja wie gesagt, seit 2015 warte ich darauf und nichts kommt. Da tu ich mir eben dann schwer damit.
     
  8. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Zu deinem Punkt 1: Man kann die Thematik ja schlecht in einem Zweizeiler erklären.

    Der Rest wäre jetzt eine Wiederholung
     
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  9. ralphausnrw

    ralphausnrw Silber Member

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    So läuft das ... inhaltlich geht es um Verjährungsfristen, du konterst wie oben stehend. Dabei ist Rafteman nur auf dich eingegangen.

    Tja: Ergebnis unerwünscht, Ablenkungsmanöver, billig und arrogant werdend - so sind die Antworten.

    Eine äusserst übersichtliche Struktur, die du da anbietest.
     
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  10. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Guten Morgen Ralle:winken:

    Hast du gut geschlafen und schon :coffee: gehabt?

    Nein Ralle, man kann mir vieles vorwerfen aber Arroganz gehört nicht dazu.
    Jup weil wenns zu komplex ist versteht es wieder keiner.
    Wie immer.