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"Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von dexter88, 1. September 2012.

  1. Fitzgerald

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    AW: "Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

    Das hängt davon ab, was im Vertrag steht. Am besten scannst du mal den ganzen Abschnitt ein - alles was mit TV zu tun hat. Ein geschickter Vermieter legt TV-Empfang über Kabel als die primäre Versorgungsform vertraglich fest. Was steht dazu bei dir?

    Wie bereits gesagt gibt es eine Güterabwägung zwischen zwei Grundrechten. Dafür ist es weitgehend egal ob die Antenne angeschraubt ist oder nicht. Viel wichtiger ist ob die Antenne stört und ob der Vermieter gezwungen werden soll diese Störung hin zu nehmen.

    In einem BGH Urteil findet sich die Formulierung vom hinteren Balkon-Drittel. Wenn du das hin bekommst, dass die Antenne von außen wirklich überhaupt nicht zu sehen ist, dann mach.

    Dann stellt sich aber die Frage warum die Antennen der Nachbarn deutlich über den Balkon hinausragen obwohl das deiner Meinung nach für einen guten Empfang gar nicht erforderlich ist.

    Sind das alles Deppen die den Vermieter ärgern wollen oder ist es technisch erforderlich dass man die Antennen von außen gut sehen kann?

    Hinteres Balkondrittel heißt dass die Schüssel nicht mal in der Nähe der Balkonbrüstung sein soll. Das funktioniert bei Astra-Empfang am besten, wenn der Balkon nicht genau nach Süden, sondern ein Stück nach Südwest zeigt.

    Eine Güterabwägung funktioniert nach dem Prinzip der Balkenwaage. Entweder du lebst in deine Schale ein schweres Gewicht oder die andere Schale ist super leicht (in deinem Fall: null Störung der Fassade)

    Warum du nicht bereit bist, Argumente zu liefern, warum du eine Schüssel benötigst, verstehe ich nicht.

    Was soll denn eigentlich das Kabel kosten? In Mehrfamilien-Häusern gibt es doch gute Rabatte.

    Und nein, Sat-Antennen sind nicht mit der Farbwahl von Vorhängen zu vergleichen.
     
  2. dexter88

    dexter88 Junior Member

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    AW: "Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

    Auszug Vertrag:

    Hierbei handelt es sich um den KD-Anschluss. Das ganze wurde offenbar mal durch eine "Riesen-Sat-Anlage" der Wohnungsbaugesellschaft eingespeist, welche dann mehrere Häuserblocks versorgte. (Vermutlich mit Kanalaufbereitung und einigen "ausgewählten" Programmen..) Wurde dann mittlerweile auf Kabel umgestellt..

    Weiterhin:

    Das sind alle Fundstellen, welche sich auf Fernsehen beziehen.

    Es handelt sich um eine weiße Flachantenne (50x30 oder so) welche maximal 30cm von der Hinterwand des Balkons in dessen Nutzfläche reinragt, knapp unter Brüstungshöhe. Dürfte also noch im ersten Drittel des Balkons liegen.

    Also von unten ist die Antenne dann überhaupt nicht zu sehen. Von gegenüberliegenden Balkons hingegen schon, weil die halt direkte Sicht haben.

    Weil deren Balkons nicht nach Süden zeigen, sondern nach Osten! Das Haus hier ist quasi L-Förmig angeordnet. Und mein Balkon zeigt genau in jene Richtung, in welche die Schüsseln der Nachbarn zeigen.

    Argumente: Langfristig kostenlos (Im Gegensatz zu Kabel - bin wie gesagt Student mit schmalem Budget), breiteres Senderangebot sowie bessere Qualität als DVB-T, Außerdem habe ich eine gewisse Abneigung gegenüber KD.

    Was der Spaß kosten soll weiß ich nicht. Das Standard-Paket kostet ja 18,90 / Monat, was prinzipiell genau 18,90 zu viel ist. :)

    Blitzschutz ist unnötig, weil die Schüssel gemäß DIN VDE 0855 im "geschützten Bereich" läge.
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. September 2012
  3. Fitzgerald

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    AW: "Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

    Das hört sich ja erst mal gut an. :winken:

    Wenn du mehr zum Thema wissen willst, google das BGH Aktenzeichen VIII ZR 207/04.

    Deine Ausgangsfrage, ob die mobile Antenne "angebracht" ist, hat der BGH bewußt offen gelassen. Die Vorinstanz (Landgericht Berlin) hatte das bejaht: die Klausel umfasse auch das Aufstellen einer mobilen Parabolantenne auf dem Balkon.

    Der BGH hat gesagt, dass man diesen Punkt "dahingestellt bleiben" lassen kann, weil das Urteil des LG aus anderen Gründen keinen Bestand haben kann.

    In VIII ZR 207/04 ging es allerdings mal wieder um türkisches Fernsehen über Satellit. Der Schüssel-Freund hat eine Verletzung seines Grundrechts auf Informationsfreiheit gerügt, weil er TV-Sender gucken wollte, die es im Kabel nicht gibt.

    An dieser Stelle bist du weiterhin schlecht aufgestellt, so dass nicht völlig klar ist, ob das o. g. Urteil 1:1 auf deinen Fall übertragen werden kann.

    Bis auf das lächerliche Dr. Dish-TV haben wir bisher keine Sender gefunden, die es über Sat gibt, die für dich wichtig sind und die bei Kabel Deutschland fehlen.

    Wenn du also keine Verletzung des Grundrechts auf Infirmationsfreiheit rügst, ist die Frage, wie die vom BGH geforderte Güterabwägung trotzdem zu deinem Vorteil ausfallen kann. :confused:

    Der BGH schlägt vor, "Feststellungen zu dem Ausmaß der durch die Antenne konkret verursachten optischen Beeinträchtigung zu treffen".

    Darauf kommt es an.

    Viel Erfolg und schönes Wochenende. :winken:
     
  4. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: "Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

    Ich hätte da erst garkeinen "Antrag" gestellt, denn verbieten kann man das aufstellen einer solchen Anlage nun mal nicht.
    Wenn man kein Aufsehen haben will, beklebt man die Antenne einfach mit bedruckbarer Folie die man zuvor auf einem Drucker mit einem Muster einer Solaranalge bedruckt und fertig ist die Laube. ;)
    Wer viel fragt bekommt eben "dumme" antworten (die in diesem Fall eben auch falsch sind)
     
  5. technicable

    technicable Junior Member

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    AW: "Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

    einfach einen Balkonständer mit Gehwegplatte nehmen, Schüssel dran und über flache Fensterdurchführung in die Wohnung führen, 33cm oder 45cm für Astra sollte reichen und unauffällig sein

    wie schon gesagt wurde, wer viel fragt, bekommt eben auch entsprechende Antworten

    zur Not gibt es auch noch die Selfsat Antenne, die sieht doch wie ein Blumenkasten aus ...
     
  6. ska67

    ska67 Senior Member

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    AW: "Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

    einfach mobil und weitgehend unsichtbar aufstellen, so das der optische Eindruck des Gebäudes nicht gestört wird, dann wird auch der Vermieter nichts dagegen haben.

    rechtlich kann man da nicht viel machen, da es weder ausdrücklich verboten noch erlaubt ist.

    Kleinstantennen reichen bei exakter Ausrichtung für Astra 19,2 locker aus, z.B. Digidish 33cm, selfsat, pearl hat auch eine günstige Flachantenne ...
    Ausländische Mitbürger hingegen können nur große Schüsseln verwenden, da sie (zusätzlich) auf Heimatsatelitten ausgerichtet sind, die in Deutschland nicht gut zu empfangen sind.

    also einfach einen Balkonständer verwenden möglichst weit an die Hauswand heran rücken und die Antenne möglichst weit unten montieren.
    Graue oder braune Antennen werden übrigens als weniger störend empfunden, bzw. wirken optisch unauffälliger. Bei der Digidish würde deshalb die anthrazitfarbene Version auswählen ...

    Sollte von der Straße aus doch noch zu viel zu sehen sein, kann man auch noch einen Platiksack darüberhängen, das beeinträchtigt den Empfang so gut wie gar nicht ...
     
  7. dexter88

    dexter88 Junior Member

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    AW: "Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

    Alles klar, dann werde ich das Ding einfach mal aufstellen. Hätte ich prinzipiell eh gemacht, aber nachdem ich mit der letzten Wohnung sehr viel Pech hatte, wollte ich es mir mit der neuen nicht direkt "verscherzen"..

    Vielen Dank für die zahlreiche Beteiligung!
     
  8. dexter88

    dexter88 Junior Member

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    AW: "Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

    Eine letzte Frage:

    Auf meinem Balkon verläuft ein Kunststoff-Fallrohr (ca. 45mm) senkrecht von oben nach unten. Wenn ich die Schüssel dort dran befestigte, so würde dies ebenfalls keinen Eingriff in die Bausubstanz bedeuten. So wirklich "mobil" ist die Schüssel dann aber nicht mehr. Wie wäre das einzuordnen?
     
  9. Nelli22.08

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    AW: "Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

    Das ist ja ganz klar ein Eingriff in die Bausubstanz.
    Du könntest das Fallrohr, welches dem Vermieter gehört, durch die Montage beschädigen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. September 2012
  10. satmanager

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    AW: "Mobile" Flachschüssel auf Mietbalkon verboten?

    Ich würde mal gerne sehen wie man an einem Kunststoff-Rohr eine Antenne befestigt ....