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"Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von dexter88, 1. September 2012.

  1. Frank Winkel

    Frank Winkel Guest

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    AW: "Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

    Und das nennt sich Zwangsverkabelung. Sowas ist unseriös. Irgendwann kommt es soweit, dass man nur noch Festnetz und Internet vom kabelanbieter nehmen darf.
     
  2. Frank Winkel

    Frank Winkel Guest

    AW: "Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

    So einen Balkon meinte ich nicht. Ich meinte die größeren Balkone von Hochhäusern, wo man den Wäschetrockner an die Wand hängen kann. Also sodass die Wäsche nicht über dem Geländer hängt.
     
  3. dexter88

    dexter88 Junior Member

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    AW: "Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

    Möglicher weiterer Grund:

    Massen von SAT-Schüsseln an Balkonen sind ja, ohne abwertend sein zu wollen, exemplarisch für sozial eher schwächere Wohngegenden. Vielleicht hat es einen Einfluss auf den Wert einer Immobilie, wenn die Fassade mit Schüsseln "dirchgepflastert" ist?
     
  4. Frank Winkel

    Frank Winkel Guest

    AW: "Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

    Würde ich nicht sagen. Die Sat-Schüsseln sind der Beweis, dass viele Kunden die Geschäftspraktiken der Kabelnetzbetreiber ablehnen.

    Ich habe Sat-Empfang und Kabel über die Wohnungsgesellschaft. Daher weiß ich wie die Realität ist und welche Einschränkungen Kabelfernsehen hat. Die Kabelnetzbetreiber behaupten immer das Gegenteil (insbesondere Kabel Deutschland). Auch die Mehrheit hier im Forum ist dieser Meinung.

    Wenn am 01.01.2013 die ÖR bei den großen Kabelnetzbetreibern rausfliegen (ist den KNB zuzutrauen), werden auf den Balkonen noch mehr Sat-Schüsseln stehen.
     
  5. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: "Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

    So ist es.
    Hast Du gut erkannt und formuliert.

    Oft ist die Tinte unter einen Mietvertag, der eine eigene Satanlage ausschließt noch gar nicht trocken
    und es wird bereits versucht diesen Vertag zu brechen.

    In Deutschland wohnen ca. 2 Millionen Haushalte in einem ZFH zur Miete.

    Mieter in ZFH haben keine Chance gegen den Willen des im gleichen Haus wohnenden HE eine Satanlage zu errichten.
    Auch nicht unsichtbar auf dem Balkon und auch nicht auf dem Dach.
    Eben nirgends.:winken:

    Der HE eines ZFH muss nicht mal einen Kündigungsgrund nennen
    und der uneinsichtige Satfan darf sich eine andere Wohnung suchen.

    In besten Wohngegenden meiner Stadt und Kaltmieten von 10€/qm aufwärts,
    hatte ich als Berater einer HV (da war Frau Volterra noch bis 2011 angestellt)
    in Bezug auf Wünsche der Mieter auf Satempfang keinen einzigen Satwunsch - Fall.

    Das gilt für über 300 ZFH von der HV betreute Objekte.

    Ausnahme:
    Einige Wissenschaftler, beschäftigt an einem hiesigen Institut - ua. aus der Schweiz, Östereich, Polen,
    deren Frauen und Kinder unbedingt Heimatkanäle empfangen wollten.
    Die Kosten spielten da keine Rolle.

    Die deutschen Mieter in bevorzugten Wohnlagen sind mit DVB-C voll zufrieden und sogar mit DVB-T.

    Sie haben schlicht andere Interessen, als stundenlang am Tag TV zu glotzen und oft werkelten noch analog versorgte Röhren FS.
     
  6. dexter88

    dexter88 Junior Member

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    AW: "Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

    Ich kann Deinen Beitrag nicht so recht einordnen. Wenn dies auf "meinen" Fall bezogen ist, so merke ich gerne an, dass, hätte ich vorgehabt, den Vertrag zu brechen, ich mich gar nicht erst hier nach der rechtlichen Situation erkundigt hätte. Eine "mobile und von außen nicht sichtbare Antenne" ist, so zumindest in meiner Auffassung des allgemeinen Konsens der Beiträge hier, unschädlich. Wenn der Vermieter da dann etwas gegen hat, bricht er seinerseits den Vertrag IMO.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. September 2012
  7. _falk_

    _falk_ Platin Member

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    AW: "Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?


    DVB-C und DVB-T deckt ja auch nur den Bedarf für den deutschen TV-Konsumenten. Migranten sind eben auf Sat-TV angewiesen.

    Wenn wir schon einmal bei Klischees sind: Der Mann arbeitet und die Frau geht entweder ins Fitness-Studio oder vergnügt sich mit dem Postboten :)
     
  8. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: "Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

    Das war eher allgemein gemeint.
    Letzteres ist ganz sicher nicht der Fall.
    Urteile > Satellitenschüssel, die zehn aktuellsten Urteile < kostenlose-urteile.de
    Hier erkennst Du, dass es besonders durch Amts und Landgerichs-Entscheidungen und trotz der BGH Entscheidungen, noch immer auf den Einzelfall ankommt.

    Ich habe mir jedenfalls bei der Beratung für die Aufstellung "unsichtbarer Balkon-Antennen", zuvor immer die Zustimmung der VM geholt und fast immer erhalten.

    Der BGH stellte ja generell fest:

    Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die ständige Rechtsprechung,
    dass bei der Verfügbarkeit eines Kabelanschlusses regelmäßig ein sachbezogener Grund
    zur Versagung der Genehmigung einer Parabolantenne gegeben ist, bestätigt....
     
  9. Zodac

    Zodac Foren-Gott

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    AW: "Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

    Der Unterschied ist auch wichtig, da eine fest verschraubte Schüssel in die Bausubstanz eingreift und allein deshalb schon untersagt werden kann - selbst wenn die optische Beeinträchtigung nicht gegeben wäre.

    Es gibt doch immer diese beiden Aspekte wegen denen SAT Antennen untersagt werden:
    - optische Beeinträchtigungen
    - Eingriffe in die Bausubstanz

    Eine Montage hinter der Brüstung die von unten nicht oder wenigstens kaum sichtbar ist verhindert ersteres. Eine mobile Montage auf dem Waschbettonplattenstände die zweite.

    Und wie gesagt - ich habe so eine Montage schon für viele Freunde und Bekannte vorgenommen, bei denen SAT Antennen auch im Mietvertrag ausgeschlossen waren. In den meisten Fällen hat der Vermieter über Jarhe hinweg gar nichts von der Antenne gemerkt. Hat er doch davon erfahren, war die Reaktion meist positiv so nach dem Motto: "mensch, das ist ja toll dass man das so montieren kann, dass man es gar nicht wirklich sieht".

    Greets
    Zodac
     
  10. Frank Winkel

    Frank Winkel Guest

    AW: "Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

    Die Sicht einer Sat-Schüssel lässt sich aber nicht immer vermeiden.