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Mit 50.000,- Euro neun Monate weniger Haft erkaufen - Justiz in Deutschland

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Gast 140698, 3. August 2022.

  1. rabbe

    rabbe Wasserfall

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    Das wäre Aufgabe des Gesetzgebers und der anschließenden verwaltungstechnischen Umsetzung. Möglich wäre es. Ob es sinnvoll, durchsetzbar mit Blick auf die verschiedensten Lobbyisten oder den Aufwand wert wäre, steht auf einen anderen Blatt.
     
  2. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Aus meiner Zeit beim Rettungsdienst kann ich mich an einen konkreten Fall erinnern. Ein 93 jähriger Mann hatte Samstags im Autohaus seinen neuen BMW gekauft, mit knapp 500 PS. Am Sonntag verwechselte er vor dem Ausflugs-Cafe Gas und Bremspedal, fuhr rückwärts auf die Terasse und verletze und tötete Menschen.
    Damals löste das lokal eine gewisse Diskussion aus. Der Autoverkäufer gab an, dass er dachte der Fahrer des Mannes würde wohl draussen warten, da offensichtlich war, dass die Person nicht mehr in der Lage war ein Auto zu fahren. Aber ein Verkäufer ist ein Verkäufer, und sein Job ist zu verkaufen. Ihm kann man da keinen Vorwurf machen, hier ist klar der Gesetzgeber gefragt. Aber für den "Gesetzgeber" bedeuten solche Ereignisse ja Steuereinnahmen. Alles was Kosten verursacht, bringt dem Staat Einnahmen.
     
  3. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Für den Fall, dass der Fahrer nicht ermittelt werden kann, gibt es die Möglichkeit, dem Halter das Führen eines Fahrtenbuchs aufzuerlegen.
    Als ich dafür zuständig war, wollte dann doch der eine oder andere nachträglich noch zugeben, dass er bzw angeben, wer gefahren ist - das ist aber nur möglich, wenn die Verfolgungsverjährung noch nicht eingetreten ist ;).

    Bei Firmen- und Dienstwagen wird in der Regel immer eine Fahrtenbuchauflage erteilt, weil es eindeutige Urteile zur Nachweispflicht gibt.
    Im Wiederholungsfall kann das dann schon mal für den kompletten Fuhrpark erfolgen :D.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. August 2022
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