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Mildere Urteile für Ehrenmord

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von brixmaster, 13. Mai 2009.

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    AW: Mildere Urteile für Ehrenmord

    Mmh, dann müssten Menschen gleicht tot umkippen, anstatt dass ihnen vorher erst umständlich die Zähne ausfallen, Gehör und Sehkraft nachlassen etc.:D
    Ganz so binär ist es wohl doch nicht.
     
  2. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Mildere Urteile für Ehrenmord

    Differenzierungen dienen aber nur dazu, bestimmte Taten als nicht so schlimm darzustellen. Und verstößt auch gegen den Gleichheitsgrundsatz. Denn im gleichen Verhältnis wie die Tötung herabgesetzt wird, wir auch das Opfer herabgesetzt. Deren Tod dann nicht so wichtig.

    Es gibt ja auch den umgekehrten Fall. Wenn das Opfer bekannt war, oder eine wichtige Position einnahm, dann wird der Mord entsprechend schlimmer behandelt, der Täter dann entsprechend "böser".

    Anders Beispiel ist, wenn ein alkoholisierter Autofahrer jemanden tot fährt. Kommt das Gericht zum Schluss, er sei nur vermindert schuldfähig, heißt das folgegleich dass das Opfer eine Mitschuld trägt. Es hätte sich halt nicht vors Auto werfen dürfen.
     
  3. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Mildere Urteile für Ehrenmord

    Algen haben keine Zähne, Augen, Ohren. Sind die also tot?

    Der Zustand tot ist eindeutig definiert und steht in keinem Zusammenhang mit Zähnen, Augen und Ohren. Aber das lenkt jetzt ab.
     
  4. AW: Mildere Urteile für Ehrenmord

    Zumindest beim Menschen wird über die Definition "tot" noch gestritten.
    Lenkt aber tatsächlich nur ab.

    Im Falle des alkoholoisierten Autofahrers könnte übrigens strafverschärfend Vorsatz statt mildernder verminderter Schuldfähigkeit zum Tragen kommen.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. Mai 2009
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Mildere Urteile für Ehrenmord

    Diese Volksweisheit ist zwar oft wiederholt, aber genauso falsch.

    Um sich einer vorsätzlichen Straftat tatsächlich strafbar zu machen, muss man sich über die Tatumstände und Folgen bewusst sein. Ist dies nicht der Fall, kann allenfalls Fahrlässigkeit vorgeworfen werden.

    Beispiel: Ich fahre mit meinem Auto auf der Straße einen Karton platt. Dummerweise befindet sich darunter ein spielendes Kind, das dabei getötet wird. Hier kann ich weder für Mord noch für Totschlag verurteilt werden, da ich überhaupt nicht wusste, dass sich ein Kind darunter befindet. Ich habe die "Tat" in dem Bewusstsein begangen, einen Karton zu überfahren, was nicht verboten ist.

    Der in dem Artikel angesprochene Umstand des "Verbotsirrtums" geht einen Schritt weiter: Wenn mir die Tatumstände und Folgen zwar bewusst sind, aber nicht das Unrecht und die Strafbarkeit, wirkt sich dies auch wiederum strafmindernd aus. Mehr noch: Wenn mir zuvor sogar die Straffreiheit aus vertrauensvoller Quelle bestätigt wurde, unterlaufe ich einen "unvermeidbaren Verbotsirrtum" und werde sogar freigesprochen.

    Ergo: Unwissenheit schützt sehr wohl vor Strafe.

    Diese Rechtsstandards müssen letztlich auch bei Ehrenmord-Prozessen angesetzt werden. Wobei ich letztlich auch der Meinung bin, dass man schon allein wegen der Signalwirkung keine allzu große Milde walten lassen sollte.

    Gag
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Mai 2009
  6. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Mildere Urteile für Ehrenmord

    Ja, das groteske daran: Wenn ich so die Straße langfahre und denke, irgendwie hab ich Bock ein Kind totzufahren, kann ich das einfach machen. Später behaupte ich, ich hätte einen Karton gesehen. Niemand kann mir das Gegenteil beweisen.
     
  7. Quavine

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    AW: Mildere Urteile für Ehrenmord

    Wenn weder an deiner Stoßstange, am Kind noch in der Umgebung Kartonreste gefunden werden stehst du mit dieser Schutzbehauptung ganz schön alleine da und man wird dir einfach nicht glauben. Denn das Gegenteil beweisen muss man dir nicht wenn du vor Gericht lügst, das darfst du ja sogar straffrei, nur glauben muss man dir nicht.
     
  8. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Mildere Urteile für Ehrenmord

    Ich hab einen Karton gesehen, und war kurz geblendet. Mir muss ja nachgewiesen werden, dass ich keinen Karton sah. Könnte auch ne Halluzination gewesen sein, ist nicht strafbar. Nicht einmal dann Autofahren.
     
  9. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: Mildere Urteile für Ehrenmord

    Nur sehe ich eben eins nicht. Diese "Ehrenmörder" leben teilweise Jahre in Deutschland, dann sollte die Erkenntnis schon vorhanden sein: Mord verboten. Ich komme da auf keine mildernden Umstände.
     
  10. Quavine

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    AW: Mildere Urteile für Ehrenmord

    Nachweisen muss man dir nix, man kann deinen Geisteszustand überprüfen und wenn der Gutachter sagt du bist frisch im Kopf dann bleibt deine Lüge einfach eine Lüge der man nicht glaubt, dadurch dass du nicht geständig bist und keine Reue zeigst wird sich das natürlich schlecht auf das Urteil auswirken, ich würde diese Strategie überdenken ;)