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Migrationspolitik

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Eike, 26. Juni 2017.

  1. Coolman

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    Nee, tut mir leid!

    Wenn man mit einem gefälschten Pass in das Land einreisen möchte, hat man schon ein Straftatbestandsmerkmal erfüllt. Insofern haben unsere Behörden NICHTS falsch gemacht! Wer war bitte an dieser Misere schuld? Die Griechen, die ihn trotz des gefälschten Passes in die EU hereingelassen haben.

    Hier steht es ganz eindeutig:

    "Er hatte versucht, per Bus mit einem in Griechenland für 2000 Euro gekauften bulgarischen Pass einzureisen."

    Quelle: Asyl: Europäisches Gericht verurteilt Deutschland für Abschiebung eines Syrers - WELT
     
  2. Grauhaar

    Grauhaar Platin Member

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    Was du nicht so alles zu wissen denkst....Hut ab. Nicht ein bisschen anmaßend die Aussage?:rolleyes:

    Hellseher, Wahrsager?

    Wie gut, dass es dich hier drin gibt, der alles besser weiß (y)

    Thema mit dir hier durch.
     
  3. NickNite

    NickNite Platin Member

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    Ahh wir sind wieder bei Beleidigungen angekommen.
    Ich kenne den Fall nicht und kenne auch seine Urteilsbegründung nicht. Und es ist ein rechtsstaatliches Urteil. Mehr muss ich dazu auch nicht wissen.
     
  4. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Offensichtlich schon, sonst gäbe es nicht das Urteil des europ. Gerichtes gegen unsere Behörden. Die Einreise mit gefälschtem Pass stand hier nicht zur Diskussion, sondern die daraufhin prüfungslose Abschiebung nach Griechenland. Soweit auch zu den CDU/AfD Parolen "Straftäter sofort raus aus Deutschland". Aber gut, in den 30s Tiktok Videos wird das sicher von sog. Anwälten mit AfD Flagge im Hintergrund wieder anders dargestellt, wie einfach das wäre. Blöd dass die Gerichte das anders sehen.

    Auch Straftäter haben national Anrecht auf ein rechtsstaatliches Verfahren und wenn wie hier länderübergreifend abgeschoben wird, müssen die europarechtlichen Asyl-/Abschieberegeln beachtet werden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Oktober 2024
    Benjamin Ford und NickNite gefällt das.
  5. Coolman

    Coolman Streaming-Fan Premium

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    Mir ging es auch gar nicht um den Hintergrund einer Partei namens AfD. Wenn man eine Rechtsstaatlichkeit haben möchte, sollte man auch richtig juristisch urteilen dürfen. Da dieser Mann mit dem gefälschten Pass bereits in Griechenland in die EU eingereist ist, wäre hier in dem Fall Griechenland für das Asyl-Verfahren zuständig, da er zuerst den griechischen Boden bzw. dort zuerst den Boden der EU betreten hatte, obwohl er keine Berechtigung dafür hatte, in die EU einreisen zu dürfen, weil wie gesagt einen gefälschten bulgarischen Pass vorgelegt hatte, obwohl er ein Syrer sein soll. Mit der illegalen Einreise mit dem gefälschten Pass erfüllt er schon das Straftatbestandsmerkmal und ich sehe derzeit keinen Fehler bei unseren Behörden, die ihn wieder nach Griechenland zurückgeschickt haben. Die Griechen haben den Fehler gemacht, indem sie ihn trotz des gefälschten Passes in die EU hereingelassen haben. Müssen die deutschen Behörden für diesen griechischen Fehler geradestehen? Sie haben genau nach dem Dublin-Abkommen gehandelt, indem sie den Syrer wieder dahin geschickt haben, wo er zuerst in die EU hereingekommen ist.

    Weshalb und warum das EU-Menschenrechtsgericht so entschieden hatte, erschließt mir überhaupt nicht. Denn man hatte völlig über das Recht gestellt und das sollte diesem Gericht eigentlich gar nicht passieren.

    In diesem Fall hat man das Dublin-Abkommen völlig ausgehöhlt, was eigentlich nicht hätte passieren dürfen!
     
  6. NickNite

    NickNite Platin Member

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    @Coolman Nur weil du das Urteil nicht verstehst heißt es doch nicht dass es falsch ist.
    Fachleute werden über lange Zeit ausgebildet und sind Spezialisten. Das ist in der Juristerei nicht anders als in sonstigen Berufen.
     
  7. Coolman

    Coolman Streaming-Fan Premium

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    Bist du so ein Fachmann dafür, der solchen Sachverhalt wie in dem Link erwähnt beurteilen kann, wie die Rechtslage im Einzelnen aussieht?
     
  8. Grauhaar

    Grauhaar Platin Member

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    Ganz bestimmt.......:ROFLMAO::D
     
  9. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Ich gehe auch davon aus, dass die Richter dort mehr in der Materie stecken als wir hier hunderte Kilometer entfernt am PC. Ich glaube aber ehrlicherweise den Juristen am EUGH mehr als Forumsschreibern, auch und weil ich gerade nicht das Fachwissen dazu habe um das 1.000km entfernt am PC beurteilen zu können.
     
    Benjamin Ford gefällt das.
  10. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Asyl: Europäisches Gericht verurteilt Deutschland für Abschiebung eines Syrers - WELT

    Trotzdem Griechenland ein Rechtsstaat sowie Mitglied der EU ist muss Deutschland also prüfen, ob er in Griechenland Haftbedingungen ausgesetzt sein würde, die gegen Artikel 3 verstoßen könnten und ob er in Griechenland Zugang zu einem Asylverfahren habe, dass verhindert, dass er nach Syrien abgeschoben wird.
    Das die Haftbedingungen in Griechenland ok sind, setze ich mal bei einem demokratischen Rechtsstaat und EU-Mitglied voraus. Wir reden hier schließlich nicht von einem Dritte-Welt-Land. Was man da noch prüfen muss erschließt sich mir nicht wirklich.
    Und ob die Voraussetzungen für ein Asyl überhaupt vorliegen ist im Einzelfall zu prüfen und liegt an den Voraussetzungen der jeweiligen Person die das Asyl beantragt. Die Einreise mit einem gefälschten bulgarischen Pass, sind da schon einmal keine guten Voraussetzungen. Und wenn der Asylantrag abelehnt wird, dann gehört der natürlich abgeschoben. Ja auch nach Syrien. Wir können hier nicht noch mehr Straftäter in der EU gebrauchen. Wer Asyl in der EU erhalten möchte, der sollte sich halt vorher ganz genau überlegen ob er Straftaten verübt oder nicht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Oktober 2024