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Migrationspolitik

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Eike, 26. Juni 2017.

  1. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Das kommt darauf an ob man sich zwischendurch bewegt oder nicht. Normal muss man also zwischendurch auch duschen da man am Tag 1-2l ausschwitzt.
     
  2. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Der Flüchtling wurde von der Bundesregierung eingeladen. Da wäre es nur fair, wenn Angela Merkel und ihre Gehilfen für die Untaten ihrer Gäste auch die Verantwortung tragen und die Pflegekosten des Opfer übernehmen würden.
     
    FilmFan und madmax25 gefällt das.
  3. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    Ich selbst sehe ebenfalls nach den bekannten Fakten mindestens ein Mordmerkmal erfüllt(Heimtücke), aber das lies sich vor Gericht offenbar nicht stichhaltig beweisen, weswegen die Verurteilung wegen Todschlags angemessen ist. Auch ist die Strafdauer absolut im Rahmen des Gesetzes.
    Ich finde aber bereits schon länger, dass man das Strafmaß gesetzlich für Tötungsdelikte anheben sollte, auch sollte lebenslang eben nicht nur mindestens 15 Jahre + X bedeuten, sondern mindestens 25 Jahre + X, aber das ist ein anderes Thema.
    Dieses Urteil ist angemessen, auch wenn ich mir eine Vorurteilung wegen Mordes mehr gewünscht hätte, aber ein hohes Rechtsgut ist "Im Zweifel für den Angeklagten".
     
  4. ***NickN***

    ***NickN*** Talk-König

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    Dann wird es langsam mal Zeit, das diese Art des Strafe - Absitzens der Vergangenheit angehört! Für mich immerwieder eine Verhöhnung des Opfers und der Angehörigen! :mad: Und was interessiert mich das Ausland in dieser Sache???

    Der Einzige der hier Unsinn postet und das seitenlang, bist Du! Ich setz dich jetzt auf Ing. Soviel Käse ist selbst für mich zuviel.
     
    madmax25 gefällt das.
  5. Rafteman

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    Prozesse vor dem Jugendgericht sind in der Regel nicht öffentlich.
    Vergiss nicht deine Herztabletten zu nehmen.

    Wer gab denn die Weisung?
     
    Cro Cop gefällt das.
  6. Redfield

    Redfield Talk-König

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    In nur einem von 30 Fällen kommt noch das Jugendstrafrecht zum Tragen. Die anderen 29 Straftaten fallen nicht unter das Jugendstrafrecht. Ein Gericht hätte später den einen Fall gesondert verhandeln können und den Prozeß mit den anderen Straftaten, wie vorgesehen, weiterführen können.
     
    Nelli22.08 gefällt das.
  7. Rafteman

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    Dazu hätte ich gern mal eine Quelle.
     
  8. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Kurz darauf begann die Verhandlung gegen den libyschen Intensivtäter mit dem selbst gewählten Namen "King Abode" - unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Begründung: Eine der offenbar über 30 Taten hatte er als Jugendlicher begangen, eine Körperverletzung im Jahr 2015. Er sei ein Jahr jünger als bisher angenommen, damit gelte in diesem einen Fall das Jugendstrafrecht und somit der Ausschluss der Öffentlichkeit, so Amtsgerichtsdirektor Markus Kadenbach. Somit ist der Asylbewerber, der 2015 nach Deutschland kam, nicht 23, sondern erst 22 Jahre alt.
    Radio Lausitz
     
    Nelli22.08 gefällt das.
  9. Rafteman

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    Und um welchen der 30 Taten geht es? Oder geht es um alle 30?
     
  10. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Steht doch da: Eine der offenbar über 30 Taten hatte er als Jugendlicher begangen, eine Körperverletzung im Jahr 2015.