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Muss man diese Klausel ernst nehmen?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von foo, 22. November 2011.

  1. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Muss man diese Klausel ernst nehmen?

    Bei Software sieht das ja anders aus. Da erwirbt man ja in dem Sinne kein "Eigentum", sondern man erwirbt ein Nutzungsrecht. Bei dem kann die Übertragbarkeit wohl schon eingeschränkt werden. Ich schätze die Firmen haben zum Teil mit diesem Konzept gute Erfahrungen gemacht, und versuchen das jetzt auf diesem Weg auch auf Hardware zu übertragen.
    Schau doch mal nach ob du eine Kamera kaufst, oder nur das Nutzungsrecht an der Kamera. :D
     
  2. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Muss man diese Klausel ernst nehmen?

    Ich kenn das von meinem Fahrradhändler. Wenn der teilweise hochwertige Komponenten einer Schaltgruppe kauft, da ist es für ihn manchmal billiger ein komplettes Fahrrad mit dieser Baugruppe zu kaufen, und die Teile dort auszubauen. So hat der manchmal sehr preiswert Fahrräder im Angebot.

    Ein Kunde will eine Schaltgruppe die 2000,- Euro kostet, er kauft ein Komplettfahrrad für 1700,- Euro wo die Gruppe dran ist, und demontiert die dort. Danach wird das Fahrrad mit einer preiswerteren Gruppe nachgerüstet und billig verkauft.

    Die Preisgestaltung in der Branche ist wohl zum Teil recht merkwürdig, bei bestimmten Komponenten sinkt der Einkaufspreis ab 100 Stück auf 50%, und ab 1000 Stück auf 25%, und ab 10.000 Stück auf 15%. Wie soll da ein kleiner Laden vernünftige Preise anbieten? :rolleyes:
     
  3. Gag Halfrunt

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    AW: Muss man diese Klausel ernst nehmen?

    Wenn er das hier und da mal macht, ist da nichts einzuwenden.

    Anders wäre es z.B., wenn Shimano eine große Aktion veranstaltet und zum Firmenjubiläum 1.000 Fahrräder mit Top-Ausstattung zum Jubiläumspreis anbietet, dann der Händler fahrrad.cc mit 'nem Laster vorfährt, die 1.000 Stück im ganzen Posten aufkauft, zerlegt und dann als Teile vertickt. Das würde vermutlich gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.
     
  4. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Muss man diese Klausel ernst nehmen?

    Hm, ist es Eigentum oder wurde nur ein Nutzungsrecht erworben? Wird nicht bei Receivern/Playern nur noch ein Nutzungsrecht verkauft, das Gerät bleibt aber Eigentum des Herstellers? Oder ist das in Deutschland noch nicht der Fall?
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Muss man diese Klausel ernst nehmen?

    Hier ging es um eine Digitalkamera, nicht um einen Miet-Receiver vom Kabel-/Paytv-Anbieter.
     
  6. Theo.Lingen

    Theo.Lingen Silber Member

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    AW: Muss man diese Klausel ernst nehmen?

    Diese Klausel übersteht keine gerichtliche AGB-Kontrolle.

    Ich würde sie ohne Bedenken ignorieren.
     
  7. AlBarto

    AlBarto Talk-König Premium

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    AW: Muss man diese Klausel ernst nehmen?

    Das wäre so, als ob man versucht mir weiszumachen, dass ich von einem Koplettpaket (PC, Maus, Tastatur, Monitor, etc.) nicht weiterveräußern dürfte, weil es zum PC gehört. Wer kommt denn da auf die Idee nicht mal eine Tastatur weiterzuverkaufen?

    Keiner! Und hier verhält es sich nicht anders. Es ist dein Eigentum. Du kannst es in die Schrottpresse werfen über Ebay verkaufen oder was auch immer.


    Nutzungsrechte auf Receiver? Der Receiver ist doch auch mein Eigentum, es sei denn, es ist ein Mietreceiver. Das ist aber ein anderer Fall würde ich mal sagen.
     
  8. dittsche

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    AW: Muss man diese Klausel ernst nehmen?

    Ist noch keinem aufgefallen, dass es keine Sanktionen in den AGB gibt für den Falle eines Verstoßes ;)

    Die Klausel ist rechtlich ein Nullum. Mehr eine Bitte von Sony.

    Wahrscheinlich wollen die unterbinden, dass zB beigelegte Spiele aus Bundeln einzeln verkauft werden. Die Gründe liegen ja auf der Hand.
     
  9. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Muss man diese Klausel ernst nehmen?

    Das haben sie ja spätestens dann perfekt unter Kontrolle wenn die Spiele nur noch als DLC vertrieben werden...:rolleyes:
     
  10. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Muss man diese Klausel ernst nehmen?

    Ich sprach auch nicht von Mietgeräten, sondern von Kaufprodukten im Laden. Bei denen dann der Hersteller weiterhin Eigentümer bleibt. Und man nur das genannte Nutzungsrecht erhält, aber keinerlei Eigentumsrecht. So wie bei Software, nur eben Geräte/Hardware.

    Gibt's sowas schon in Europa/Deutschland?