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Muss man diese Klausel ernst nehmen?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von foo, 22. November 2011.

  1. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Muss man diese Klausel ernst nehmen?

    Nein.

    Das gilt übrigens auch für Software. Du bist Eigentümer einer Kopie und darfst mit ihr tun und lassen, was du willst -- also auch nach eigenem Gusto weiter veräußern. Deshalb darf man ja auch gebrauchte Software weiterverkaufen.

    Deswegen sind ja all diese tollen Lizenzbedingungen, mit denen man bei Software gerne belästigt wird, in Deutschland nichtig.

    Wichtig: Selbstverständlich darf man die Software nicht beliebig vervielfältigen und diese Kopien dann veräußern, weil man damit die Urheberrechte verletzt. Das gilt übrigens auch für die meisten beweglichen Sachen. Ich darf erwähnten Receiver nicht nachbauen und verkaufen, wobei hier dann Patentrechte, Urheberrechte, usw. greifen.
     
  2. foo

    foo Wasserfall

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    AW: Muss man diese Klausel ernst nehmen?

    Na dann bin ich ja jetzt im Bilde. :)

    Ich kaufe jetzt aber ohnehin nicht mehr dort ein. Die wollen mir schon für eine popelige Vorbestellung 10 EUR Anzahlung abkassieren und genehmigen sich dann auch noch 7 Tage Versandzeit.
    Vielleicht bekommt Amazon ja ähnlich schnell wie Sony das Objekt der Begierde ins Programm.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. November 2011
  3. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Muss man diese Klausel ernst nehmen?

    Privatpersonen können in den eigenen 4 Wänden eh niemals gegen Patent- oder Urheberrechte verstoßen. In meinen Augen und nach meinem Rechtsempfinden.

    Da kann man auch tausende Kopien anfertigen. Die Kopien dürfen dabei natürlich nicht die eigenen 4 Wände verlassen, genauso muss das Original auf legalem Wege erworben sein. Das sind für mich die beiden einzigen Randbedingungen.

    Gleiches gilt auch für Hardware.
     
  4. foo

    foo Wasserfall

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    AW: Muss man diese Klausel ernst nehmen?

    Hmmm... Gilt das auch für Smartcards, die ich in den eigenen 4 Wänden dupliziere und mehrfach nutze? ;)
    (fiktives Beispiel)
     
  5. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Muss man diese Klausel ernst nehmen?

    Ja. Das gilt. Cardsharing halte ich im eigenen Haushalt für legal. Wir reden weiterhin von den eigenen 4-Wänden und nicht die Facebook-Welt mit baumartigen Freundschaften.
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Muss man diese Klausel ernst nehmen?

    Und deshalb schrieb ich auch:

     
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Muss man diese Klausel ernst nehmen?

    Du verstößt damit nur gegen den mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag. Aber auch hier gilt bei den eigenen vier Wänden: Wo kein Kläger, da kein Richter.