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Mutmaßlicher Terroranschlag bei Popkonzert

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Fakeaccount, 23. Mai 2017.

  1. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Schön, ist aber in einem Rechtsstaat ausgeschlossen.
     
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  2. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Du meintest sicher "unterlegen". Die lachen sich doch nur über unser lasches Rechtssystem schlapp - das habe ich auch schon selbst bei einer Polizeikontrolle erlebt.

    Nun ja, jede hochstehende Kultur geht irgendwann mal unter. Jetzt sind wir halt dran.
     
    ***NickN*** und Fakeaccount gefällt das.
  3. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Warum? Religion und Rechtsstaat ist nun mal schon ein Widerspruch an sich. Glaubensfreiheit ja, aber nicht Religionsfreiheit bzw. nur auf der Ebene wie jeder andere Hobbyverein.
     
    brixmaster und ws1556 gefällt das.
  4. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    So weit ich weiß ist Religionsfreiheit in unserer Verfassung niedergeschrieben. Von daher...
    Zudem baut auch dieser Staat auf Religionsaktivitäten (z.B. bei der Gesundheitsfürsorge oder bei gesellschaftlichen Angeboten wie Kindergärten). Da kann man schlecht die Religionsfreiheit abschaffen oder einseitig für einige Religionen beschränken.

    Ich persönlich sehe das, bekanntlich, nicht unkritisch. Zudem sehe ich die Trennung von Staat und Kirche nicht ausreichend und überzeugend dargestellt.

    Ich sehe aber derzeit keine politischen und gesellschaftlichen Kräfte die dies zum Thema haben.
    Nicht mal bei den Linken.

    Und dort wo Relgionsfreiheit nicht herrscht, haben wir es meist mit einer Diktatur zu tun.
     
  5. ws1556

    ws1556 Gold Member

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    Seiten von Rechten, rechte Kommentare, das soll so schnell wie möglich gesperrt werden, man setzt sogar extra Jäger ein, Strafen in Millionenhöhe werden angedroht etc.
    Warum nicht das gleiche bei Salafisten, Islamisten, Hasspredigern, stehen die unter besonderen Schutz, was hat das mit Religion zu tun?
    Seit Jahren können die Ihre Botschaften auf YT, Twitter und co völlig unbehelligt verbreiten, warum?
    Die Server stehen doch meist in den USA, ein klax die zu Sperren.
    Die Onlineausgaben der Medien verlinken zum Teil sogar noch darauf, auch die Tagesschau, macht regelrecht Werbung für das Sprachrohr des IS, „Amak“.
    Man jammert Rum das sich Jugendliche radikalisieren, gibt denen sogar noch die Links wo man die Hass Videos in allen Sprachen findet, unfassbar.
    Der IS und andere haben eigene Banken, operieren über westliche Banken, Sanktionen, Sperren, Fehlanzeige, warum, wo liegt das Problem?
    Und Sicherheit sollte vor Religion stehen zumal sich die Vögel auch einen Dreck um unsere Religion scheren und ihre Religion so verbiegen wie sie es gerade brauchen.
    Man hat manchmal das Gefühl so etwas ist gewollt, anders kann man sich die Untätigkeit gerade auf den Gebiet nicht mehr erklären.
     
    ***NickN*** und +los gefällt das.
  6. Wuslon

    Wuslon Guest

    Korrekt.
    Art. 4 Grundgesetz
    (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
    (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
    ...

    Aber da hier ja auch schon von anderen die Abschaffung des Artikels 1 und der Schutz der Menschenwürde gefordert wurde, wundert mich langsam gar nichts mehr.
    Hoffentlich ist dieser Populistenspuk bald vorbei.
     
  7. Nomorepremiere!

    Nomorepremiere! Senior Member

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    Erst schlau machen, dann posten. Anders als Artikel 1 kann Artikel 4 jederzeit ersatzlos gestrichen werden. Eine 2/3 Mehrheit in Bundestag und Bundesrat sind die einzige Voraussetzung dafür. Auf gut Deutsch, die Politik muss nur wollen...
     
  8. Wuslon

    Wuslon Guest

    Ich kann mir auch nen Pfannkuchen ans Knie nageln.
    Das wird aber nie passieren.
     
  9. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Keine Nägel oder zwei Linke Hände? :D
     
  10. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Du willst, wie in einer Diktatur oft üblich, die Relgionsfreiheit abschaffen?
    Noch mal nachdenken....
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. Mai 2017