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Missglückte Kündigung / Abbuchung trotz Rücknahme der Einzugsermächtigung

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von lifeguard78, 19. Dezember 2005.

  1. lifeguard78

    lifeguard78 Neuling

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    Hallo, also folgendes. Mein Vertrag läuft immer zum 30.11 aus. Am 4.10.05 hat Premiere mir einen netten Brief mit der Gebührenerhöhung geschickt. Dieser Brief lag bei mir am 10.10 im Briefkasten. Hab angerufen und gesagt, die sollen mir ein vernünftiges Angebot machen. Eventuell auch eine einmal Jahreszahlung. Wurde mir auch zugesagt. Kam aber nie. Hab dann am 31.10 per Einschreiben denen Mitgeteilt, daß ich den neuen Vertragsbedingungen nicht zustimme, sie (Premiere) also den Vertrag um ein Jahr zu den alten Bedingungen weiterlaufen lassen können, oder der Vertrag zum 30.11. im Dissenz endet. Ich somit das Schreiben vom 4.10. als Angebot zu einem neuen Vertrag betrachte, und als Kündigung des alten. Ach ja, zu dem Passus in den AGB, dieser benachteiligt den Verbraucher einseitig, und dürfte damit sehr wackelig sein. Hinzukommt, daß ich die AGB nie gelesen habe, und diese beim Kauf vor 2 Jahren auch nicht im Laden greifbar war. Die habe ich erst von Premiere mit den Vertragsunterlagen bekommen. Irgendwann hab ich da mal gehört, daß die dann sowieso nicht Vertragsbestandteil geworden sind. Im P2B recht ist mir auserdem keine Annahme durch schweigen bekannt. Somit denke ich, daß die Gebührenerhöhung auch damit auf sehr wackeligem Fuss steht.
    Hab denen weiterhin von meiner Seite ein Angebot gemacht, 350€ für ein Jahr Premiere Komplet im vorraus. (+50€ im vergleich zu diversen Angeboten im Netz) Dieses Angebot könne bis 15.11 von Premiere angenommen werden.
    Bekam dann die Kündigung zum 30.11.06 quitiert. Hab dann angerufen und erfahren, daß das Abo nun für 37,60 weiterläuft.
    Hab denen vorsorglich am 28.11 geschrieben (Fax und Einschreiben) das meine Einzugsermächtigung nur 33€ umfasst.
    Am 5.12 wurden, wie nicht anders erwartet 37,80 von meinem Konto gebucht.
    Ist das Strafbar gemäß §263a Abs.1 StGB

    § 263a
    Computerbetrug
    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Die Lastschriftgenehmigung für 37,80 lag nicht vor, und es ist Ausdrücklich wiedersprochen worden. Somit lagen unrichtige Daten vor. Und auch wenn ich die Lastschrift zurückgeholt habe 6.12, so ist der Versuch gemäß §263 Abs2 dennoch strafbar.

    Am 7.12 kam ein schreiben, daß mein Vertrag auf 27,80 gestellt wurde. War darüber nicht wirklich glücklich, da ich am 16.11. im Netz 4 Voucher für je 3 Monate Premiere Komplete für 300€ bestellt habe, und diese schon hatte. Wollte aber weiter keinen Streß.
    Am 10.12 kam dann ein schreiben, daß die Lastschrift geplatzt ist. Und ich doch bitte binnen 7 Tage 27,80 + 8€ Rücklastgebühren zahlen soll.
    Hab denen dann freundlich per Mail mitgeteilt, daß ich denen am 28.11 mitgeteilt habe, daß ein Verfügungsrahmen von 33€ besteht, sie diesen überschritten haben, und deswegen die Lastschrift von der Bank abgelehnt worden ist (Also keine Rücklast mangels deckung). Sie aber gerne die 27,80 den Betrag abbuchen können und ich damit die Sache für erledigt halte. Nun haben die meine Karte gesperrt.
    Hab da angerufen, beim ersten mal war die recht Pampig. Weil der Film dann gestern abend jedoch in der Videothek vergriffen war, hab ich nochmal angerufen und gesagt, er soll die 35,80 abbuchen, und mir die Karte freischalten, was mir zugesagt worden ist. Karte blieb aber gesperrt. Also wieder Computer angeworfen, und denen schriftlich eine Frist zum 20.12 gesetzt, die Leistungsstörung zu beseitigen. Außerdem denen nur gestattet die 27,80 vom Konto vertragsgemäß einzuziehen. Denen dargelegt, daß sie die Rücklast selbst verbockt haben, somit die die 8€ nicht bekommen, und sie die Einklagen sollen, sollten sie anderer Meinung sein. Ach ja, sollte die Leistungsstörung am 20.12 immer noch vorliegen, betrachte ich den Vertrag als gekündigt.
    Dann könnte meine Freundin die Voucher auf sich einsetzten und ich kann für 300€ im Jahr Premiere Komplett genießen.
    Interresant ist auch, ob man den Vertrag nach §138 anfechten kann. Den Preis / Leistung stehen in einem Krassne missverhältnis, denn will ich aus meinem jetzigen Vertrag Premiere Komplett zahl ich 564€. Mit den frei verfügbaren Vouchern jedoch nur 300€

    Also wodurch könnte der neue Vertrag zustande gekommen sein.
    Lohnt es sich die Sache meinem Anwalt zu geben, und mich verklagen zu lassen. Wie müßte man die Strafanzeige gemäß §263a schreiben. (Einschreiben vom 28.11. war persönlich Herrn Dr. Koffler; also der gute kann sich nicht hinter unwissenheit verstecken)
     
  2. hopper

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    AW: Missglückte Kündigung / Abbuchung trotz Rücknahme der Einzugsermächtigung

    Anwalt ist immer gut.

    Vorsicht aber bei Rückforderungen! Premiere schreibt das Geld gerne dem eigenen Kundenkonto gut und überweist nicht zurück. Gleich dann nochmal Anzeige erstatten.
     
  3. lifeguard78

    lifeguard78 Neuling

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    AW: Missglückte Kündigung / Abbuchung trotz Rücknahme der Einzugsermächtigung

    Grundsätzlich bekommt von mir keiner Geld im vorraus. Und auch nicht überwiesen. Dann kann man es nicht zurückholen. Somit kann Premiere bei mir abbuchen. Ist die Buchung durch keinen Vertrag gedeckt, können die mich verklagen. Schöne hierbei ist, daß die dann in der Beweißführung sind. Ich laufe meinem Geld nicht hinterher.
     
  4. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Missglückte Kündigung / Abbuchung trotz Rücknahme der Einzugsermächtigung

    Viel Glück. Das wird teuer. Die schicken dann ein Inkasso-Unternehmen auf dich los.
     
  5. BigPapa

    BigPapa Talk-König

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    AW: Missglückte Kündigung / Abbuchung trotz Rücknahme der Einzugsermächtigung

    Der Anwalt wird seinen Spass haben.

    Also ich kenne keine Verträge, die wenigstens im kleingedruckten enthalten, dass man den gültigen AGBs zustimmt.
    Wenn das im Vertrag steht, und davon ist auszugehen, sieht es aber ganz übel aus. Denn diese braucht der Händler nur da zu haben. Und jetzt beweis mal, dass dem nicht so war.
    Das Premiere diese Dir dann (nochmal) zuschickt, steht auf einem ganz anderen Blatt.

    Zum Vertrag:
    Das Du Premiere angerufen hast und um ein Angebot gebeten hast, spielt auch keine Rolle.
    Denn was hast Du vergessen? Zu kündigen.
    Am 30.10 zu kündigen, war schlichtweg zu spät (6 Wochen vorher, da ist Dein Anruf Schall und Rauch, denn Kündigen müssen schriftlich erfolgen) und ich bezweifel aus dem Text oben, dass Du bei der Kündigung geschrieben hast, dass die Preissteigerung mehr als 5 bzw. 10% (je nach AGB) beträgt und Du Sonderkündigen tust.
    Da somit ein gültiger Vertrag vorlag, kann von Betrug überhaupt nicht die Rede sein.
    Das Premiere dann auf 27,80€ runtergegangen ist naja... Der Preis sagt mir mal gar nix, aber spielt auch nicht die Rolle (wird schon stimmen?!).
    Allerdings klär mich mal auf, ob da nicht was doppelt läuft.
    Am 5.12 soll Premiere 37,80€ eingezogen haben. Gut wurde abgelehnt, weil 33€ Verfügungsrahmen -> Lastschrift Rückgang.
    Folglich Überweisung vom neuen Preis 27,80€ + Lastschriftgebühren 8€ (überschneidet sich halt der Einzug der Gebühren mit den neuen Vertragsgebühren und hätte ne Gutschrift bei der nächsten Abbuchung bedeutet).
    Weiter Du hast denen vorgestern telefonisch mitgeteilt, sie sollen die 27,80€ + 8€ Rücklast = 35,80€ abbuchen und Dich freischalten? Seh ich das Richtig? Tja da eine Bank nunmal am Wochenende nicht arbeitet und eine Freischaltung dann erst wieder erfolgt wenn das Geld bei Premiere, versteh ich das Du nicht freigeschaltet wurdest.
    Kein Mensch mit gesundem Menschenverstand würde auf eine Aussage am Telefon Geld zu bekommen, sofort wieder loslegen ohne Beweis.
    Somit spielt Deine schriftl. Aufforderung zu morgen was freizuschalten auch erstmal keine Rolle, da Du oben selber Schuld hast, das Premiere nicht abbuchen konnte. Ein Vertrag ist nunmal ein Vertrag und daher kannst Du auch nix anfechten, da Du laut AGB nunmal die gültigen Preise akzeptiert hast.

    Achja übrigends solltest Du schreiben, welches Premiere Paket Du aboniert hast und was Dir Premiere freigeschaltet hat, bei der Vertragsumstellung auf 27,80€. Ich bezweifel, dass es das gleiche Paket wie früher war. Mal eben 10€ weniger zu verlangen ist nicht so ganz Premiere's Art.

    Wie vom Hopper schon gesagt, ist es eine Sache des Anwalts. Auf die 8€ verzichtet Premiere noch in manchen Fällen, aber irgendwann ist auch der Ofen aus, aber ich glaube nicht, dass hier sehr viel rausspringt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Dezember 2005
  6. lifeguard78

    lifeguard78 Neuling

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    AW: Missglückte Kündigung / Abbuchung trotz Rücknahme der Einzugsermächtigung

    Zum Paket: Start + Film + Themen
    Zu den AGB. Meines wissens nach darf da nichts unerwartetes drinnen stehen, bzw nichts drinnen stehen, was den Kunden einseitig benachteiligt. Nun ist die Gebührenerhöhung nicht im Rahmen der Inflation erfolgt, so daß hier auch nicht von einer Marktanpassung gesprochen werden kann.
    Für mich gibt es nach wie vor keine Zustimmung durch schweigen im B2P. Kann mir bitte mal wer den entsprechenden Paragraphen nennen, das ich falsch liege.
    Somit ist wie gesagt das schreiben vom 4.10 für mich als Kündigung des Vertrages zu 33€ zu sehen und gleichzeitig als Offerte zu einem neuen Vertrag zu 37,80€ welcher man nur noch zuzustimmen braucht.
    Hinzu kommt die Frage, wie lange ist das Sonderkündigungsrecht??? Ich habe hierzu keine gesetzliche Norm gefunden.

    Mich hat das neue Verbraucherrecht als Verkäufer in die Knie gezwungen (im Versandhandel wurde einfach zu viel für 14 Tage geliehen)
    Ich glaube nicht, daß sich das Verbraucherrecht von Premiere dermaßen aushebeln läßt
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Dezember 2005
  7. Hamburger41

    Hamburger41 Junior Member

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    AW: Missglückte Kündigung / Abbuchung trotz Rücknahme der Einzugsermächtigung

    Da wirst Du auch nichts finden. Es gibt kein "Sonderkündigungsrecht".

    Das dieses "Unwort" wieder verschwindet, werde ich wohl nicht mehr erleben.
     
  8. Digitalfan

    Digitalfan Platin Member

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    AW: Missglückte Kündigung / Abbuchung trotz Rücknahme der Einzugsermächtigung

    das steht in deinem vertrag.
    soweit ich mich erinnern kann steht da keine zeit(absatz 6.x galube ich),aber wenn du innerhalb von 14 tagen kündigst muss es sicher angenommen werden.

    nur premiere ist in diesen dingen ziemlich am rande der legalität,ich hatte einmal einen fall wo premiere start zu premiere austria gewandelt wurde(100% verteuerung) und ich nicht kündigen durfte,weil es premiere start nicht mehr gab.
    da ich aber auf vertragserfüllung bestand,incl. anwaltsdrohung,wurde mein abo stillgelegt.
    ist doch eigentlich illegal?
     
  9. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Missglückte Kündigung / Abbuchung trotz Rücknahme der Einzugsermächtigung

    Ähm..seit wann muss "Premiere" seine Gebühren an den Lebenshaltungsindex oder der Inflation anpassen? :eek:

    Und wenn die "Komplett" ab 01.01.06 auf 129,90 Euro erhöhen. Das ist absolut legal. "Premiere" unterliegt keiner staatlichen Überwachung bzw. muss sich seine Preise nicht von einer Regulierungsbehörde genehmigen lassen. Insofern haben die freie Hand.

    Dein pochen auf "unverhältnismäßige Preiserhöhung" wird bei "Premiere" und deinem eventuellen Anwalt schallendes Gelächter auslösen. Sorry, aber was Du da so alles schreibt, klingt für mich so wie die Leute bei Ebay, die wenn die Ware 2 Tage nachdem sie die Zahlung ausgelöst haben noch nicht da ist, gleich 4 Anwaltskanzleien mir auf den Hals hetzen wollen ;). Auch dein Einschreiben an Herrn Dr. Kofler persönlich, wo Du mitteilst, dass deine Einzugsermächtigung nur über 33,00 Euro lautet..sorry, aber was soll der Quatsch? Solches Auftreten löst bei jedem Unternehmen eine Abwehrhaltung aus, weil sie sich zurecht verarscht vorkommen und dich nicht ernstnehmen.

    Wie "Big Papa" schon sagt, hast Du den ganzen Kuddelmuddel durch deine versäumte Kündigung ausgelöst. Zunächst mal steht mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit in deinen Vertragsunterlagen, dass sich ein ungekündigtes Abo zu den "dann geltenden Konditionen" verlängert. "Premiere" hat Dir die "dann geltenden Konditionen" mitgeteilt. Die waren dir nicht genehm. Nun hattest Du die Wahl..annehmen oder kündigen. Stattdessen fängst Du an mit "Premiere" zu handeln und versäumst die Kündigungsfrist. Du hättest kündigen sollen und dann erst handeln. Weiterlaufen lassen kann man dann immer noch, aber wenn die Kündigungsfrist verpennt ist, ist sie verpennt. Da jetzt mit Strafrecht etc. anzukommen...das ist einfach nur lächerlich.
     
  10. emailer

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    AW: Missglückte Kündigung / Abbuchung trotz Rücknahme der Einzugsermächtigung

    Wieder einmal die wichtigste Regel bei einem Premiereabo nicht beachtet ...