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Migrationspolitik

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Eike, 26. Juni 2017.

  1. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

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    Ein Haftgrund wäre die Fluchtgefahr, da eine langjährige Haftstrafe droht. Ein weiterer Haftgrund ist in der Tat die Wiederholungsgefahr, da dies offensichtlich nicht deren erster Raub war. Deswegen sehe ich natürlich eine Gefahr für weitere Straftaten der vermeintlichen Täter.
    Aufgrund der beiden genannten Gründe wäre für mich eine Untersuchungshaft angemessen gewesen. Das Gericht sieht es anders, muss man akzeptieren, aber nicht gutheißen.
    Jetzt hoffe ich auf eine harte Verurteilung nach Jugendstrafrecht, aber ich befürchte, dass man wieder am unteren Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bleibt.

    Dass Höcke ein Neonazi ist, sollte doch klar sein und indem Du mir zu ihm eine Nähe unterstellst schwingst Du natürlich diese unsägliche Keule.

    Das Wort "Kuscheljustiz" wird schon deutlich länger verwendet als es die AfD überhaupt gibt. Wieso sollte ich dann auf meine Wortwahl achten.
    Außerdem ist Dein gesetzter Link ebenfalls bei mir nicht zielführend, da ich generell eine in meinen Augen verwendete Kuscheljustiz gegenüber jedem Straftäter egal welcher Nationalität anprangere.
    Teilweise argumentierst Du nach dem Motto "Die AfD-Mitglieder essen Brot, also mus Brot verboten werden".
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. Februar 2020
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  2. Ulti

    Ulti Foren-Gott

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    Der Staatsschreiber scheint wieder aus dem Urlaub ran zu sein.
     
  3. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Nicht im Jugendstrafrecht, das hier anwendbar ist. Die Burschen sind gerade strafmündig.

    Steht da was von bereits erfolgten Verurteilungen wegen Raub? Dann wären die doch schon im Knast? Da steht nichts davon. Du verlegst schon wieder eine noch nicht erfolgte Erst(!)-Verurteilung nach vorne. Zentrales Element des Rechtsstaats ist die Unschuldvermutung.

    Im Gesetz steht Folgendes: es müssen neben bereits erfolgten Straftaten - die nicht vorliegen, siehe oben - "bestimmte Tatsachen die Gefahr begründen, daß er vor rechtskräftiger Aburteilung weitere erhebliche Straftaten gleicher Art begehen oder die Straftat fortsetzen werde"

    Das man schon Straftaten begangen sind eben nicht die konkreten Tatsachen. Das ist eine Vorschrift zur Gefahrenabwehr und eben nicht zum prophylaktischen Einsperren aufgrund von vergangenen Taten. Es muss was Konkretes im Hinblick auf die Zukunft vorliegen.

    Wie ausgeführt haben die Recht und Gesetz angewendet. Wenn Du allein aus der wiederholten Begehung von Straftaten OHNE das Vorliegen von weiteren Tatsachen einen Haftgrund herleiten willst, musst Du das Gesetz ändern. Überleg mal, welche Partei das sich am ehesten auf die Fahne schreibt. Das würde aber auch nicht funktionieren, da es ein übler Grundgesetzverstoß wäre, Menschen prophalaktisch einzusperren, ohne das Anhaltspunkte für konkrete neue Taten vorliegen. Das gibt es eben nur in Unrechtsstaaten.
    Das ist Dein gutes Recht. Glaubst Du wirklich daran, dass lange Gefängnisstrafen für 15 jährige ideal sind, um die auf den Pfad der Tugend zurückzubringen? Kommen die dann geläutert aus dem Knast zurück?

    Wenn Du nicht mit denen in Verbindung gebracht werden willst, solltest Du Deren rechtsradikales Vokabular wie "Kuscheljustiz" vermeiden. Und auch nicht aufgrund von dürren Polizeimeldungen solche Vorwürfe gegen die Justiz hervorbringen. Da bist Du fett auf dem AfD-Terrain. Dass den Begriff vor der AfD auch schon die NPD verwendet hat, macht es kaum besser.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Februar 2020
  4. Fakeaccount

    Fakeaccount Guest

    Der Migrationshintergrund beschreibt bestimmte kulturelle Eigenheiten, und je nach dem auch bestimmte Problematiken, wie z.B. die durchaus üblichen sprachliche Probleme. In welchem Kontext andere diesen Begriff verwenden, weiß ich nicht, aber bei mir im Job, wird der Begriff regelmäßig und selbstverständlich ohne jeglichen rassistischen Kontext verwendet.
    Einen "südlichen" Migrationshintergrund" gibt es übrigens nicht. Mit "südlich" meinte ich lediglich das Aussehen des Jungen und seines Vaters. Konkreter würde ich es als arabisch bezeichnen. Hier läge dann entsprechend ein arabischer Migrationshintergrund vor. Da ich selber mehrere Jugendliche aus dem syrisch, arabischen Raum betreue, könnte ich auch entsprechende bzw. typische Verhaltensweisen, Sichtweisen und Probleme mit dieser Zielgruppe benennen. Diese gibt es aber natürlich bei allen Zielgruppen, inklusive den Deutschen.
     
  5. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    1. Die Staatsanwaltschaft entschied, die Jugendlichen wieder zu entlassen. Sie wurden an ihre Erziehungsberechtigten übergeben.
    2. Jetzt ermittelt die EG "City" weiter in dem Fall

    Zu 1. Auf wessen Weisung entschied das denn die Staatsanwaltschaft?
    Zu 2. Die Magdeburger stellten sich sicher die gleiche Frage, denn sonst hätte die Magdeburger Polizei keine "EG "City" gegründet.

    Ich hab da so meine Zweifel, daß deutsche Staatsanwälte freiwillig kuscheln wollen. Ich denke, daß sie hinter vorgehaltener Hand unter Androhung von ernsten, beruflichen Konsequenzen zum "kuscheln" gezwungen werden und nicht ermitteln dürfen. Ergebnis "EG City".
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Februar 2020
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  6. Skyuser7158

    Skyuser7158 Guest

    Die Justiz in diesem Land ist unabhängig!
     
  7. Richard D.

    Richard D. Silber Member

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    Es gibt auch die Verdunkelungsgefahr, wenn durch Manipulation von Indizien oder Einschüchterung von z.B. Zeugen manipulieren. In der Schweiz nennt sich das Kollusionsgefahr.
    Die kriegen höchstens vier Wochen Jugendarrest und fertig ist. Ich habe kein Vertrauen in unsere Justiz.
    Das ist nur eine Illusion. Wenn es um Migranten im Jahre des Herrn 2020 geht, muss man sie mit Samthandschuhen tragen, sonst wird man zum -isten und -phoben deklariert.
     
  8. Sven1549

    Sven1549 Gold Member

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    Das sieht Herr Range eventuell etwas anders.
     
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  9. Skyuser7158

    Skyuser7158 Guest

    Doch! Ich bleibe dabei und es stimmt: Die Justiz in D ist unabhängig! Wir leben in einem Rechtsstaat, der in der Welt seinesgleichen sucht!

    Alles andere sind doch nur Gerüchte, Verschwörungstheorien und Vermutungen. Beweise das Gegenteil!
     
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  10. elstrieglo

    elstrieglo Silber Member

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    Du meinst in unseren Nachbarstaaten wie Belgien, Niederlande, Dänemark usw. leben die Menschen in einem Unrechtsstaat?
    Oder gibt es für dich verschiedene Arten von Recht und Unrecht :D