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Migrationspolitik

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Eike, 26. Juni 2017.

  1. NullBock?

    NullBock? Silber Member

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    Rentendurchschnitt in Deutschland 2019 1165,-€ (also weit weg von den genannten 865,-€ für Anspruch auf Grundsicherung)
    Davon müssen alle Kosten (Miete, Energie, Renovierung, usw) selbst getragen werden.
    https://www.sozialpolitik-aktuell.d...ente/Datensammlung/PDF-Dateien/abbVIII44d.pdf

    Ein Asylbewerber bekommt laut AsylbLG 364,-€
    Aber für sämtliche Kosten (Miete, Energie, Renovierung, usw) bekommt er extra Geld.
    Welche sozialen Leistungen erhalten Flüchtlinge?

    Hinzu kommt
    Ich würde mich also nicht zu weit aus dem Fenster lehnen das die Behauptung nicht Stimmt!
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. November 2021
    Eike gefällt das.
  2. NullBock?

    NullBock? Silber Member

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    Laut dem verlinkten Artikel ist das noch so.
    Mit Grundsicherung die Rente aufstocken
     
    Wolfman563 gefällt das.
  3. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Wie gesagt, die Diskussion aufgrund dieses Debeste-Spruchs ist müßig. Und deshalb gehörte dieser Spruch auch nicht hier ins Thema, sondern in den Witzebereich.

    Aber es ging auch um jemanden der 45 Jahre Vollzeit gearbeitet hat, da ist die Durchschnittsrente nicht ganz zielführend.
    Und ob der Asylant die übrigen Gelder „bekommt“, lassen wir auch mal dahingestellt.

    Das Rentner GENERELL oft zu wenig bekommen, ist das Problem, NICHT das ein Asylant angeblich zu viel erhält.
     
    otto67 und Benjamin Ford gefällt das.
  4. NullBock?

    NullBock? Silber Member

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    War auch nie die Aussage das ein Asylant Zuviel bekommt, sondern nur das es Welche gibt die mehr haben als manche Rentner!
    Das dies daran liegt das Rentner (teilweise viel) zu wenig bekommen da bin ich voll bei dir!
     
  5. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Einspruch, da die finanziellen Mittel als Sog wirken für Migration, ist das selbstverständlich zuviel.
    Wie gesagt, wandelt die Geld in Sachleistungen um und wir würden uns wirklich nur mit Asylfällen beschäftigen.
     
  6. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Das mit den Sachleistungen würde sicher helfen. Aber das klappt ja selbst bei Biodeutschen Leistungsempfängern nicht, die das Wohngeld durchbringen, bevor es beim Vermieter landet.
     
  7. kjz1

    kjz1 Platin Member

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    Und gerade diese Gruppe ist in ihrer Größe nicht zu unterschätzen.
     
  8. kjz1

    kjz1 Platin Member

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    Früher(TM) hat das Amt die Miete auch direkt an die Vermieter bezahlt. Da bei den Vermietern die Miteinnahmen so gesichert waren, war es durchaus attraktiv, an Leistungsempfänger zu vermieten.

    Dann hiess es: 'Das ist entwürdigend, das Mietgeld muss an die Leistungsempfänger ausbezahlt werden!' Mit der Folge, dass das Geld oftmals irgendwofür verwendet wurde, nur nicht zur Mietzahlung. Folge: an Leistungsempfänger wollte kaum noch ein privater Vermieter vermieten. Irgendwie hat man sich da selbst ins Knie geschossen...
     
    Kabelfan2020, Teoha und Gast 140698 gefällt das.
  9. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Öhm, nein.

    Zumindest in den Sozialhilferichtlinien für Baden-Württemberg war geregelt, dass eine Direktzahlung schon aus Datenschutzgründen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Leistungsempfängers (was aber wegen des Verwaltungsaufwands oder aus "pädagogischen Gründen" auch abgelehnt werden konnte) oder bei begründetem Verdacht auf bzw nachgewiesener Nichtzahlung an den Vermieter zulässig war.

    Außerdem ging das ohnehin nur, wenn die Sozialhilfe mindestens so hoch wie die Miete war - Aufstocker waren da z.B. in der Regel draußen.

    Ich kann mich an so manches Streitgespräch mit Vermietern oder deren Anwälten erinnern.

    Ich hatte seinerzeit auch mal einem Bekannten davon abgeraten, eine Wohnung an Sozialhilfeempfänger zu vermieten (der dachte auch "die Miete vom Amt ist sicher") :whistle:.
     
  10. kjz1

    kjz1 Platin Member

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    O.K., die Direktzahlung an den Vermieter ist auch schon ein paar (viele?) Jährchen her. Seitdem geht das auch hierzuland nur noch in besonders begründeten Ausnahmefällen.
     
    Wolfman563 gefällt das.