1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Missglückte Kündigung / Abbuchung trotz Rücknahme der Einzugsermächtigung

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von lifeguard78, 19. Dezember 2005.

  1. CaptainRudi

    CaptainRudi Senior Member

    Registriert seit:
    8. November 2005
    Beiträge:
    258
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    Anzeige
    AW: Missglückte Kündigung / Abbuchung trotz Rücknahme der Einzugsermächtigung

    Was aber die grundsätzliche Frage, nämlich wie und ob die AGBs Vertragsbestandteil geworden sind immer noch nicht klärt ...
     
  2. ChukaTruk

    ChukaTruk Silber Member

    Registriert seit:
    5. Februar 2005
    Beiträge:
    755
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    Technisches Equipment:
    IPDR 9800 C, Humax PR-Fox
    AW: Missglückte Kündigung / Abbuchung trotz Rücknahme der Einzugsermächtigung

    Solange ich dieses Forum kenne und hier auch eifrig lese , stell ich mir immer wieder die Frage , ob hier lauter 12 Jährige sind die nicht wissen was es heißt einen Vertrag mit einer Firma,Pay TV Sender etc. abzuschließen , es gibt eben Regeln die man einhalten muss . Das ganze rumgemeckere über Schlechte Bildqualtität und fehlende Transponder , ich sag mal ist euer Leben wirklich so Langweilig , das ihr nur damit beschäftigt seid das Wold Wide Web nach fakten abzuklappern , wer jetzt wo irgendwelche Rechte an Sport ,Filmrn usw. hat . Ich sag mal ich bin jetzt 23 und weiß das ich z.B einen Vertrag Kündigen muss , und gestern Nacht war ein Super Beispiel im Fernsehen dran , die großen Gas und Strom unternehmen wollen ihre Preise erhöhen ---> wieso kommt da niemand mit irgendwelchen Paragraphen ,nein das wird hingenommen wie wenn es normal wäre . Aber sobald Fußball teuerer wird bricht gleich ein kleiner Bürgerkrieg aus . Ich arbeite jetzt seit 2 Jahren für Premiere und wenn mir ein Kunde erzählt das das Programm doch sowieso bescheiden ist frag ich ihn schon warum er es dann aboniert , alles was man da nur noch mitbekommt ist Schweigen des Kunden . Also meine Frage an euch warum regt sich jeder über Premiere auf aber abonieren tut ihr es doch alle ( zumindest einige ) das kann ich nicht Verstehen .
    Es ist mir klar das ein Forum da ist um Meinungen auszutauschen aber hier wird ja zu 90% nur gemeckert . Das passt jetzt vielleicht nicht hier rein ist off Topic , aber ich musste das jetzt einfach mal los werden .
     
  3. fcsh

    fcsh Board Ikone

    Registriert seit:
    13. September 2002
    Beiträge:
    4.399
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Missglückte Kündigung / Abbuchung trotz Rücknahme der Einzugsermächtigung

    Stimmt schon, was du schreibst, aber in einem Punkt liegst du leider daneben. Auch Premiere weiss nämlich manchmal leider nicht, was es heisst, einen Vertrag abzuschliessen, bzw. sie versucht ihr eigenes Recht anzuwenden. Nicht nur die Kunden sollten die Regeln einhalten!
     
  4. strunz77

    strunz77 Talk-König

    Registriert seit:
    20. September 2001
    Beiträge:
    5.193
    Zustimmungen:
    257
    Punkte für Erfolge:
    93
    AW: Missglückte Kündigung / Abbuchung trotz Rücknahme der Einzugsermächtigung

    erstmal zur einzugsermächtigung: eine bank interessiert es nicht einmal, ob eine einzugsermächtigung überhaupt vorliegt, also auch nicht auf welchen betrag diese lautet. das ist vielleicht das ursächliche problem, das derzeit in deutschland existiert.

    dann zur preiserhöhung: ein fax am 30.10. hätte weitergeholfen, jedoch ein einschreiben? wann lag dieses laut postauskunft für premiere zur abholung bereit? am 31.10.? dann wäre ja alles in butter, da premiere aufgrund der späten briefzustellung nicht auf die sechs wochen beharrt, wie man an der hotline erfährt.

    zum neuen abopreis: 27,80? was soll das sein? ein 27,90-film-abo, nachdem du im nachhinein thema gekündigt hast?

    zum rechtlichen: ein anwalt hilft weiter. aber in diesem verbraucherforum paragrafen und rechtsberatung zu erwarten, ist schon halbwegs lustig.

    zur agb-auslegung seitens premiere: wie man aus der vergangenheit weiß, ist premiere doch gar nicht an den eigenen agb interessiert. die handeln, wie sie lustig sind und die meisten kunden kippen um.
     
  5. Gerwald Frank

    Gerwald Frank Junior Member

    Registriert seit:
    4. Oktober 2005
    Beiträge:
    37
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    6
    AW: Missglückte Kündigung / Abbuchung trotz Rücknahme der Einzugsermächtigung

    Hallo Ich_22,
    du sprichst mir aus der Seele.
    Ich bin zwar kein Premiere-Mitarbeiter und habe erst seit 4 Wochen ein Prepaid-Abo Start mit 1 Monat Komplett.
    Dieses Heulen- und Zähneklappern hier im Forum ist manchmal schon frustrierend.
    Nach Erhalt meiner Smartcard von Premiere konnte ich 3 Minuten später bereits auf allen Kanälen Premiere sehen.
    Auch der telefonische Kontakt mit Premiere (3-mal bisher) klappte bisher
    hervorragend. (Hier liest man laufend, dass egal zu welcher Zeit) die Hotline
    nicht erreichbar sei. Kann ich so einfach nicht bestätigen!
    Ich habe das Abo bzgl. des 1 Monats Premiere-Komplett per Fax gekündigt,
    (vor 1 Woche) und gestern abend sagte mir der Mitarbeiter an der Hotline,
    dass dies bereits in den Vertragsbedingungen eingetragen sei.
    Was will man mehr.
    Wie du schon richtig bemerkt hast, Verträge sollten durchgelesen werden
    und dann gibt es normalerweise keine Probleme.
    Auch kann ich nicht nachvollziehen, dass von Premiere zu den Kündigungsfristen bei Prepaid-Abos die Kunden im Ungewissen gelassen werden. In dem Schreiben von Premiere, nach dem Erhalt der Smartcard,
    steht ganz eindeutig und klar, dass, wenn ich nicht innerhalb eines Monats
    Premiere-Komplett kündige, der Vertrag dann auf ein Jahr ausgedehnt wird.
    Auch ich wollte sowas mal loswerden.
    Leider ist ja jammern und schimpfen in Deutschland immer noch grosse Mode.

    Gruß
    gary
     
  6. MrBlonde

    MrBlonde Junior Member

    Registriert seit:
    20. Dezember 2005
    Beiträge:
    21
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    AW: Missglückte Kündigung / Abbuchung trotz Rücknahme der Einzugsermächtigung

    Nochmal zum Thema AGBs zurück: Fast jeder Dienstleistungsvertrag beinhaltet den Pasus, dass man sich mit den jeweiligen AGBs einverstanden erklärt. Mit Unterzeichnung des Vertrages (oder Aktivierung der Smart Card) hast Du sogar versichert, die AGBs gelesen zu haben.. ob das nun der Fall oder nicht, ist somit egal.

    Im Übrigen beginnt das Vertragsverhältnis ja zunächst mit Freischaltung deiner Smart Card - und zumindest bei mir waren die AGBs direkt im Umschlag mit der Karte dabeigelegen.. Ich glaube kaum, dass Du in deinem Fall irgendwas erreichen wirst. Ich vermute, dass Du mit deinem Anruf, man solle doch das Geld abbuchen, die Sache noch komplizierter gestaltet hast (was ich sowieso sehr seltsam finde - erst widersprichst Du schriftlich und erst 4 Wochen vor Vertragsende, dann aber willst Du die Einzugsermächtigung wegen 1 (!) Film wieder aufnehmen?!).

    Und die Sache mit der Freischaltung ist, wie schon weiter oben richtig erwähnt, durchaus üblich: Solange deine Leistung gegenüber Premiere nicht erbracht ist, müssen die ihre Leistung auch nicht bringen, bzw. wie soll Premiere beim Bankeinzug innerhalb weniger Stunden wissen, dass es nicht wiederholt zu einer Rücklastschrift kommen wird?

    Überhaupt: nachdem Du Premiere die Abbuchung wieder gestattet hast - hast Du deiner Bank das auch gemeldet? Ich vermute mal, dass Du zuvor ja den Bankeinzug für die Firma Premiere bei der Bank gesperrt hast.

    EDIT: Es gibt sicherlich viele Premiere-Kunden, die von Premiere schlecht beraten und behandelt worden sind, aber ich in diesem Fall glaube ich weniger an einen Fehler seitens Premiere. Bin kein Jurist und äußere mich auch in diesem Fall rein spekulativ..
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. Dezember 2005