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Mit V13 ein neuer Vertrag ?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Smolle, 25. Dezember 2011.

  1. Turbofranky

    Turbofranky Silber Member

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    AW: Mit V13 ein neuer Vertrag ?

    @teoha: Da steht genau das, was ich schrieb.
    Verträge enden immer am letzten eines Monats. Ab dem nächsten Tag wird die neue Laufzeit wirksam. Ist doch nicht schwer.

    Greetz
     
  2. tomcologne

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    AW: Mit V13 ein neuer Vertrag ?

    Nein. Die Vertragsverlängerung wird schon bei nicht fristgerechter Kündigung wirksam. Du meinst den Start, aber das steht da nicht. Fristgerechte Kündigung verpasst = Vertragsverlängerung ist wirksam und startet nach Ende der alten Vertragslaufzeit.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Dezember 2011
  3. Smolle

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    AW: Mit V13 ein neuer Vertrag ?

    Genau so geht es mir, die AGB sagt was aus was dann doch nicht gilt.
    Ich weis ich habe mich am Anfang um 7 Monate vertan. Aber ich war mir sicher das im Januar die Premiere-Sky Veränderung vorgenommen wurde.
    Aber ich komm nicht los davon das ich mit HD+ ein zusätzlichen Paket bekommen habe und mit der V13 eine neue Karte freigeschaltet wurde.
    Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Freischaltung der Smartcard.
    Damit wurde der Vertrag verändert und ein Neuer ist entstanden. Also 5. und nicht 1.
    Bitte ist hier nicht jemand der das rechtlich bestätigen kann ?
     
  4. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Mit V13 ein neuer Vertrag ?

    Wie bereits geschrieben hat Sky mit HD+ nichts zu tun.
    HD+ ist kein Vertragsbestandteil von Sky. Das ist ein ganz anderes Unternehmen.
    HD+ nutzt lediglich die Sky Smardcards.
     
  5. tomcologne

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    AW: Mit V13 ein neuer Vertrag ?

    Nein, dass ist so nicht die Regel. Die Freischaltung von HD+ hat keine Auswirkung auf das Abo in Bezug auf Neustart. Im Juni muss es daher eine Änderung an deinem Abo gegeben haben und dadurch ein Neustart der Vertragslaufzeit. Schaue in deine Vertragsunterlagen... Möglich wären u.a. Paketwechsel, Receiver oder Modul bestellt, Sky Go (Zweitkarte) bestellt (war damals glaube ich nur mit Neustart möglich, erst aktuell ist es anders), Wechsel in die aktuelle Preisstruktur usw.
    Was du geändert hast, solltest du wissen. Falls nicht, dann frage bei Sky nach, was zu einem Neustart der Vertragslaufzeit geführt hat. Das sollte dort ersichtlich sein.
     
  6. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Mit V13 ein neuer Vertrag ?

    Nochmal: Unsinn.

    Die "Wirksamkeit" der (automatischen) Vertragsverlängerung tritt nach Ablauf der Kündigungsfrist ein, also 2 Monate (minus 1 Tag) vor Ablaufdatum.

    Jemand, der z.b. vergisst zu kündigen, kann dann nicht eine Woche vor Ablauf sagen: "Ach, dann mache ich ein Downgrade auf 16,90 um weniger zu zahlen"

    Gruß
     
  7. Turbofranky

    Turbofranky Silber Member

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    AW: Mit V13 ein neuer Vertrag ?

    Ich schrieb, dass ein Downgrade bis zum letzten Tag der aktuellen Laufzeit möglich ist. Z.B., wenn man die Kündigung verpennt hat. Eine grundsätzliche neue Laufzeit mit irgendeiner Vertragsform hat man aber an der Backe.
    Insofern ist "teoha" auf dem Holzweg.

    Greetz
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Dezember 2011
  8. tomcologne

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    AW: Mit V13 ein neuer Vertrag ?

    Habe ich etwas anderes geschrieben?

    Edith: Ah, falsch formuliert. Meinte es wie Teoha.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Dezember 2011
  9. tomcologne

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    AW: Mit V13 ein neuer Vertrag ?

    Nein. Zitat AGB: "Ein „Downgrade“ (Verkleinerung) des Abonnementumfangs ist jeweils zum Ende der Vertragslaufzeit zulässig und muss bis zum Wirksamwerden der Vertragsverlängerung Sky mitgeteilt werden." Die Vertragsverlängerung ist ohne Kündigung schon 2 Monate (- 1 Tag) vorher wirksam. Sie ist nur noch nicht gestartet...
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Dezember 2011
  10. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Mit V13 ein neuer Vertrag ?

    Hi,

    letztmalig:

    Mit "Wirksam werden" ist das Verstreichen der Kündigungsfrist gemeint. Also nach 10 Monaten. (Und ein Downgrade müsste man auch bis dahin mitteilen....aber dann kann man auch noch kündigen)

    Mit "inkrafttreten" ist das dann tatsächliche Umschalten auf die neuen Bedingungen nach 12 Monaten gemeint.

    Belegt durch Praxis. Keiner entgeht dem Vollpreis, wenn er vergisst zu kündigen.......auch nicht mit einem Downgrade-Versuch.

    Da kannst du soviel zitieren wie du willst.

    Gruß