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Mit durchgeführtem Paketwechsel (alte AGB) in neue AGB eingetreten!!?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von chr1st0ph, 1. November 2010.

  1. Berliner

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    AW: Mit durchgeführtem Paketwechsel (alte AGB) in neue AGB eingetreten!!?

    Natürlich nicht. Er hat ein Feature des bestehenden Vertrages (Paketwechsel) in Anspruch genommen. Lt. den alten AGB bleibt der bestehende Vertrag davon absolut unberührt.

    Die Kunden wechseln das Paket. Das kann sehr günstig sein. Wer bspw. Welt + Bundesliga hat, wechselt in den bundesligafreien Zeiten zu FILM. Spart sich also ein Welt/Bundesliga/Film Abo. Das wechseln geht mit alten AGB übrigens "jederzeit", also auch 5x am Tag.

    Mit den neuen AGB ist der Paketwechsel erstens nur zum nächsten Monatsbeginn möglich und zweitens startet die Abolaufzeit (12 Monate) neu. Wenn Du also nach 9 Monaten 1x wechselst (und kurz danach eigentlich kündigen wolltest), geht das nicht auf den in 3 Monaten liegenden Termin, da das Abo sich gerade um weitere 12 Monate verlängert hat. Bei gekündigten Abos ist überhaupt kein Paketwechsel mehr möglich, da ein Laufzeitneustart nicht geht.
     
  2. fcsh

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    AW: Mit durchgeführtem Paketwechsel (alte AGB) in neue AGB eingetreten!!?

    Wie kommst du darauf? Das ist eine Vertragsänderung. Neue AGB würden nicht mal automatisch gelten, wenn er sie schriftlich bekommt. Er kann einfach widersprechen und dann läuft der Vertrag nach den alten AGB weiter. Auch bei einer Verlängeruing gelten die alten AGB weiter, sofern die neuen nicht zugeschickt werden, bzw. daraufhin ein Widerspruch erfolgt. Der einzige Unterschied in diesem Fall: der Widerspruch führt eventuell zu einer Vertragsauflösung, wenn sky den Vertrag nach den alten AGB nicht fortsetzen möchte.
     
  3. Redfield

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    AW: Mit durchgeführtem Paketwechsel (alte AGB) in neue AGB eingetreten!!?

    Wenn ich es richtig verstanden habe, dann hat er seinen alten Vertrag gekündigt und einen Neuen abgeschlossen. Und dann würden die neuen AGB ab dem Zeitpunkt gelten wo sie ihm schriftlich vorliegen.


    Nachdem ich mein altes Premiere-Abonnement mit der Kundennummer 5.XXX.XXX.XXX gekündigt hatte,

    Daraufhin willigte ich ein und habe mein Abonnement mit der Kundennummer 7.XXX.XXX.XXX abgeschlossen, die zugehörige Bestätigung und das Willkommensschreiben erhielt ich am 11. Mai 2010.
     
  4. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Mit durchgeführtem Paketwechsel (alte AGB) in neue AGB eingetreten!!?

    Das ist doch garnicht das Problem.

    Ich rede doch von dem bestehenden Sky Abo seit ca. Mai 2010. Dort hat er Sky AGB (klar, andere als PREMIERE AGB, aber das ist hier nicht die Frage) bekommen, aber die mit jederzeitigem Wechsel ohne Aboverlängerung. Nun hat er mal ein Paket gewechselt und Sky sagt nun, er hätte damit die neuen AGB akzeptiert, wo Schluß mit lustig sei.

    Das sehe ich nicht so. Die neuen bzw. aktuellen AGB müssen schriftlich zugesandt werden und der Kunde kann dann entscheiden, ob die ihm passen oder nicht. Wenn er nicht reagiert, ist das auch Zustimmung. Man sollte also bei Ablehnung das auch kundtun. Dann gelten die alten AGB weiter oder der Vertrag wird sondergekündigt auf den Tag der Bekanntmachung der neuen AGB gegenüber dem Kunden.
     
  5. hmn73

    hmn73 Senior Member

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    AW: Mit durchgeführtem Paketwechsel (alte AGB) in neue AGB eingetreten!!?

    Die neuen AGB sind glaub ich auch erst im Juni gekommen, also die Änderung des Punktes 7.2