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N24: Roger Kusch bei Friedman über Sterbehilfe

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 3. Juli 2008.

  1. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

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    AW: N24: Roger Kusch bei Friedman über Sterbehilfe

    Naja die Frage ist doch eher soll man die sterbehilfe nun mit auflagen erlauben oder weiterhin strafrechtlich verfolgen?

    Ich persönlich bin für ersteres...

    Einen Patitenten nicht zu beatmen wenn er das nicht will könnte man ja auch als sterbehilfe auffassen ;).
     
  2. modus333

    modus333 Guest

    AW: N24: Roger Kusch bei Friedman über Sterbehilfe

    Das müßen wir zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe unterscheiden.
    Die passive Sterbehilfe, und das wäre Dein Beispiel, ist nicht verboten. Nur, wenn ein Patient beatmet wird, ist er meist nicht mehr in der Lage, diese Entscheidung selbst zu treffen. Hinterläßt er eine Verfügung, kommt wieder ein Paradox ins Spiel. Dann geht der Arzt davon aus, daß sich die Situation für den Menschen so geändert haben könnte, daß er doch beatmet werden möchte.
    Wie gesagt, das ist ein Paradox.