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Missglückte Kündigung / Abbuchung trotz Rücknahme der Einzugsermächtigung

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von lifeguard78, 19. Dezember 2005.

  1. BigPapa

    BigPapa Talk-König

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    AW: Missglückte Kündigung / Abbuchung trotz Rücknahme der Einzugsermächtigung

    ... geschweige denn, dass Premiere ein solches Scoring gar nicht hat!

    Nur weil ein paar Großunternehmen so ein System fahren, heißt das noch lange nicht, dass es alle Unternehmen fahren! :confused:
     
  2. Moonshine

    Moonshine Junior Member

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    AW: Missglückte Kündigung / Abbuchung trotz Rücknahme der Einzugsermächtigung

    das stimmt beim telefonieren aber wenn ein Inkassobüro ins Spiel kommt dann aber Hallo!! Oder von wo kommt die Schufa ihr ganzen Daten?
     
  3. lifeguard78

    lifeguard78 Neuling

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    AW: Missglückte Kündigung / Abbuchung trotz Rücknahme der Einzugsermächtigung

    Also um mein Scoring mach ich mir echt keine Sorgen. Bin langjähriger Kunde bei dem ein oder anderem Großunternehmen und kann das Geschäftsgebaren von Premiere nicht verstehen.
    AGB, Fehlanzeige, ist nicht auf der Rückseite des Vertrags. Und nochmal, selbst wenn die mir das hinterher zugeschickt haben, es gibt keine Zustimmung durch schweigen, und somit ist das ganze nicht Vertragsbestandteil.
    Ich vermisse allerding in dem Forum mal eine auf Paragraphen fundierte Aussage, was die machen könnten. Den die ganzen Aussagen, die hier getroffen wurden, sind nämlich die, welche es auf der Hotline Schulung bei Premiere gibt um renitente Kunden still zu stellen.
    Also bitte Leute, Paragraphen und Urteile.
     
  4. andy.paytv

    andy.paytv Senior Member

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    AW: Missglückte Kündigung / Abbuchung trotz Rücknahme der Einzugsermächtigung

    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

    Die AGBs stehen zumeist rückseitig auf dem Schreiben, dass die Freischaltung regelt, so dass bei vorgenommener Freischaltung auch von den AGBs Kenntnis zu nehmen war. Desweiteren handelt es sich beim Premiere Abovertrag um ein Dauerschuldverhältnis im Grundsatz, dass automatisch zustande kommt mit dem Beginn der Leistung.

    Auch die Klausel in den AGBs, dass sich der Vertrag ohne Kündigung für weitere 12 Monate zu den dann aktuellen Konditionen verlängert, ist zulässig.

    Ein Blick ins Gesetz hilft auch hier zur Rechtsfindung:

    Das Premiere das Entgelt dann an die aktuellen Abopreise angleicht, ist also rechtmäßig grds. Auch die automatische Verlängerung des Vertrages um 1 weiteres Jahr ist zulässig.

    Es sei noch erwähnt, dass grds. im Zivilrecht die Privatautonomie/Vertragsfreiheit herrscht. Wer AGBs sind nicht lesen kann, sollte keinen Vertrag abschließen. Dann noch zu glauben, dass man mit einem Anwalt in einen solchen Fall was regeln kann, ist abenteuerlich. Premiere unterhält nicht umsonst eine eigene Rechtsabteilung, die diese AGBs entlang gültigen Rechts bis zum zulässigen auslotet. Schließlich geht es hier um das Grundgerüst eines jeden Abonenntenvertrages.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Dezember 2005
  5. lifeguard78

    lifeguard78 Neuling

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    AW: Missglückte Kündigung / Abbuchung trotz Rücknahme der Einzugsermächtigung

    Also mal Grundsätzlich. Ich habe noch kein Urteil hierzu gefunden. Liegt wohl daran, daß es nicht gewollt ist, daß hier ein Urteil fällt. Weil mal Grundsätzlich, wie läuft der Hase. Premiere ändert den Vertrag, ohne sicherzustellen, daß der Vertragsnehmer die änderung mitbekommt. Jetzt könnte der Vertragsnehmer auf Geschäftsreise, etc sein. Hinzu kommen spielerreien, wie Premiere Datiert ein schreiben auf den 4.10 was am 10.10 ankommt. Im endefekt scheint es wohl sehr lukrativ zu sein, mit den Säbeln zu rasseln. Denn die Kundenreaktion ist wie folgt.
    Der Kunde hält die Klappe, guter Kunde.
    Der Kunde macht den Mund auf, erzählen wir ihm erstmal, welche Rechte er nicht hat. Knallen dem ne AGB um die Ohren, die es wirklich in sich hat und so weiter und so fort. Wenn sich hier 9 von 10 Kunden einschüchtern lassen. Ist der Kunde Clever, dreht er den spieß um. Zahlt kein Geld mehr, läßt also Premiere den vortritt bei rechtlichen Schritten. So nun schickt Premiere wieder eine Mahnung raus. Rasselt ordentlich mit den Säbeln. Hier fallen wieder Kunden um.
    Die, dies jetzt immer noch drauf ankommen lassen, bekommen Post von einem Inkasso unternehmen mit einer Ordentlichen Gebührennote. Komisch ist hier, daß ich diese hohe Gebührennote noch nie bezahlt hab, und noch nie darauf verklagt worden bin. Liegt wohl daran, daß man als Geschädigter dennoch Kostenminimal handeln muss, und der Weg in einem Mahnverfahren über einen Anwalt wäre billiger.
    Ich glaube, bis zu dem Punkt sind so ziemlich alle umgefallen, die bis hierher der Meinung waren im Recht zu sein.
    Mir fehlt also immer noch die Rechtsfolge, warum der Vertrag immer noch laufen sollte. Und Rechtsfolgen sind verdammt lang. (Sprech hier aus eigener leidvoller Erfahrung)
     
  6. emailer

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    AW: Missglückte Kündigung / Abbuchung trotz Rücknahme der Einzugsermächtigung

    Mehr gibt es doch wohl nicht zu sagen - oder ? :(
     
  7. deister7

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    AW: Missglückte Kündigung / Abbuchung trotz Rücknahme der Einzugsermächtigung

    @ lifeguard78 ... was willst Du denn für ein Urteil? andy.pay.tv hat es doch ausführlich erläutert. DU hast einen Fehler gemacht und Premiere soll ihn ausbaden. Wer Verträge schließt sollte auch wissen, was das für Folgen hat.
     
  8. CaptainRudi

    CaptainRudi Senior Member

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    AW: Missglückte Kündigung / Abbuchung trotz Rücknahme der Einzugsermächtigung

    Ja, aber wenn es so ist, wie lifeguard78 sagt und er hat die AGBs nicht bekommen, aber die Karte war schon freigeschaltet, dann lief der Vertrag ja schon.

    Die AGBs dann in der Post bekam er quasi erst nach Vertragsabschluß, wenn man den Beginn mit der Freischaltung gleichsetzt.

    Das hat ja nichts damit zu tun, dass die Klausel zulässig ist oder dass er vergessen hat zu kündigen.

    Das setzt die Sache in dieser Hinsicht in ein anderes Licht.
     
  9. CaptainRudi

    CaptainRudi Senior Member

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    AW: Missglückte Kündigung / Abbuchung trotz Rücknahme der Einzugsermächtigung

    - Doppelpost -
     
  10. andy.paytv

    andy.paytv Senior Member

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    AW: Missglückte Kündigung / Abbuchung trotz Rücknahme der Einzugsermächtigung

    Sicherlich wird es da Urteile geben, nur die findet man nicht mit Google. Sollte man eher Juristische Datenbanken wie Juris oder Beck-Online bemühen.

    Was Premiere in ihr Schreiben als Datum reinschreibt, ist irrelevant. Entscheidend ist immer das Datum des Zugangs für das Wirksamwerden von Willenserklärungen. Premiere muss also nachweisen, wann es bei dir zugegangen ist. Da wird auch nicht mit Zugangsfiktionen gearbeitet.

    Zu den Inkassokosten. Das ist ein mehr als juristisch umstrittenes Thema, ob und wieviel Inkasso-/Mahnkosten mit einklagbar sind. Grds. ausschlaggebend ist hierfür §§ 286ff. BGB sowie das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Der Grundsatz besagt, dass die erste Mahnung gerichtlich nicht ersatzfähig ist. Weitere Kosten (Anwaltskosten) können danach über Verzug erstattet werden.

    Auch das Potenzieren von Mahnkosten außergerichtlich ist grds. nicht zulässig. Leistet der Schuldner auf zwei Mahnungen hin nicht, ist grds. Klage / gerichtl. Mahnverfahren einzulegen. Begründung: weitere außergerichtliche Mahnungen bringen den Gläubiger nicht zum gewünschten Ziel, so dass auf gerichtliche Entscheidung zu klagen ist.

    Die zuvor dargestellten Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar und erheben ebenso nicht den Anspruch der Vollständigkeit.