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Murdoch verspricht Geduld mit Sky Deutschland

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 25. Oktober 2009.

  1. camaro

    camaro Foren-Gott

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    AW: Murdoch verspricht Geduld mit Sky Deutschland

    Naja, im günstigsten Fall kommen dann über 7 Milliarden € in den Topf wie man bei den ÖR sieht und Sky produziert nicht mal selber oder beteiligt sich an Kinoproduktionen wie Canal+ z.B. ;)
     
  2. Tiger02

    Tiger02 Gold Member

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    AW: Murdoch verspricht Geduld mit Sky Deutschland

    Wenn jeder sein Programmangebot selbst zusammenstellen könnte, würde sich ganz schnell zeigen, welche Sender in den bisher angebotenen Paketen überflüssig sind. Die könnte man schon mal aus dem Sky Angebot entfernen, das spart mit Sicherheit Geld.
    Und für Leute mit HD Ausrüstung, wäre ein reinens HD Paket schon sinnvoll. Aber wenn Sky sowas nicht will und denkt in Dt. geht es mit der Abzocke so wie im restlichen Europa, dann ist eben bald Schluß mit dem Verein...na und.
     
  3. herbstmann

    herbstmann Neuling

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    AW: Murdoch verspricht Geduld mit Sky Deutschland

    Die Geduld der meisten Sky Abonennten geht langsam zu Ende. Meine auch,denn zur Zeit kämpfe ich darum,den Mißstand zu beseitigen, dass mir ein Zweit-ABO untergeschoben und natürlich auch abgebucht wird.Habe nur für 1 Abo den schriftlichen Vertrag.Selbst 3maliger Anruf beim Service brachte trotz Versprechen, diesen Fehler zu korrigieren,keinen Erfolg.
    Statt dessen will man noch Mahngebühren von 20EURO!.
    Ob nun ein Einschreibebrief an die Sky-Zentrale Erfolg bringt,bleibt abzuwarten. Eines habe ich gelernt: Nie wieder SKY!!!
     
  4. skai

    skai Silber Member

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    AW: Murdoch verspricht Geduld mit Sky Deutschland

    "Untergeschoben" klingt nach irgendeiner zustimmenden Aktion deinerseits. Anders kann man ja kein Abo "untergeschoben" bekommen.
    Wenn man eine Karte bekommt, die man nicht bestellt hat, hat man kein Abo zugesandt bekommen. Wenn unberechtigte Abbuchungen stattfinden, hat man auch kein Abo unterschoben bekommen, sondern es hat lediglich eine (oder mehrere) unberechtigte Abbuchungen gegeben.
     
  5. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Murdoch verspricht Geduld mit Sky Deutschland

    Bei "nicht angefordertes Zweitabo" erinnere ich mich an die chaotischen Zeiten um den 04.07.09 herum und noch später, wo diverse Umsteiger-Interessenten online irgendwas bestellt und angeklickt haben und statt einer Umstellung des PREMIERE Abos auf Sky Konditionen dann ein (neues) Sky Zweitabo neben dem PREMIERE Altabo an der Backe hatten.
     
  6. herbstmann

    herbstmann Neuling

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    AW: Murdoch verspricht Geduld mit Sky Deutschland

    Genauso wird es wohl bei mir gewesen sein.War vorher langjähriger Premiere-Abonnent und habe mein vorhandes Paket auf das neue Sky-ABO Komplett(59,90) umgestellt.Die Smartcard benutze ich noch heute. Erste Abbuchung erfolgte aber erst am 24.8. und leider bin ich auf das Versprechen des Servicemitarbeiters reingefallen,sie könnten nicht schneller wegen techn. Probleme.Als dann Ende September und Anfang Oktober wie für 2 Abos abgebucht wurde habe ich es durch die Bank zurückholen lassen....außer August...denn das war leider schon zuspät.Das war mir eine Lehre. Glaube keinem Service,denn deren Aufgabe ist die Maximierung der Einnahmeseite....ansonsten werden Altkunden nicht gut behandelt
     
  7. herbstmann

    herbstmann Neuling

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    AW: Murdoch verspricht Geduld mit Sky Deutschland

    Das ist doch vollkommen falsch interpretiert. Wenn die unberechtigte Abbuchung mit einer Vertrags-und Kundennummer,wie bei mir auf dem Kontoauszug steht..läuft das klar als ABO..und ich habe davon keinen Vertrag.
     
  8. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Murdoch verspricht Geduld mit Sky Deutschland


    Wenn du Programme, und Qualität von sky UK mit sky in Deutschland vergleichst, was meinst du wieviel dann sky Deutschland dann kosten dürfte ?
     
  9. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Murdoch verspricht Geduld mit Sky Deutschland


    Wieso zu spät ?

    Die Banken erzählen immer etwas von 6 Wochen aber das ist nicht immer rechtmäßig !

    Du mußt es prüfen .


    Was ist diese ominöse 6-Wochen Frist für Kontoinhaber bei Rückgaben wegen Widerspruch ?
    Flapsig formuliert: Ein häufiges Mißverständnis ;-)
    Zwischen den Banken ist im Lastschrift-Abkommen (Abschnitt III, Nr. 2) eine 6-Wochen-Frist ab Belastung genannt, während derer Lastschriften zurückgegeben werden können. Der Zahlungspflichtige ist diesem Abkommen nicht beigetreten (Abschnitt IV, Nr. 1) und somit nicht an diese Frist gebunden. Theoretisch kann er unbegrenzt der Lastschrift widersprechen, da die Kontobelastung schwebend unwirksam ist (kein Auftrag von ihm an seine Bank, der BGH hat hier die "Genehmigungstheorie" aufgestellt). Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Kunde den ganzen Winter im warmen Süden verbracht hat oder monatelang im Krankenhaus lag und jeweils keine Ahnung von der Lastschrift hatte. Er muß allerdings trotzdem §242 BGB (Pflicht zur unverzüglichen Aufklärung) und Ziffer 11 (4) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Unverzügliche Prüfung von Mitteilungen) beachten! Abgesehen davon kann der Einziehende natürlich zivilrechtlich gegen den Zahlungspflichtigen vorgehen, was unter Umständen teuer wird. Also nicht aus "Lust und Dollerei" Lastschriften zurückgeben.
    Die Bank kann somit auch die unberechtigte Lastschrift noch nach mehr als 6 Wochen zurückgeben. (LS-Abkommen Abschnitt III Nr. 2 "Schadenersatzansprüche im Sinne der Regelung in Abschnitt I Nr. 5 bleiben hiervon unberührt" / Abschnitt I Nr. 5 " Bei Lastschriften, die als Einzugsermächtigungslastschrift gekennzeichnet sind, haftet die erste Inkassostelle der Zahlstelle für jeden Schaden, der dieser durch unberechtigt eingereichte Lastschriften entsteht")
    Die Valutierung der Rücklastschrift sollte nach obiger Argumentation (Belastung war nicht rechtmäßig, also muß die Buchung als solche rückgängig gemacht werden, inkl. der Valuta) natürlich auf den Tag der unrechtmäßigen Lastschrift fallen. Zumindest der BdB hat seine angeschlossenen Banken auch im Anschreiben (bei der Verteilung des neuen LS-Abkommens 1995) nochmal darauf hingewiesen ! Neu ist, daß seit Frühjahr 2002 neue AGB gelten, in denen die Lastschriftrückgabe explizit zwischen Bank und Kunde geregelt ist. Diese Möglichkeit zur Regelung per AGB hatte der BGH in seinem letzten Urteil ([​IMG]Urteil vom 6. Juni 2000 - XI ZR 258/99) zum Thema Lastschriftrückgabe ausdrücklich vorgesehen.

    Lastschriftrckgabe - Zahlungsverkehrsfragen.de
     
  10. Bateman1980

    Bateman1980 Platin Member

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    AW: Murdoch verspricht Geduld mit Sky Deutschland

    Warum bist du in so einem Forum aktiv, wenn Du von dem Sinn von PayTV keinerlei Ahnung hast?

    Super, wenn jeder sein eigenes Programmangebot selbst zusammenstellen könnte, dann gäbe es nur noch Mainstreaminhalte. Genau die Spartensender machen doch einen wesentlichen Sinn von PayTV aus.