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Mildere Urteile für Ehrenmord

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von brixmaster, 13. Mai 2009.

  1. Quavine

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    AW: Mildere Urteile für Ehrenmord

    Wenn jemand der 18 ist ein "Jahre" in Deutschland lebt dann ist seine Sozialisation, vor allem die wichtige in frühen Jahren, eben nicht so einfach auf die Zeit hier beschränkt. Ob dies nun ein Umstand zur Milderung ist, darüber kann man streiten, aber dass man die Lebensumstände, auch die Entwicklungsumstände mit ins Urteil einfließen lässt ist gang und gäbe. Nichts Neues also.
     
  2. hopper

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    AW: Mildere Urteile für Ehrenmord

    Genau eben nicht. Nach lautender Rechtsprechung bekäme ich dann höchstens ne Bewährungsstrafe. Da meine Aussage nicht als Lüge nachweisbar ist.

    Das was Du hier möchtest, das als Lüge hinzustellen, geht nur, wenn meine Umstände eben NICHT berücksichtigt werden. Wenn sie es doch werden, bin ich frei.

    Die Rechtsprechung müsste eher so lauten, dass man wissen muss, dass sich etwas unter einem Karton befinden könnte. So'n Baby hat ja ne gewisse Höhe, folglich war der Karton nicht flach. Es kann also alles mögliche drin sein, Gefahrenstoffe, Wertgegenstände, Tiere, Babies. Fährt der Autofahrer dennoch drüber, kann man durchaus von Absicht sprechen.
     
  3. usul

    usul Institution

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    AW: Mildere Urteile für Ehrenmord

    Mal ehrlich: Wie blöd muß man sein um nicht mitzubekommen das es verboten ist einfach irgendjemanden umzubringen?
    IMHO ist das einfach ne Ausrede um besser da rauszukommen. Das "habe ich nicht gewusst" nehme ich niemanden ab der es schafft drei Meter zu gehen ohne gegen ne Wand zu rennen.

    cu
    usul
     
  4. amsp2

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    AW: Mildere Urteile für Ehrenmord

    Trotzdem sehe ich keinen Grund so jemand nicht lebenslänglich wegzusperren. Es ist nicht anzunehmen das seine religiöse Überzeugung sich ändert.
     
  5. Quavine

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    AW: Mildere Urteile für Ehrenmord

    Du kannst es ja probieren, ich würd keinen Cent auf deinen Verteidigungsversuch setzen.
    Deine "Umstände" werden doch berücksichtigt, man schaut ob irgendetwas für deine Aussage spricht, sprich Reste vom Karton irgendwo auffindbar sind (in Wunden z.B......), Zeugen, Gutachten über deinen Geisteszustand. Findet man nichts wird an deine Ausage insofern berücksichtigen dass man dir nicht glaubt.


    Ich hab nie gesagt dass es mir um das "nicht wissen dass etwas verboten ist" geht, schade dass selbst du das nicht mitkriegen willst :(

    Wie gesagt, darüber kann man sich lange streiten ;) Dennoch werden Lebensumstände usw schon seit jeher berücksichtigt.
     
  6. hopper

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    AW: Mildere Urteile für Ehrenmord

    Ich hab nicht gesagt, ich hab einen Karton überfahren, sondern ich hab einen Karton gesehen und deswegen nicht gebremst. Hab mich halt geirrt. Und wenn ich nach Rechtssprechung einen Karton überfahren darf, bekomm ich nur ne Bewährungsstrafe. Mir müßte jemand nachweisen, ich hätte doch keinen Karton gesehen, und das geht nicht.

    Erst kritisierts Du mich, ich würde nur 0 und 1 sehen, aber wenn ich dann mal ne 0.5 sehen will, ist's plötzlich auch nicht recht.

    Also entweder werden persönliche Umstände mit einbezogen, dann werde ich als reicher Steuerzahler ohne Vorstrafenregister einfach freigesprochen bzw. bekomme ne kleine Bewährungsstrafe - oder aber die Umstände werden nicht berücksichtigt und alle werden vor dem Gericht gleich behandelt. Solange ich nicht öffentlich sage, ich hatte Bock ein Kind zu überfahren, kann mir das niemand nachweisen, unterstellen und zur Last legen. So ist einfach unser Rechtssystem.
     
  7. Quavine

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    AW: Mildere Urteile für Ehrenmord

    Man muss dir nix nachweisen, du behaupteste einen Karton gesehen zu haben, schön das Gutachten sagt du bist klar im Kopf, also geht man davon aus du lügst. Ende der Story.
     
  8. AW: Mildere Urteile für Ehrenmord

    Nachgewiesen wird dir, dass du ein Kind überfahren hast.

    Dass du einen Karton gesehen haben willst, könnte, muss aber nicht, als mildernder Umstand angesehen werden.
     
  9. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Mildere Urteile für Ehrenmord

    Nix Ende der Story. Kein Gutachten kann das nachweisen. Wie auch.

    Zumal ich als Angeklagter hunderte Gutachten in Auftrag geben darf, die genau belegen, ich sah ein Karton. Ich hab dafür das nötige Kleingeld. Ja, was glaubst Du denn an was es liegt, warum die oberen Zehntausenden nur schwer juristisch belangt werden können. In dubio pro reo.
     
  10. Quavine

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    AW: Mildere Urteile für Ehrenmord

    Soll es auch nicht, das Gutachten sagt nur aus ob du richtig im Kopf bist, wenn ja liegts im Ermessen des Richters ob er deiner Schutbehauptung glauben schenkt, wenn nein bist du vermindert schuldfähig.

    K.A. ich hab in letzter Zeit wenig Gutachten gelesen weil einer der oberen Zehntausend jemand umgebracht hat. Es ging meistens um andere Straftatbestände, da reichten schon Deals mit dem Staatsanwalt anstatt sich dumm stellen, wobei der Sohn vom FJS hats ja so gemacht ;)