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Multiswitch abschalten

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Michael_SAT, 14. Juli 2022.

  1. raceroad

    raceroad Wasserfall

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    Es ist gar nicht nötig, den Multischalter über einen extra dafür in den Keller geführten PA-Leiter in den Potenzialausgleich einzubeziehen ("erden" ist eine weniger geeignete Terminologie.).

    Dabei wird nicht immer, aber immer wieder der Fehler gemacht, dass der für die Antenne eingebrachte Erder (> Du schreibst "einem" Fundamenterder, nicht "dem" im Sinne eines schon für die allg. Installation vorhandenen.) nicht mit der Haupterdungsschiene (HES) verbunden wird. Soll das ganze Konzept aber aufgehen, ist eine blitzstromtragfähige Verbindung zwischen (Zusatz)Erder und HES unverzichtbar. In diesem Bild kann man vielleicht besser verstehen, dass der so geerdete Mast Ausgangspunkt für den Potenzialausgleich ist. Die sog. Erdungsklemme des Multischalters muss also mit dem geerdeten Mast verbunden werden. Noch vor einigen Jahren war ein schleifenfreier PA gefordert. Es durfte damit gar keine zusäztliche Verbindung von der "Erdungsklemme" zur HES geben. Inzwischen darf man vermachen (… und sollte das nach Möglichkeit auch tun), vorgeschrieben ist das aber nicht.

    Vorgeschrieben ist, jedoch, dass der PA auch erhalten bleiben muss, wenn Komponenten – in diesem Fall der Multischalter – ausgebaut werden. Sprich: Es reicht nicht, alleine den Multischalter in den PA einzubeziehen, indem man einen PA-Leiter an dessen "Erdungsanschluss" anschließt. Alle Ein- und Ausgangskabel müssen über einen in den PA einbezogenen Erdungswinkel geführt werden.
     
  2. Michael_SAT

    Michael_SAT Neuling

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    Ok. Ich habe es verstanden.

    1. Im Garten wird ein zusätzlicher Tiefenerder (mind. 2,5 Meter) hergestellt. Daran wird der Satelittenmast angeschlossen. Ich führe den Erdungsleiter in Absprache mit der Elektrofachkaft an der Fassade entlang (25 mm² in Alu, keine spitzen oder rechten Winkel) vom Satelittenmast zum zusätzlichen Erder im Garten.

    2. Den Multiswitch und die Koaxialkabel werden über Erdungsschiene/Erdungswinkel mit dem Antennenmast verbunden (Verbindung 4 oder 6 mm² in Kupfer). Das führe ich vom Drempel durch die Dachhaut zum Satellitenmast.

    3. Der zusätzliche Fundamenterder wird mit der HES im Keller verbunden (6 mm² in Kupfer). Da liegt bereits ein Leerrohr vom Garten in den Keller.

    Der Erdungsleiter zum Tiefenerder im Garten läuft ca. 5 Meter zwischen Terrassenüberdachung (Glasdach mit verzinkten Trägern) und der Mauerabdeckung/Attika abgedeckt mit verzinktem Blech. Sind hier Mindestabstände zu den Metallteilen zu wahren? Der Mast der Satelittenschüssel selbst ist an der Dachgaube mit verzinkter Blechverkleidung befestigt. Diese ist ja dann auch mit geerdet?
     
  3. raceroad

    raceroad Wasserfall

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    Die neuen Frage kann ich nicht kompetent beantworten. Ich verstehe das Prinzip, kenne aber nicht alle Details der Normen bzw. der Produkte. Was mir aber auffällt:

    Wobei der Kopf bis 0,5 m unter Erdniveau versenkt werden sollte und damit der Anschluss im Erdreich erfolgen müsste.

    Ein Einzelmassivdraht in Alu mit 25 mm² ist grundsätzlich als Erdungsleiter erlaubt. Für die (vorzugsweise) Verlegung außen verwendet man aber üblicherweise Runddraht 8 mm ⌀. Auch müssen alle Verbindungselemente nachweislich blitzstromtragfähig sein. Schaut man etwa an den Prüfbericht der Antennen-Bandrohrschelle Typ 540 103, wird darin die Verbindung eines Mastrohres 3/4“ (verzinkt) mit 16 mm² Cu als blitzstromtragfähig nach Klasse H ausgeweisen, Alu 25 mm² sucht man im Prüfbereicht vergeblich.

    Auch diese Verbiudung muss blitzstromtragfähig sein. Stellt man die in Kupfer her, ist damit ein Leiterquerschnitt von mind. 16 mm² erfoderlich. Hier sehe ich wieder das Problem einer zulässigen Verbidung eines (nach meinem Hinweis) 8 mm Alu-Runddraht mit 16 mm² Kupfer.

    Oben hatte ich den zu anderen leitfähigen Netzten nötigen Trennungsabstand angesprochen. Ein Trennungsabstand ist auch zu leitfähigen Gebäude-Konsturktionen einzuahlten. Ist das nicht möglich, muss gebrückt werden.


    Kompetent könnte das User @Dipol beantworten. Vielleicht findet er nach Markierung seines Usernamanens des Weg hierher.
     
  4. Millex

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    Gezwungen wird da keiner, die Anlagen funktionieren auch ohne Erdung, nur dir fehlt halt dann der Schutz vor Blitz und Überspannung. Ob du den brauchst oder nicht mußt du selber entscheiden.
     
  5. Michael_SAT

    Michael_SAT Neuling

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    Ok. Vielen Dank für deine Mühr und ausführlichen Antworten. Ich sehe, komplizierte Sache und schaue, dass ich hier in der Nähe einen Fachmann dafür finde. Alternativ gibt es demnächst Glasfaser und ich denke, falls der Aufwand zu groß wird, über einen IPTV-Anschuss nach.
     
  6. Michael_SAT

    Michael_SAT Neuling

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    Nun ja. Es ist ja im Schadensfall auch eine Frage wie sich die Versicherung hierzu anstellt oder prüft.
     
  7. raceroad

    raceroad Wasserfall

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    Das ist kein Frage. Worst case brennt das Haus ab und die Versicherung zahlt nicht. User Millex müllt hier regelmäßig ähnliche Thread mit (vereinfacht) der Argumentation zu, dass etwa die Norm für Antennensicherheit EN 60728-11 kein Gesatz und damit mehr oder weniger Privatvergügen sein. Und das, obwohl hier immer wieder thematisiert wird, dass Normen Mindest-Standards für die anerkannten Regeln der Technik definieren, deren Einhaltung die Sachversicherer für die Übernahme eines Schadens voraussetzen.
     
  8. Millex

    Millex Gold Member

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    Da würde ich nicht auf den Schadensfall warten, sondern gleich mal bei der Versicherung anfragen ob die das verlangen.
     
  9. Millex

    Millex Gold Member

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    Bisher hat meine Überspannungsversicherung alle Überspannungsschäden bezahlt, und das obwohl ich meine Sat-Anlage nicht geerdet habe...
     
  10. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Bei so viel Erfahrung scheinen sich die Fälle bei dir ja zu häufen.

    Die Art deiner Argumentation zeigt aber deutlich, dass du das Schutzziel der "Erdung" gar nicht verstanden hast.