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Migrationspolitik

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Eike, 26. Juni 2017.

  1. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Glaub mir, das sind nicht nur Vorurteile (betrifft aber deutsche Sozialleistungempfänger ebenso).
    Wenn ich so an Diskussionen mit Vermietern (die nicht kapieren wollten, dass das Sozialamt nicht für das Verhalten der Mieter verantwortlich ist und auch nicht für durch diese mutwillig verursachte Schäden aufzukommen hat) in meiner Zeit beim Sozialamt zurückdenke...
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. September 2019
    sanktnapf gefällt das.
  2. sanktnapf

    sanktnapf Guest

    Stimmt schon, ich kenn ja auch von der aok. :whistle:
     
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  3. Richard D.

    Richard D. Silber Member

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    Und nicht für jeden Migranten, sondern z.B. für Kriegsflüchtlinge aus Syrien und Jemen und für die Wirtschaftsflüchtlinge, die tagtäglich aus Afrika nach Europa kommen.

    Für jene, die legal mit Einwanderungs- oder Arbeitsvisum nach Deutschland kommen, oder von der Arbeitnehmerfreizügigkeit profitieren, gibt es selbstverständlich nichts (wobei es Ausnahmen geben kann, wie z.B. die Ausrede des Fachkräftemangels und der Unfähigkeit von Betrieben, Einheimische auszubilden). Und Ja, mir ist bekannt, dass es aus der EU auch Leute gibt, die nach Deutschland kommen um von unserem Sozialsystem zu profitieren, aber am Ende gibt es für sie höchstens Hartz IV, für sie gibt es nicht dieselben Vorteile wie bei den oben besagten Migranten.
     
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  4. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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  5. Martyn

    Martyn Institution

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    Abschiebungen in EU-Beitrittsstaaten sind eigentlich ohnehin unsinnig. Und in so einem Fall absolut nicht gerechtfertigt.

    Allerdings hätte die Betroffene wohl auch die Möglichkeit gehabt die deutsche Staatsangehörigkeit zusätzlich zu erhalten.
     
  6. Richard D.

    Richard D. Silber Member

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    Wie lange war sie den überhaupt in Deutschland? Nur, wer mindestens acht Jahre legalen Daueraufenthalt in Deutschland hatte und strafrechtlich "sauber" ist, darf die Einbürgerung überhaupt beantragen. Da gibt es in diesem Fall zuviele Ungereimtheiten.

    Wir müssen zwar konsequenter mit den Abschiebungen sein, aber dürfen weder Abschiebegründe erfinden oder willkürlich den Aufenthaltsstatus einer Person zu deren Ungunsten ändern. Es gibt in der englischen Sprache dafür einen Begriff: due process. Wenn die Behörde tatsächlich getrickst hat, dann ist dies auch eine Verletzung unseres Rechtsstaates. Wer A sagt, muss auch B sagen.
     
  7. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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  8. sanktnapf

    sanktnapf Guest



    Das passt wohl eher hier rein.
     
  9. quarks

    quarks Gold Member

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    Tja, entscheidend ist halt wer im Mietvertrag steht.
    Bei der Unterbringung von Flüchtlingen ist es aber auch oft so, dass die Gemeinde als Mieter im Mietvertrag steht und bei Problem die Gemeinde aufkommt, bzw. sich Gemeindemitarbeiter um Schäden kümmern.
     
  10. Richard D.

    Richard D. Silber Member

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    Und das Tolle ist: Schieben wir sie, gemäß Rücknahmeabkommen, nach Griechenland ab, wird irgendein Richter die Abschiebung kassieren mit der Begründung, dass diesen mutmaßlichen Flüchtlingen dort die Abschiebung in die Heimat droht, wie bei den einen Afghanen vor einiger Zeit.