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Nächtliche Gefahrenabwehr in Berlin

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von manbock, 3. Februar 2005.

  1. tvfreund

    tvfreund Senior Member

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    AW: Nächtliche Gefahrenabwehr in Berlin

    Interessante Fragestellung. Das könnte für einen versierten Rechtsanwalt einen Grund darstellen, den DNS-Beweis als nicht gerichtsverwertbar zu beantragen. Aber in diesem Fall ist die Frage mehr akademisch, da der Täter bereits gestanden hat.

    Im übrigen bin ich deiner Meinung, dass die DNS-Daten aus der Datenbank gelöscht werden müssen. Der Fall, für den sie erhoben wurden, war ja erledigt bzw. der Überprüfte unschuldig.
    Wo kommen wir da hin, wenn hier eine gigantische Datenbank erstellt wird(Was in Amerika übrigens stattfindet und bei uns spätestens mit den neuen Ausweisen mit biometrischen Daten auch möglich wird).

    Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob der von Schily beantrage Paragraph schon gilt. Dann wäre diese Überlegung obsolet.
     
  2. casper100

    casper100 Wasserfall

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    AW: Nächtliche Gefahrenabwehr in Berlin

    Unter dem Deckmantel der Terrorismus-Bekämpfung kommen noch ganz andere Sachen auf uns zu.
     
  3. manbock

    manbock Gold Member

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    AW: Nächtliche Gefahrenabwehr in Berlin

    Darum geht es doch auch.

    Es gibt ein Sprichwort:
    Vom Kleinen kommt man zum Großen.

    Ich empfinde es heute eher umgekehrt!
     
  4. RyoBerlin

    RyoBerlin Guest

    AW: Nächtliche Gefahrenabwehr in Berlin

    Also erstmal... es lag garantiert ein Verdachtsmoment vor... Langweile hatten die wohl eher nicht (sofern sie sich wirklich korrekt ausgewiesen haben)
    Vielleicht verhielt sich dein Sohn für deren Augen einfach seltsam.

    Oder in der Umgebung ist was passiert... er hätte ja fragen können...

    Und zweitens... auch wenn viele was anderes sagen soweit ich weis herrscht in Deutschland noch immer Ausweispflicht.
    Hast Du deinen Ausweis nicht dabei und er wird verlangt gibt es 2 Möglichkeiten
    1. Sie fahren zu dir heim und Du holst ihn
    2. Du wirst auf der Wache erkennungsdienstlich behandelt....

    Kannst Du umgehen wenn Du deinen Ausweis dabei hast... so schwer ist das ding ja nicht!

    Stell dir vor Du baust nen Unfall und verlierst dein Gedächnis.. mit Ausweis in der tasche haste da bessere Chancen...
     
  5. TV.Berlin

    TV.Berlin Foren-Gott

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    AW: Nächtliche Gefahrenabwehr in Berlin

    Ich sach zu meiner Mutter auch immer, sie soll ihren Ausweis mitnehmen..."Nein brauch ich nich"...Nun staubt er im Wohnzimmerschrank ein.... :)
     
  6. PapaJoe

    PapaJoe Board Ikone

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    Artikel 26
    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
    wer den, das friedliche Zusammenleben der
    Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
    AW: Nächtliche Gefahrenabwehr in Berlin

    Du meinst DNA. Ist aber trotzdem Quatsch! :eek:

    Auf jeder öffentlichen Toilette lassen sich mit wenig
    Aufwand kleine Härchen einsammeln, wenn du die am
    "Tatort" zurücklässt, haben plötzlich eine Menge
    unschuldiger Leute ein Problem an der Backe!
    Nämlich zu beweisen, dass sie gar nicht dort sein
    konnten! Und genau deshalb halte ich von dem
    S***** gar nichts! :(
     
  7. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    3x Topfield CRP-2401CI+ mit AlphaCrypt
    1x Topfield TF5200PVRc (R.I.P.)
    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    AW: Nächtliche Gefahrenabwehr in Berlin

    DNS (Desoxyribonukleinsäure) [dt.] = DNA (deoxyribonucleic acid) [engl.]
     
  8. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Nächtliche Gefahrenabwehr in Berlin

    @amsp, warum demonisierst Du das "ABV-Prinzip"? Erstens war der nur für die wirklich kleinen Sachen zuständig ohne gleich etwas an die große Glocke zu hängen, zweitens hat man aus den positiven Erfahrungen gelernt und sie in vielen Orten wieder eingeführt. Diese Polizisten waren recht volkstümlich (harmlos) mit denen konnte man auch mal Tacheles reden und sich mit seinen Problemchen an Ihn wenden. Meist auch mit einer Lösung. So mancher Lärm in den Nachtstunden wurde Dauerhaft gelöst ohne gleich mit den Anwalt zu kommen wie heute.

    Zweitens gabs eine ansteigende Kriminalität auch in der DDR wenn auch auf niedrigerem Stand. Und die wurde nicht verheimlicht. Die entsprechenden Rubricken in den Zeitungen und die Gerichtsfälle wurden in den Zeitungen aufmerksam gelesen und dargestellt. Natürlich alles mit der "sozialistischen" Brille, aber jeder DDR-Bürger konnte das herausfiltern beim Lesen.;)
    Ach brisannte Fälle wie Kindesmißbrauch wurde veröffentlicht. Es gab keine Woche wo das nicht im regionalem "Zentralorgan" gedruckt wurde. Wenn auch mit weniger "Sensationsgier" als heute. Was ich gut fand.
    Und wenn Du noch die Bückware "Wochenpost" kennst, dort wurden schon mal akribisch und genau auch solche Reportagen "ausgeschlachtet".

    Ich kann mich noch an eine Unterrichtstunde erinnern wo im StaBü-Unterricht eine Gerichtsmedizienerin eingeladen wurde die von brisanten Fällen berichtete. Tja, manschmal war der Untericht recht nützlich und bestand nicht nur aus Propaganda. So wurde zum Beispiel auch dort das "sozialistische Recht" tagelang durchgekaut und sogar mit dem bürgerlichem Recht der BRD verglichen. Allerdings hatten wir, das gebe ich zu, eine recht aktive Lehrerein die in Ihrem Beruf aufging und keine "rote Hexe" war.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Februar 2005
  9. atomino63

    atomino63 Board Ikone

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    AW: Nächtliche Gefahrenabwehr in Berlin

    Um ein Bewegungsprofil zu speichern, braucht es wohl mehr als eine einmalige, einzelne Kontrolle in der Nacht. Was ist dabei von der Polizei angehalten zu werden und mal eben seinen Ausweis zu zeigen? Wenn ich nichts ausgefressen habe, dann geben die mir den Ausweis zurück und gut ist es. Meinst du die merken sich gerade deinen Namen? Wurde übrigens in den letzten 15 Jahren satte zwei Mal kontrolliert, beides Verkehrskontrollen, na und. Gegen Kontrollen durch die Polizei wäre ich dann, wenn jeder Ganove 'ne rote Kappe trägt und schon von Weitem erkennbar ist, so lange es anders ist, muß wohl jemand probieren auf o.g. Art derer habhaft zu werden.
    Genau und das ist der Sinn der Sache, denn es ist bei einem entsprechenden Vergleich erwiesen W E R anwesend war. Und dann wird wohl die Frage erlaubt sein, was er da zu schaffen hatte.
    Wenn sich der Tatverdacht nicht erhärtet, war's das und nun?
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Februar 2005
  10. manbock

    manbock Gold Member

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    AW: Nächtliche Gefahrenabwehr in Berlin

    Und das sehe ich völlig anders! Es sollte mir bewiesen werden, das ich am Tatort relevant etwas zu schaffen hatte - und nicht zufälliig anwesend war.

    Und, mit Verlaub, dieses sollten dann noch immer vor Gericht die Staatsanwaltschaft und deren 'Laufburschen' Polizei beweisen.

    So verstehe ich unsere Gerichtsbarkeit. Oder ist es heutzutage schon üblich, seine Unschuld beweisen zu müssen.

    Ich weis ja nicht, wo du lebtest; in meinem Rechtsempfinden ist es so, dass mir erstmal eine Stratfat vorzuwerfen wäre bevor ich Einwürfe erhebe.

    Falls du es verfolgst: Im aktuellem Schiedsrichterfall haben wir auch jede Menge Vorverurteilungen. Bewiesen ist wenig.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Februar 2005