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Migrationspolitik

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Eike, 26. Juni 2017.

  1. Redfield

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    Ein sehr schwieriges Unterfangen, wo doch besonders unter Rot-Grün-Gelb Verbote schon zur Routine geworden sind.
    Bevor ich das Haus verlassen, müsste ich vorher das Bundesgesetzblatt oder andere einschlägige Medien lesen um zu wissen, ob inzwischen mal wieder etwas verboten wurde. Irgendwie nicht praktikabel; wie ich finde.
     
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  2. Coolman

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    Nö, welchen triftigen Grund gibt es bitte, eine Waffe bzw. ein Messer außerhalb des Hauses bei sich tragen zu müssen?

    Außerdem haben die Bürger eine Informationspflicht, d.h. sie müssen sich vorab informieren, was erlaubt und was nicht erlaubt ist. Man kann jederzeit gerne die zuständigen Behörden fragen, ohne ernsthaften Konsequenzen befürchten zu müssen.
     
  3. atomino63

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    Taschenmesser bitte, so viel Zeit sollte schon noch bleiben.
    Natürlich ist das eine alberne Frage. Erstens mischt man sich damit und einzig aus offensichtlicher Hilflosigkeit in die über Jahrzehnte als Usus angesehene persönliche Freiheit ein und zweitens unterstellt man mir, wenn nicht gar gleich mit kriminell zu sein, es doch werden zu können.
    Um die alberne Frage jedoch zu beantworten, eventuell will ich einfach auch nur mal mit der Bahn fahren und im Görlitzer Park Pilze sammeln oder mir im Steakhouse mit meinem Messer ein Filet aufschneiden...
     
  4. Sofa-Sportler

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    Tur mir leid, aber das ist ist jetzt so diese typisch deutsche Obrigkeitshörigkeit, so nach dem Motto: Wenn die Regierung das sagt, dann wird es schon richtig sein! :rolleyes:

    Tatsache ist, dass es diese Verbotszonen erst gibt, seitdem die Regierung gemerkt hat, dass es ein Problem mit bestimmten Zuwanderern gibt, über das sie auch weiterhin lieber nicht sprechen möchte. Das Verbot, egal ob Verwaltungsakt oder nicht, wäre nicht nötig, wenn die Regierung sich um die Ursachen kümmern würde, anstatt permanent an den Symptomen herumzudoktern. So aber bleibt eine weitere Einschränkung der persönlichen Freiheit eines jeden Einzelnen, auch wenn dich das jetzt persönlich nicht betreffen mag. Aber es geht ja ständig weiter mit dem Abbau der individuellen Freiheit.
     
  5. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Ich wiederhole mich. Das, was du schreibst, ist im realen Leben nicht praktikabel. Und wenn ich es richtig verstanden habe, dann ist auch nicht von einem Messer mit einer 15 cm Klinge die Rede sondern von einem stinknormalen Taschenmesser - das in den meisten Fällen noch andere Werkzeuge, wie Korken- oder Schraubenzeiher und Flaschenöffner beinhaltet.
     
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  6. Sofa-Sportler

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    Das mit den "das will mir nicht in den Kopf" Totschlagargumenten, könnte man übrigens unendlich fortführen. So könnte man bspw. auch Kurzstrecken mit dem Auto verbieten, weil man ja mit dem Auto andere Menschen problemlos töten kann, und zwar auch ziemlich viele, wenn man es denn darauf anlegen würde, und "es will mir nicht in den Kopf", wieso so viele Menschen selbst kürzeste Distanzen mit dem Auto zurücklegen, bloß weil sie zu faul sind, um die 100m bis zum nächsten Laden zu Fuß zurückzulegen, was ja außerdem auch umweltschädlich ist. :whistle:
     
  7. Coolman

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    Einen triftigen Grund ist es sicherlich nicht, im Steakhouse mit dem eigenen Messer ein Filet aufschneiden zu wollen, weil in der Regel die Steakhäuser spezielle Messer zur Verfügung stellen.

    Die Verordnungen für die Festlegung der Waffenverbotszonen kamen von den jeweiligen Landesregierungen in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden. Es ist sicherlich keine Einschränkung der persönlichen Freiheit eines Einzelnen, wenn man keine Waffen bei sich tragen würde, die ohnehin in Deutschland verboten sind. Wenn es sich bei einer Kontrolle herausstellen sollte, dass man verbotenerweise ein Messer oder eine Waffe bei sich getragen hat, dann muss man leider mit (rechtlichen) Konsequenzen rechnen müssen.

    Noch einmal, solche Verordnungen sind nicht nur aus Spaß verhängt worden, sondern diese dienen zur Abwehr der Gefahren in der öffentlichen Sicherheit, damit die Behörden eine rechtliche Grundlage dazu haben, in die Rechte der Bürger eingreifen zu dürfen, um eine möglicherweise aufkommenden Gefahr abwehren zu dürfen.

    Warum man andere Werkzeuge wie Schraubenzieher oder sonstige Sachen nicht, aber (Taschen)-Messer in Betracht gezogen hat, da müsste man die zuständigen Behörden fragen. Sie werden ihre Gründe haben.
     
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  8. atomino63

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    ...und was ist mit den Pilzen im Görlitzer Park? Die Antworten sind rhetorischer Natur.
    Es hat schlicht niemanden etwas anzugehen, weshalb ich ein Taschenmesser mitnehme und ich empfinde es als übergriffig, mich deshalb und nachdem ich über Jahrzehnte ganz unbescholten eins dabei habe, zu kriminalisieren.

    Du hast auch nur Hilflosigkeit im Ärmel, deshalb bleibt die Frage auch albern. Das weißt du aber selbst.
     
  9. Coolman

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    Du weißt aber auch selbst, im Görlitzer Park gibt es anscheinend keine Waffenverbotszone und da darf man gerne das eigene Taschenmesser verwenden, um die saftigen Pilze abschneiden zu dürfen.

    Man darf eben in den ausgewiesenen Waffenverbotszonen keine Waffen bzw. kein Messer bei sich tragen, um keine rechtlichen Konsequenzen zu bekommen. Die Waffenverbotszonen sind in der Regel genau dort, wo viele Menschen zusammenkommen, etwa Hauptbahnhöfen, Veranstaltungen, Weihnachtsmärkte, Jahrmärkte und in den bestimmten Fußgängerzonen der jeweiligen größeren Städte.
     
  10. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Ich glaube, du hast mich falsch verstanden. Ich meinte Taschenmesser mit integrierten Schraubenzieher oder Flaschenöffner. ;)
    Aber gut, dass du u.a. Schraubenzieher erwähnst. Auch Schraubenzieher können tödliche Stichverletzungen verursachen. Demnach müsste ich mich Tag darüber informieren, ob die Regierung einen Schraubenzieher als potentielle Waffe eingestuft hat und das Mitführen in bestimmten Zonen verboten wurde. Und bevor die Frage kommt, warum jemand einen Schraubenzieher mit sich führt - weil er's kann und es den Staat nicht zu interessieren hat!