1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Muss der Vermieter auch digital TV bereitstellen?

Dieses Thema im Forum "Digital TV für Einsteiger" wurde erstellt von infernalTV, 19. Mai 2009.

  1. Reinhold Heeg

    Reinhold Heeg Talk-König

    Registriert seit:
    21. Dezember 2002
    Beiträge:
    5.932
    Zustimmungen:
    2
    Punkte für Erfolge:
    46
    Anzeige
    AW: Muss der Vermieter auch digital TV bereitstellen?

    Hallo, infernaltV
    Das ist dich eine Wischi-Waschi-Antwort, die UM da schreibt. Erst schreiben sie, dass 2010 das analoge Kabel abgeschaltet wird, dann sagen sie, dass genauere Einzelheiten momentan nicht bekannt sind.
    Aaalsooo, nochmal von vorne: Wird das analoge Kabel mit den Mietnebenkosten mitbezahlt? Dann muss das analoge Signal sauber reinkommen. Dafür ist der Besitzer der Hausverteilanlage zuständig, im konkreten Fall der Hausbesitzer/Vermieter. Jetzt kommt noch per Einzelnutzervertrag ein sogenannter digitaler Kabelvertrag dazu und es kommt kein gescheites Signal an. Der Kabelnetzbetreiber ist bis zum Hausübergabepunkt (HÜP) verantwortlich, dass ein sauberes Signal ankommt. Alles, was hinter dem HÜP kommt, ist außerhalb der Verantwortlichkeit des Kabelnetzbetreibers. Da kommt der Hausbesitzer/Besitzer der Hausverteilanlage in's Spiel. Man hätte eventuell vorher die Anschlusskabeldose, an der der von UM gelieferte Receiver kommt, von einem Fachmann durchmessen lassen sollen. Jetzt hast du leider die A R S C H-Karte gezogen, sitzt auf deinem digitalen Kabel und weißt nicht weiter. Selber in Aktion treten kannst und darfst du nicht, weil die Hausverteilanlage nicht dir gehört. Der Vermieter will nicht und ist auch nicht mit guten Argumenten davon zu überzeugen, etwas zu tun.
    Gruß
    Reinhold
     
  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    156.475
    Zustimmungen:
    31.444
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    AW: Muss der Vermieter auch digital TV bereitstellen?

    Kommt auf das Vertragsverhältniss an. Hier hat der Vermieter nichts zu sagen da jeder Vermieter seinen eigenen Vertrag mit dem Kabelanbieter abschließen muss.
    Ich hatte hier auch schon mehrfach ein Signalproblem und dann als erstes meinen Vermieter kontaktiert. Der hat mir dann gesagt das ich das mit dem Kabelanbieter sebst klären müsste. Dier schickt dann einen Techniker der bis zur Dose alles durchschekt. liegt der Fehler hier, dann kostet mich das natürlich nichts, liegt der Fehler hinter der Dose, dann ist das mein (kostenpflichtiges) Problem.

    Ist aber wie gesagt verschieden geregelt.
     
  3. infernalTV

    infernalTV Neuling

    Registriert seit:
    19. Mai 2009
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    AW: Muss der Vermieter auch digital TV bereitstellen?

    Unity Media hat da wirklich eine Antwort gegeben die alles heißen kann. Da kann man wohl nur abwarten.

    Gorcon hat geschrieben das man den Techniker nur bezahlen muss, wenn der Fehler hinter der Dose liegt. Also wenn ich bei der Verkabelung einen Fehler gemacht hätte?
    Wenn das so ist würde ich nämlich einen kommen lassen, da ich dies ausschließe. Ist ja auch nicht sonderlich kompliziert und einen Teil der Programme kann ich ja auch empfangen.
    Die Antennendose habe ich übrigens heute gewechselt. Sind die eigentlich überall so teuer? Der Verkäufer (Saturn) hat mit eine für 18€ verkauft. Ich hatte eher mit 5€ gerechnet. Danach wurde ein neuer Sendersuchlauf gestartet - aber es ist alles beim alten geblieben.

    Was mich noch wundert ist, das ich nicht mehr paralel analogen und digitalen empfang habe. Ich muß beim analogen fersehen immer direkt in Videorekorder/TV gehen (kabel umstöpseln). Das mit dem Umschalten funktioniert nicht mehr. Hat jemand einen Tip woran das liegen könnte?
     
  4. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

    Registriert seit:
    8. Februar 2005
    Beiträge:
    9.097
    Zustimmungen:
    24
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Muss der Vermieter auch digital TV bereitstellen?

    Noch einmal: lass Dir vom Vermieter zunächst mal bestätigen, wer der Betreiber des Hausverteilnetzes ist. Nicht wessen Signal Du empfängst. Das muß nicht zwangsläufig das Selbe sein. Der Betreiber des Hausverteilnetzes ist verantwortlich für seine ordnungsgemäße Funktion. UM scheint nicht der Betreiber dieses HVN zu sein, sonst hätten sie (vermutlich) anders reagiert. Läßt Du nun selbst einen Techniker ungefragt antanzen, ist das Deine Kanne Bier, auch seine Bezahlung. Dieses Geld siehst Du nicht wieder. Das Selbe gilt für Fehler, die "hinter der Dose", also in Deiner Geräte-Verdrahtung als Verursacher nachgewiesen werden. Man kann auch nicht irgendeine Dose gegen irgendeine Dose austauschen.
     
  5. Reinhold Heeg

    Reinhold Heeg Talk-König

    Registriert seit:
    21. Dezember 2002
    Beiträge:
    5.932
    Zustimmungen:
    2
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Muss der Vermieter auch digital TV bereitstellen?

    Mein Tipp wäre, die Verkabelung so zu ändern, wie sich das gehört:
    Kabeldose-->DVB-C-Receiver-->Videorecorder-->Fernseher mit je einem Antennenkabel verbinden. Dann kannst du auch weiterhin das gute alte analoge Kabel direkt am Fernseher sehen und mit dem Videorecorder analoges Kabel-TV aufnehmen.
    Schönen Feiertag
    Reinhold