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Mildere Urteile für Ehrenmord

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von brixmaster, 13. Mai 2009.

  1. Sky-Kunde2

    Sky-Kunde2 Guest

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    AW: Mildere Urteile für Ehrenmord

    Typisch das für Ehrenmord, man wie ich dieses Wort hasse, mal wieder auf die Religion rücksicht genommen wird. Wann war Mord jemals ehrenvoll? Aber es fängt doch schon in der Schule an. Ich habe letztens einen Bericht gesehen, über Schulen in Berlin wo die meisten Schüler Türken oder Araber waren. Da wird dem zuständigen Mann, Bilder vorgeführt, wo deutsche Kinder von den Arabern und Türkenkindern gejagt werden und was macht der Kerl? Zuckt mit Achseln und sagt man könne nix machen. Dabei hat der deutsche Staat doch die Pflicht seine Bürger zu schützen? Oder nicht. Auch in diesem Bericht gab es Interviews in dem deutsche Kinder sagten, sie wären von Moslemkindern angemacht worden, weil sie eben Christen seien. Soweit ist es also schon gekommen, das unsere Kinder von diesen Moslems schon gejagt und diffamiert werden. Aber sagen darf man ja nix, dann ist man ausländerfeindlich. Hoffentlich werden diese Kinder, die das erlebt haben und tagtäglich erleben nicht noch zu Neonazis.
     
  2. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Mildere Urteile für Ehrenmord

    Nochmal, es geht nicht darum, freigesprochen zu werden. Sondern darum, dass ich ne Geldstrafe bekommen kann, wenn ich aus Langeweile ein Kind totgefahren habe.

    § 222 StGB Fahrlässige Tötung
     
  3. noeler

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    AW: Mildere Urteile für Ehrenmord

    Nö, wenn Du aus Langeweile ein Kind tot faehrst, war es vorsaetzlich und nicht fahrlaessig. Dir war also langweilig, also haste mal gedacht "fahr ich halt mal nen Kind tot"

    Genau so, wenn Du wirklich fahrlaessig warst, aber zu schnell. Dann ist es zB fahrlaessige Toetung mit vorsaetzlicher Geschwindingkeitsuebertretung. Das ist dann min. Knast auf Bewaehrung. Da kommste nicht mehr mit "nur Kohle" bei weg.
     
  4. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Mildere Urteile für Ehrenmord

    Du mischt Dich jetzt in eine Diskussion ein, die zig Beiträge vorher begonnen hat. Sie begann mit einem Karton auf der Straße, den Gag überfahren hat. Damit ist Dein Beitrag zum Thema ohne Bezug.

    Das war die Ausgangssituation: http://forum.digitalfernsehen.de/forum/3366589-post26.html

    Und alle weiteren (Gutachten, Schuldfrage usw) gehören dazu. Soll nämlich genau darstellen, dass man "Umstände" ausnutzen kann, um aus "Tötung durch Langeweile" ein "fahrlässige Tötung" zu machen. Natürlich bin ich nicht so dumm, und sage jemals, es war Langeweile. Sondern zieh das komplette Mitleidstheater ab.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Mai 2009
  5. the great sparky

    the great sparky Silber Member

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    AW: Mildere Urteile für Ehrenmord

    vielen dank für den hinweis - insbesondere #25; hatte ich übersehen :winken:

    hast du mit dem bsp. übrigens sehr anschaulich erklärt - nur kann ich mir schwer einen hier zutreffenden bsp.-fall vorstellen, bei dem sich ein täter der aus ehrengründen tötet, in deutschland auf unwissenheit berufen möchte.
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Mildere Urteile für Ehrenmord

    Wenn dir keinerlei Tötungsabsicht nachgwiesen werden kann, dann wirst du bei jedem Tötungsdelikt nur wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

    Selbst wenn du jemanden mit 'ner 45er abknallst und schlüssig bewiesen werden kann, dass das z.B. aus Unachtsamkeit beim Laden oder sonstwas passiert ist, ist das weder Mord noch Totschlag ist.

    Gag
     
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Mildere Urteile für Ehrenmord

    Deshalb hatte der Richter das ja auch recht deutlich formuliert, dass diese Umstände eben zu prüfen seien.

    Wenn es für jemanden in seinem Kulturkreis die "Pflicht" darstelle, das Familienmitglied abzuknallen, nur weil es sich nicht an die kulturellen Vorgaben der Familie gehalten hat, so sollte dies als mildernder Umstand berücksichtigt werden.

    So prickelnd finde ich das auch nicht. Aber: Ein sturzbesoffener, der nicht mehr Herr seiner Sinne ist, wird auch milder bestraft als jemand, der bei vollem Bewusstsein tötet -- obwohl der Besoffene selbst für seinen Zustand verantwortlich ist.

    Auch der Ehrenmörder ist irgendwo auch selbst für seinen Zustand verantwortlich, wobei hier noch ganz andere (gesellschaftliche) Zwänge herrschen.

    Ist verdammt schwierig. Platt zu sagen: "Okay, du darfst deine Alte plattmachen, wenn dir deine Religion das vorschreibt", ist wohl eindeutig das falsche Signal.
    Nur muss man bei der Urteilsfindung eben auch zwischen jemandem differenzieren, der kaltblütig aus irgendeinem der üblichen niederen Gründen mordet, oder eben jemand, der aus "Familienehre" (oder was auch immer) mordet. Denn immerhin gibt es bei uns auch noch den "minder schweren Fall von Totschlag: § 213 StGB Minder schwerer Fall des Totschlags

    Man muss halt immer die Umstände berücksichtigen. Nur das ist gerecht.

    Gag
     
  8. AW: Mildere Urteile für Ehrenmord

    Um die Abschaffung des "Vollrauschparagraphen" wird schon lange und heftig diskutiert.

    In der DDR war das übrigens so geregelt:
    "Wer sich schuldhaft in einen Rauschzustand versetzt und eine mit Strafe bedrohte Handlung begeht, wird nach dem verletzten Gesetz bestraft."