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Migrationspolitik

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Eike, 26. Juni 2017.

  1. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Denn schreibt man mit zwei nn.
     
  2. uklov

    uklov Platin Member

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    Also mit vier n?
    Das kommt mir jetzt aber etwas viel vor.
     
  3. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Brauchst nen Zewa?
     
  4. BartHD

    BartHD Talk-König

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    Am besten den entsprechenden § noch mal durchlesen. Du hast hier öffentlich behauptet ich hätte eine Straftat begangen und wäre ein Kinderschänder, nachzulesen in dem von mir markierten Absatz.

    Eine Straftat wurde dir von meiner Seite aus nie unterstellt, kannst du aber auch selbst nachlesen. Sollte ich mich irren würde ich mich über ein entsprechendes Zitat freuen. Wie gesagt, du solltest deine Haltung in diesem Forum mal Grundlegend überdenken, sofern du keinen Proxy oder ähnliches verwendet hast, dürfte deine Adresse sehr schnell zu ermitteln sein.
     
  5. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Du brauchst 'nen Deutsch- und Integrationskurs. Looooooooser.;)
     
  6. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    § 187 StGB redet von "unwahren Tatsachen", nicht von Straftaten. Und was da in Deinen Absätzen steht ist alles von Dir erstunken und erlogen um mich verächtlich zu machen. Zur Illustration des Unsinns, den Du hier verbreitest habe ich es wie Du gemacht und etwas komplett Falsches in den Raum gestellt aber darauf hingewiesen, dass dies gar nicht stimmt. Nachzulesen in dem Satz nach dem direkt von mir makierten. Ich habe also gar nicht Falsches über Dich verbreitet, da ich darauf hingeweisen habe, dass es nicht stimmt. Wenn Du meinst, die Polizeibehörden mit so einem Unsinn zu beschäftigen, bitte sehr. Falls ich wider Erwarten Post von Staatsanwaltschaft bekomme, weiß ich ja dann auch wer den Anzeigenersteller ist. Ich denke sie werden mich gleich fragen, ob ich nicht einen Strafantrag gegen Dich stellen will.

    Vielleicht solltest Du mal Deine Haltung überdenken, ob Du die Staatsanwaltschaft mit Deinen eigenen Lügen beschäftigen willst. Dadurch, dass Du Dein falsches Zitat nochmals hierein gepostet hast, obwohl ich Dich darauf hingeweisen habe, dass es nicht stimmt, dürfte spätestens auch das Tatbestandsmerkmal "wider besseres Wissen" bei Dir erfüllt sein. Im Übrigen wird Dich die Staatsanwaltschaft auch mal fragen, warum ein bereits gelöschtes Zitat, dass Dich Deiner exklsuiven Meinung nach verächtlich machen soll, nochmal selbst neu verbreitest, obwohl es bereits gelöscht war. Kleiner Tipp, wirklich nett zu Dir gemeint: sprich unbedingt mal mit einem Anwalt, bevor Du Dich selbst unglücklich machst.
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. November 2017
    grummelzack gefällt das.
  7. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Denn das Wörtchen denn nicht mehr. :D Oder so ähnnnnnlich
     
  8. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Mache ich doch gerade. Gut Ding will Weile haben. :cool:
     
  9. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    Wambologe und FilmFan gefällt das.
  10. uklov

    uklov Platin Member

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    Wuslon könnte helfen, wenn er nicht gesperrt wäre.
    Dennnn man ihn mal braucht.
     
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