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Migrationspolitik

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Eike, 26. Juni 2017.

  1. Rafteman

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    In den Niederlanden wird ähnlich verurteilt: Neun Jahre Haft für Totschlag an Lausitzer Studentin in Niederlanden | MDR.DE

    Oder Neuruppin: Skelett im Brunnen: Lange Haft für Totschlag an Neubrandenburger | Nordkurier.de
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. August 2019
  2. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    Für Totschlag ist das OK.
     
  3. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Ich sage schlicht Mord und was in den Niederlanden los ist interessiert mich nicht.
    Rechtskräftig ist dieses Urteil eh noch nicht. Der Bundesgerichtshof wird das "zweite Opfer" noch raushauen.
     
  4. ***NickN***

    ***NickN*** Talk-König

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    Das ist noch untertrieben!!!
     
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  5. Richard D.

    Richard D. Silber Member

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    Offiziell wurde der Typ wegen Totschlags (§212 StGB) verurteilt, selbst die Staatsanwaltschaft plädierte für zehn Jahre wegen Totschlag und gefährlicher Körperverletzung. Es gibt sogar in Deutschland den §213 StGB, der sich "Minder schwerer Fall des Totschlags" nennt, bei der man für ein solches Kapitalverbrechen sogar eine bewährungsfähige Strafe bekommen kann:

    § 213 StGB Minder schwerer Fall des Totschlags - dejure.org

    Ich hoffe nur für den Täter, dass er nach seiner Haftentlassung abgeschoben wird. Selbst wenn er nicht wegen Mordes verurteilt wird.
     
  6. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Nur 9,5 Jahre Gefängnis - von den man bei guter Führung nur zwei Drittel absitzen muss - sind definitiv viel zuwenig für ein Menschenleben. Nein, das Opfer wird nicht wieder lebendig, wenn die Strafe härter ausfällt. Aber die Gesellschaft sollte möglichst lange vor solchen Subjekten geschützt werden. Wenn es nach mir ginge, dann kämen Mörder und Totschläger nie wieder auf freiem Fuß.
     
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  7. ***NickN***

    ***NickN*** Talk-König

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    Selbst wenn es nach der Revision bei den 9,5 Jahren bleibt, wird er die nicht in Gänze absitzen. Ist doch usus hier.:(
     
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  8. Richard D.

    Richard D. Silber Member

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    Deswegen hoffe ich, dass der Mann nach Verbüßen seiner Strafe aus dem Land geschmissen wird. Ich denke, in sechs Jahren wird es sicherer in Syrien sein, oder dass ein Drittland ihn wenigstens aufnimmt und er nie wieder nach Deutschland kommt.

    Ich weiß, träumen kostet nichts...
     
  9. nee

    nee Guest

    Da drehen die Linken wieder völlig ab. Die bilden sich ja gerne ein Urteil aus der Ferne - so wie ihre Sprösslinge auf gar keinen Fall in Schulen mit 90% Migrantenanteil gehen.:)

    Es ist unbestritten, dass der Angeklagte an der Körperverletzung beteiligt war. Man müsste das hier so handhaben wie in Texas. Da muss man nicht selbst das Messer schwingen. Der Zeuge hat sich nur in der Beurteilung widersprochen, ob es Stich- oder Schlagbewegungen waren. Ich bitte Euch....
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 22. August 2019
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  10. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Das gilt für beide Seiten. Für Linke und Rechte.