1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

"Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von dexter88, 1. September 2012.

  1. sat 01

    sat 01 Gold Member

    Registriert seit:
    19. Januar 2010
    Beiträge:
    1.459
    Zustimmungen:
    4
    Punkte für Erfolge:
    48
    Anzeige
    AW: "Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

    Ja, Hitradio Ö3 ist mit umgezogen. Aktuell wäre 12633 HH 22000 "Deutsches Musik Fernsehen" auf einen schwachen Transponder.
     
  2. dexter88

    dexter88 Junior Member

    Registriert seit:
    31. August 2012
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    AW: "Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

    Ein Kathrein UFS 902..

    Leitungsweg ist nicht lang, so knapp 4-5m. Die Leitung jedoch ist etwas älter, die hatte ich noch im Keller "rumfliegen".. Ist aber doppelt geschirmt. Dazu kommt noch eine Fensterdurchführung für 1,50 Euro.
     
  3. satmanager

    satmanager Institution

    Registriert seit:
    23. Juni 2005
    Beiträge:
    17.958
    Zustimmungen:
    1.231
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    VU+ Duo 4K VTI Octo-Tuner (FBC-Frontend via JESS EN50607 voll versorgt)
    VU+ Zero 4K VTI (SZ+KZ+GZ)
    Streaming auf NAS 2x 4TB (Raid Spiegelung)
    Sky Voll-Abo HD gepaired (ex AC R2.2 "Muss-Betrieb")
    Philips 75" UHD 4k Android / 3D (WZ)
    Samsung 55" LED (SZ)
    Onkyo TX-NR807 AV-Verstärker
    Kathrein CAS90
    2x GT-Sat Breitband-LNB
    Jultec JRS0504-8T im BB-LNB-Modus (a²CSS2)
    Empfang 19+28
    eingespeiste Video-Überwachungskamera mit Tonübertragung
    Erdung - äußerer und innerer Blitzschutz (PA) - nach DIN
    AW: "Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

    Warte mal den ersten Regen ab (nicht "über" dir, sondern von dir aus mehr südlich - eben in einem ca. 30 Grad Winkel von dir aus gehen Richtung Süd-Süd-Ost wo der Satellit steht ....), dann wirst du in der Praxis sehen wie gut deine Schlechtwetterreserve ist....
     
  4. ska67

    ska67 Senior Member

    Registriert seit:
    3. Mai 2004
    Beiträge:
    337
    Zustimmungen:
    69
    Punkte für Erfolge:
    38
    AW: "Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

     
  5. Demolition-Man

    Demolition-Man Silber Member

    Registriert seit:
    8. März 2008
    Beiträge:
    769
    Zustimmungen:
    5
    Punkte für Erfolge:
    28
    AW: "Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

    Ihr steht doch alle so auf Normen! Wird Zeit, dass zumindest die Qualitätsanzeige genormt wird.

    Bei mir ist bei 77-80% Qualität Schluss, und das bei Schlechtwetterreserve bis zum "Weltuntergang".

    @dexter88
    Kannst ja mal eine Spühflasche mit Wasser füllen und ein bisschen auf die Selfsat nebeln. Jemand anderes hier im Forum hatte da schon Probleme.
     
  6. dexter88

    dexter88 Junior Member

    Registriert seit:
    31. August 2012
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    AW: "Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

    Mangels verfügbarer Sprühflasche muss ich wohl oder übel auf den nächsten Weltuntergang warten. Wobei der letzte schon ein paar Monate her ist:

    Unwetter in Kiel Fotostrecken Lokales Lokales / KN - Kieler Nachrichten

    Und ganz ehrlich: Für 5 Stunden pro Jahr kann ich dann auch mal auf Fernsehen verzichten. :winken::D

    "Beweis" :D

    [​IMG]
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. September 2012
  7. ska67

    ska67 Senior Member

    Registriert seit:
    3. Mai 2004
    Beiträge:
    337
    Zustimmungen:
    69
    Punkte für Erfolge:
    38
    AW: "Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

    überzeugt ... gratuliere :)

    und da noch 5 Stellen Luft nach oben sind, ist das Maximum ja noch erkennbar und nicht bei 100% abgeschnitten worden.

    Bei meinem Skymaster-Receiver ist auch bei etwa 90% Schluß, ein Wolkenbruch hat dabei keine auf dem Bild sichtbaren Auswirkungen. Allerdings steht die Signalstärke auf 99%, aber ich dachte sowieso immer, daß die Signalstärke eher ein willkürlicher Wert ist, der sich auch nicht groß ändert.

    Falls Du solche französischen Glasteller aus Riffelglas zur Hand hast, könntest Du testen, ob dahindurch noch ein störungsfreies Bild kommt.
    Sollte eigentlich so sein, hatte selbst mal verschiedene Materialien getestet ...
     
  8. Volterra

    Volterra in memoriam †

    Registriert seit:
    30. November 2004
    Beiträge:
    11.345
    Zustimmungen:
    1.414
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    Sony Z465800
    Sony 40EX500
    Panasonic Bluray Sat - Rec.
    AW: "Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

    ..... Und beim nächsten Receiver ist bei 65% SQ Schluss.
    Mehr kann der durch noch so viel Feinjustierung gar nicht anzeigen
    und dennoch ist die Antenne richtig ausgerichtet.:winken:

    Wenn nämlich am gleichen Anschluss eine Dream 8000 angeschlossn würde,
    dann zeigt die garantiert 15dB oder 96% SNR an.:)

    Es ist also völlig egal, wo das SQ Maximum einer Box endet.
    Hat der Justierer das Maximum erreicht,
    dann ist die Antenne auch richtig ausgerichtet.

    Das steht hier alles mehrfach, wurde von @Klaus am See
    in allen möglichen Varianten veröffentlicht und niemand hier
    hat mehr Fachwissen als Klaus.

    Dabei ist es völlig egal, welcher Kanal für die Justierung gewählt wird.:winken:
    Die SIG Anzeige der Receiver ist völlig nichtssagend,
    weil die Signalstärkeanzeige zwischen Nutz und Störanteil eines Signals nicht unterscheiden kann.

    Beispiel Neutrino und Dbox2.
    Die Nokia zeigt bei Wahl des starken Pr07 SD-TP einen SIG Wert von 48000 und einen SNR Ideal - Wert von 61000
    (besser gehts nicht und entspricht 15dB via Profimessgerät)

    Die Philips zeigt hinter der gleichen Dose einen SIG Wert von 28000 und ebenfalls einen Ideal - SNR Wert von 57000.
    Die Philips kann SNR eben schlicht nicht höher anzeigen.

    Fazit:
    SQ und SIG Vergleiche machen nur dann Sinn,
    wenn der Vergleich zwischen 2 identischen Boxfabrikaten und Modellen
    stattfindet.

    Hier zeigen 2 kleine Soy-Flachmänner am gleichen Anschluss völlig identische SQ und SIG Werte an.

    Der 46er Sony zeigt völlig andere Werte an
    und der 40er ebenfalls.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. September 2012
  9. Fitzgerald

    Fitzgerald Board Ikone

    Registriert seit:
    6. März 2009
    Beiträge:
    3.047
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: "Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

    Hallo Zodac,

    wenn du Beitrag 13 gelesen hättest, dann wüßtest du, dass der Bundesgerichtshof diesen Punkt bewußt offen gelassen hat.

    Es ist eben nicht so dass der BGH einen Unterschied zwischen der Balkonständer-Antenne und der fest verschraubten Antenne gemacht hat.

    Diesen Unterschied machst du. Der BGH hat deine Position ausdrücklich nicht bestätigt.

    Der Unterschied zwischen der Verwendung eines Sonnenschirms und dem Aufstellen einer Sat-Schüssel ist, dass der Mietvertrag eine Antennen-Klausel enthält, aber keine Sonnenschirm-Klausel. :winken:

    Der TE ist erst kürzlich in die Wohnung eingezogen, der Mietvertrag somit aus dem Jahr 2012. Der Mieter ist vom Fach (Elektriker). Wenn es tatsächlich zu einem Krach wegen der Antennenfrage kommt, ist aus Vermieterseite die Frage zulässig, warum der Mieter dieses Thema bei Vertragsabschluß nicht angesprochen, sondern unter den Teppich gekehrt hat.

    Satmanager zitiert im folgendem Beitrag das gleiche Geschäftszeichen, das ich in Beitrag 13 genannt habe. Was Satmanager zitiert, ist also dasselbe in grün, was ich gesagt habe.

    Bitte aufpassen: es heißt nicht, die Balkon-Antenne ist in jedem Fall erlaubt, sondern sie kann erlaubt sein. Dazu hat Satmanager wörtlich zitiert:

    wenn der Mieter sich auf sein durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschütztes Informationsinteresse berufen kann.

    Dazu haben wir ein Urteil des Landgerichts Berlin, dass die Anforderungen an diesen Punkt nicht überspannt werden dürfen.

    Was man aber nicht machen kann: so wie unser TE einfach gar nichts liefern.

    Unser TE hat insofern Glück, als er behauptet, dass die optische Beeinträchtigung bei 0 liegt.

    Wenn das stimmt, hat der Vermieter nach Treu und Glauben 0 Einwände gegen die Antenne vorzubringen.

    In der bisherigen BGH-Rechtsprechung geht es immer um die Frage, welches Ausmaß an optischer Beeinträchtigung der Eigentümer hinzunehmen hat. Dazu hat das Gericht ein 4-Punkte Schema entwickelt.

    1. Auf dem Dach stört die Antenne nicht

    Punkte 2-4 sind jetzt nicht wichtig, da gehts um die fachmännische Montage, um die Versicherung und um den Rückbau.

    Mir ist kein einziger Fall bekannt, wo eine vom Mieter gewünschte und vollständig bezahlte Dach-Antenne vom Gericht abgelehnt worden wäre.

    Satmanager hat einen alten Beigrag von mir verlinkt, wo ich genau das geschrieben habe: dass man praktisch jede Schüssel durchkriegt, wenn man sie aufs Dach packt.

    Da eine Dachantenne richtig teuer ist, trennt such durch diese Philosophie die Spreu vom Weizen. Wer wirklich glaubt, durch ein "Schüsselverbot" in seinem Grundrecht auf Informationsrecht beeinträchtigt zu zein, der zahlt halt die Handwerker-Rechnung.

    Wenn die Leute aber erfahren, was der Spaß kostet, ist die Informationsfreiheit plötzlich nicht mehr so wichtig. :eek:

    @Zodac: sei bitte etwas freundlicher zu mir. Ich hab mich mit der Materie schon gründlich beschäftigt.

    Es kann natürlich sein, dass sich die Rechtslage in Zukunft ändert, falls das Kabel in die Schußlinie kommt, wenn z. B. die ÖR-Sender nicht richtig eingespeist werden. Bid dahin ist es so wie Satmanager und ich es geschrieben haben.

    Ich mag Satmanager nicht besonders aber seinen Beitrag Nr. 38 fand ich hilfreich und kompetent. Das hat mir gefallen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. September 2012
  10. Fitzgerald

    Fitzgerald Board Ikone

    Registriert seit:
    6. März 2009
    Beiträge:
    3.047
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: "Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

    Sorry, Doppelposting.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. September 2012