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Mittelmeerroute so stark frequentiert wie nie

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von avd700, 28. Juni 2016.

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  1. Wuslon

    Wuslon Guest

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    Thx Captain.
    Aber wer das nicht weiß, hat in Geschichte zu oft geschwänzt.
     
  2. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Eigentlich habe ich nie geschwänzt. Aber wußte trotzdem nichts damit anzufangen.
     
  3. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Oder ging wie ich in eine andere Schule.
     
  4. elstrieglo

    elstrieglo Silber Member

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    Fällt das jetzt unter 2x mit der stumpfen Seite in die Kerbe gehauen :ROFLMAO::LOL::D:X3:
     
  5. Wuslon

    Wuslon Guest

    Hat man in "DDR"-Schulen die französische Geschichte ausgelassen?
    (Die Frage ist ernst gemeint.)
     
  6. atomino63

    atomino63 Board Ikone

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    Ob man das in "DDR" Schulen tat, weiß ich nicht. In den polytechnischen Oberschulen der DDR wurde die französische Geschichte und neben vielem anderen auch, selbst redend behandelt. Mir ist das Zitat Ludwig des XIV. auch durchaus bekannt. Ob aus dem damaligen Unterricht, kann ich jedoch nicht mehr sagen.
     
  7. +los

    +los Senior Member

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    FilmFan und Redfield gefällt das.
  8. elstrieglo

    elstrieglo Silber Member

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    Wieder mal an Überheblichkeit nicht zu toppen, Junge Junge :sneaky:
     
  9. Wuslon

    Wuslon Guest

    Das schreibt ja grad der Richtige. :rolleyes:
     
  10. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Solange die Schutzsuchenden ihre kranken Verwandten besuchen, sind sie meistens vor Verfolgung und Bedrohung geschützt. Sie müssen aber in dem Land in dem ihr Leben bedroht ist und aus dem sie deshalb geflohen sind, einen formellen Besuchsantrag stellen. Die Behörden Vorort entscheiden dann zeitnah, ob für die Zeit des Besuches die Bedrohung für Leib und Leben ausgesetzt wird.
    In einigen Fällen werden die Schutzsuchenden stichprobenartig von einem deutschen Amtsarzt begleitet der nachprüft, ob die Verwandten wirklich ernsthaft erkrankt sind. Der Amtsarzt darf den Befund aber nicht den deutschen Behörden zugänglich machen, weil dieser der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt.
    Isch liebe Deutscheland.

    Aufgrund von EU-Regeln erlischt der Schutz für anerkannte Flüchtlinge in Deutschland auch nicht automatisch, wenn sie freiwillig in das Land reisen, aus dem sie aus Furcht vor Verfolgung geflohen sind. Für einen vorübergehenden Aufenthalt dort gibt es nämlich laut BAMF durchaus nachvollziehbare Gründe – etwa eine schwere Erkrankung eines nahen Angehörigen.
     
    +los und FilmFan gefällt das.
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