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Migrationspolitik

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Eike, 26. Juni 2017.

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    Das wird angesichts der Schwere des Fehlverhaltens des Jungens wohl kaum ausreichend sein.
     
  2. BartHD

    BartHD Talk-König

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    Du lässt hier im Forum immer mehr deine Maske fallen. Zum Teil einfach nur unfassbar deine Einstellungen.
     
  3. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Richtig, man hätte die Glaubensrichtung des Jungen nicht unbedingt nennen müssen. Beim Lesen der Geschichte kommt man auch von selbst drauf, dass das Kind ein Moslem ist.
     
    Harmonia, Benjamin Ford und Cro Cop gefällt das.
  4. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Man muß solche Probleme mit der Intergration auch bennen und kritisieren dürfen ohne gleich als Nazi oder Rassist dazustehen.
    Deswegen muß auch das Problem in den Medien ganz klar benannt werden. Dazu gehört ebend auch das man schreibst, dass es sich um einen moslemischer Jungen handelt. Denn ganz offensichtlich spielt die Tatsache das er Moslem ist, bei der Bedrohung der Lehrerin und dem was im Vorfeld noch alles so abgelaufen ist, eine erhebliche Rolle.
     
  5. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Ich weiß nicht ob das "bedrohen von Lehrern mit dem Tode oder der Enthauptung" bei Dir bzw. in deinem Bekannten- oder Verwandtenkreis normaler Alltag ist.
    Es macht auf mich zumindest bei dem was Du hier manchmal von Dir gibst den Eindruck, dass Todesdrohungen oder Enthauptungsdrohungen für dich ganz normal sind.

    Ich kenne so etwas überhaupt nicht. Auch aus meiner Schulzeit ist mir kein Vorfall bekannt wo Lehrer mit dem Tode oder der Enthauptung bedroht wurden.
     
    R2-D2 gefällt das.
  6. atomino63

    atomino63 Board Ikone

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    Ist das so? Als Erziehungsberechtigte, hat man, und das ist hierzulande völlig untergegangen, eben vorrangig auch eine Erziehungspflicht. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle an welcher Krücke man humpelt.
     
  7. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Das gilt nicht nur für Muslime. Das gilt für alle:

    Strafgesetzbuch (StGB)
    § 171 Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht


    Wer seine Fürsorge- oder Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter sechzehn Jahren gröblich verletzt und dadurch den Schutzbefohlenen in die Gefahr bringt, in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden, einen kriminellen Lebenswandel zu führen oder der Prostitution nachzugehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
     
    Cro Cop gefällt das.
  8. Cro Cop

    Cro Cop Guest

    Als ich zur Schule ging gab es so was auch nicht. Kein Schüler, auch fast volljährige Jungs hätten sich so was nicht zugetraut einen Lehrer oder Lehrerin zu bedrohen und schon gar nicht etwa einen Lehrer tätlich anzugreifen.

    Wenn man etwas in der Schule verbrochen hat, bekam man zu Hause noch eine ordentliche Abreibung von den Eltern zu Hause. Jetzt ist es umgekehrt, Eltern kommen bei solchen Situationen in die Schule und verteidigen ihre Kinder bzw. suchen Schuld bei den Lehrern.
     
    Benjamin Ford gefällt das.
  9. *scirocco

    *scirocco Guest

    Du verharmlost, cro cop. Da hilft oft kein dududu mehr.

    Bei mir umme Ecke:

    Dortmund: Schüler wollten Lehrer mit Hammer töten - WELT

    Wir hatten hier ja den Beitrag, der die Zustände in Berliner Schulen beschreibt.
    Lehrer haben Angst vor ihren Schülern. Angst, Dinge im Unterricht anzusprechen und Angst, diese Problematik nach aussen zu tragen.

    Und ja.. beim geringsten Anzeichen, dass Schüler verbal und körperlich übergriffig werden.. die gesamte Familie sanktionieren.
    Das ist fuer einige Menschen oft die einzige Sprache, die auch verstanden wird.
     
    AlBarto gefällt das.
  10. atomino63

    atomino63 Board Ikone

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    Hierzulande hat sich vieles verselbständigt. Aber es genügt meistens der Verweis auf das blinde Auge rechts, dabei stinkt der Kübel an vielen Ecken.
    Zu Ostzeiten konnte auch nicht sein, was nicht sein darf. Dann wurde mit den Füßen abgestimmt...