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Migrationspolitik

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Eike, 26. Juni 2017.

  1. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Wobei ich mich auch frage wie eine 11 Jährige auf die Idee kommen kann sich mit einem Fremden aus dem Chat zu treffen.
    Hier hat auch Erziehung versagt.
     
    Pedigi gefällt das.
  2. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    Eine 11 Jährige ist noch ein Kind, das darf man nicht vergessen.
    Auch deswegen ist diese äußerst milde Bestrafung in meinen Augen Skandalös.
     
    Richard D. und hdtv4me gefällt das.
  3. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Das ganz sicher.
     
  4. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Ich gehe davon aus, dass sie ihr Handeln oder besser die Gefahr nicht richtig einschätzen konnte.

    Khudai R. (kam 2015 nach Deutschland) gestand, mit der lernbehinderten Inklusionsschülerin bei drei Treffen im Herbst 2018 Vaginal- und Analverkehr praktiziert zu haben. Quelle Bild.de


    In einem funktionierenden Rechtsstaat hätte die Tat durch Abschiebung wahrscheinlich verhindert werden können. Dieses milde Urteil werte ich als Freibrief für Nachahmungstäter. Manchmal bin ich über die milden Urteile so wütend, dass ich mir wünschte, dass die Angehörigen von Richter oder Politker Opfer von Vergewaltigung oder andere Gewalttaten werden.
    Ach ne, ich denke mir lieber meinen Teil.

    Gleich beim ersten Treffen Anfang September 2018 in Langenhagen (Region Hannover) machte der Flüchtling aus Afghanistan (kam 2015 nach Deutschland, vier Aliasnamen, lebt in Hessen) klar, was er von der verliebten Schülerin erwartete,[...] Quelle Bild.de
     
  5. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Ich habe schon von Urteilen gehört, deren (für mich skandalöser) Tenor war, dass geistig, seelisch oder Lernbehinderte nicht zu einer Willensäußerung fähig wären und somit (da sie "nicht nein sagen können") keine Vergewaltigung vorläge :poop:.
    Insofern würde mich hier die genaue Urteilsbegründung interessieren.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Februar 2020
  6. Mal davon abgesehen von der Nationalität vom Täter, dieses Urteil ist ein absoluter Skandal. Wie kann es denn für den Missbrauch einer Elfjährigen Bewährung geben? Grundsätzlich muss ich sagen ist die Bestrafung in Deutschland bei Sexualdelikten ein absoluter Skandal. Darüber hätte sich die Me-Too-Bewegung aufregen sollen. Ich finde wer ein Kind sexual missbraucht, gehört lebenslänglich hinter Gittern. Zumindest hätte man diesen Kinderschänder ausweisen müssen. Grundsätzlich wäre ich dafür die Strafen für Sexualdelikte sehr zur verschärfen. Bei Vergewaltigung kann es, wenn der Täter ohne Zweifel überführt worden ist, nur eine Strafe von mindestens 10 Jahren, wenn nicht gar lebenslänglich geben. Denn die Opfer müssen damit auch ein Leben lang fertig werden.
     
    Gast 188551 und kÖPENiCKER gefällt das.
  7. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Das verstärkt dann eher die Gefahr, dass das Vergewaltigungsopfer nicht überlebt...
     
    Ulti gefällt das.
  8. Die Argumentation verstehe ich jetzt nicht. Bist du wirklich der Meinung das eine Vergewaltigung weniger strafwürdig ist, wenn das Opfer sie überlebt?
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 20. Februar 2020
  9. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Nein.

    Wenn es für Vergewaltigung generell lebenslange Freiheitsstrafe gibt, fällt die Hemmschwelle zur Zeugenbeseitigung.
    Mehr als lebenslang ist ja nicht mehr drin.
     
    Redfield gefällt das.
  10. Das ist für mich kein Grund, die Vergewaltigung nicht mit mindestens 10 Jahren bis maximal Lebenslänglich zu bestrafen. Sollte dieses Strafmaß auch nur einen Täter von seiner Tat abschrecken, würde sich das schon gelohnt haben. Aber wir haben in Deutschland diesbezüglich eine ziemliche Kuscheljustiz. Aber wehe du zahlst nur einen Cent zu wenig an Steuern oder du parkst falsch.