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Missglückte Kündigung / Abbuchung trotz Rücknahme der Einzugsermächtigung

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von lifeguard78, 19. Dezember 2005.

  1. Captain_Grauhaar

    Captain_Grauhaar Board Ikone

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    AW: Missglückte Kündigung / Abbuchung trotz Rücknahme der Einzugsermächtigung

    Wenn ich schon Anwalt, Paragraphen und Rücknahme der Einzugsermächtigung lesen, wird wir immer gleich schwindelig.

    Die eigene Unfähigkeit zur Vertragseinhaltung sollte man nicht versuchen mit solchen Sachen zu kaschieren. Der Ball liegt in Deinem Feld, da Du einen gültigen Vertrag hat, da Du (wie andere schon geschrieben haben) eben nicht gekündigt hast. Deine ganze Mailerei, Einschreiben und Angebote zwecks Vorauszahlung von 350 EUR (haha, selten sowas blödes gehört) usw. hätteste Dir schenken können. Premiere verhandelt nicht, die haben einen gültigen Vertrag mit Dir.
    Du solltest zahlen, sonst wird es teuer. Premiere schickt da schnell mal das Inkassounternehmen los.
     
  2. lifeguard78

    lifeguard78 Neuling

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    AW: Missglückte Kündigung / Abbuchung trotz Rücknahme der Einzugsermächtigung

    Also mir hat jetzt immer noch niemand schlüssig dargelegt, warum der alte Vertrag in einen neuen Vertrag mit anderen Vertragsbedingungen übergeht.
    Sorry ist mir nicht ganz logisch.
    Sonderkündigungsrecht, eben ein nettes Wort gibt es nicht, den nach meinem Wissen darf eine Vertragsänderung nicht den anderen schlechter stellen.
    Mein Anwalt hat übrigens nur über meine Blödheit gelacht, nicht sofort zu Kündigen, und überhaupt bei P.... zu sein.
    Aber das nette momentan ist, wenn die an ihr Geld wollen, müßen die mir nachweisen, das ein Vertrag besteht *g* und dazu fehlen mir immer noch die Paragraphen. Und nicht ich muss denen nachweisen, daß kein Vertrag besteht. Ach ja, noch schöner ist, daß die mir beweisen müßen, daß die AGB überhaupt vertragsbestandteil geworden ist; und vor allem, daß entsprechende Passagen gültig sind (Sag hier nur, unerwartet, und zu lasten des Verbrauchers)
     
  3. snoopy65

    snoopy65 Senior Member

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    AW: Missglückte Kündigung / Abbuchung trotz Rücknahme der Einzugsermächtigung

    Du schließt mit Premiere einen Vertrag über 12 bzw. 24 Monate ab, innerhalb von diesem Zeitraum garatniert dir Premiere den Preis. Sollte sich während der 12 bzw. 24 Monate der Preis um mehr als 10% erhöhen kannst du den Vertrag lt. AGB ausserordentlich Kündigen.Nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate zu den dann gültigen Konditionen, sofern du ihn nicht 6 Wochen vor Ablauf gekündigt hast
     
  4. bernd02

    bernd02 Gold Member

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    AW: Missglückte Kündigung / Abbuchung trotz Rücknahme der Einzugsermächtigung

    @lifeguard78

    Du hast zu Beginn des zum 30.11.05 abgelaufenen Vertrag eine Bestätigung per Post erhalten,wo du in etwa den Wortlaut wiederfindest/wiedergefunden hast,den @snoopy65 in seinem Posting zitiert hat.
    Dieser Fall ist nun eingetreten,da du versäumt hast 6 Wochen vor Ablauf des Vertrages zu kündigen.
    Diese besagte Bestätigung müsstest du für dein jetzt neu begonnenes 12 Monate-Abo bereits erhalten haben bzw. noch erhalten.
    Diese 27,90€ ist der reguläre Preis für ein 12 Monatsabo Film,Start und Thema.
    PREMIERE ist in deinem Fall im Recht.
    Kündige am besten dieses 12 Monatsabo schon jetzt,damit du in einem Jahr nicht vor der selben Situation stehst.

    Gruß Bernd
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Dezember 2005
  5. CaptainRudi

    CaptainRudi Senior Member

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    AW: Missglückte Kündigung / Abbuchung trotz Rücknahme der Einzugsermächtigung

    Eine Frage habe ich noch ...

    Wie ist die Karte aktiviert worden ? Direkt im Handel oder von dir über die Hotline ? Bzw. hast du die Smartcard im Handel direkt erhalten oder per Post von Premiere ?

    Denn nur, wenn du im Handel eine aktivierte Smartcard bekommen hast, ist die Frage nach den AGB überhaupt wichtig. Hast du keine Smartcard im Handel bekommen, sondern per Post und musstest diese aktivieren, waren sicher die AGB in den Vertragsunterlagen und du hast die mit der Aktivierung akzeptiert.

    Also, klär' uns mal darüber auf ...
     
  6. lifeguard78

    lifeguard78 Neuling

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    AW: Missglückte Kündigung / Abbuchung trotz Rücknahme der Einzugsermächtigung

    Im Laden. AGBs und Tarife waren vergriffen. Vorweihnachtsgeschäft halt.
    Karte wurde im Geschäft über deren PC aktiviert. Nach positiven Schufa Check.
     
  7. CaptainRudi

    CaptainRudi Senior Member

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    AW: Missglückte Kündigung / Abbuchung trotz Rücknahme der Einzugsermächtigung

    Ja dann ...

    Wird dir dein Rechtsanwalt sicher helfen können, da stellt sich in der Tat die Frage ob und wie die AGBs Vertragsbestandteil geworden sein könnten ...
     
  8. bernd02

    bernd02 Gold Member

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    AW: Missglückte Kündigung / Abbuchung trotz Rücknahme der Einzugsermächtigung

    @lifeguard78

    Du müsstest doch wenige Tage nach Beginn des zum 30.11.05 abgelaufenen Abovertrages, sowie des jetzt ab 1.12.05 beginnenden 12 Monats-Abo eine Vertragsbestätigung per Post erhalten haben.
    Bei beiden steht sinngemäß drin, was nach Ablauf des Vertrages passiert,nämlich die automatische Verlängerung um weitere 12 Monate zu den dann gültigen Preisen und Konditionen.
    Da du der Vertragsbestätigung des zum 30.11.05 abgelaufenen Vertrages nicht widersprochen hast,so wirste wohl bis 30.11.06 dabei bleiben müssen.
    Die jetzt gültigen Preise gelten ja nicht erst seit 1.12.05,sondern schon seit 1.8.05.

    Gruß Bernd
     
  9. Hamburger41

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    AW: Missglückte Kündigung / Abbuchung trotz Rücknahme der Einzugsermächtigung

    Bei mir stehen die AGB auf der Rückseite des Vertrages. Sollte sich das geändert haben?
     
  10. Moonshine

    Moonshine Junior Member

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    AW: Missglückte Kündigung / Abbuchung trotz Rücknahme der Einzugsermächtigung

    @Lifeguard78 ob du Recht hast oder nicht, hast du auch über die Konsequenzen deine jetztige Lage durchdacht? Ich denke hierbei an die Scoring das die Großunternehmern machen. Sie fangen jetzt an bei dir schlechter zu werden auch wenn du meinst das du keine Schuld hast und du kannst dieser Scoring nicht mal sehen geschweige denn ändern.