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Migrationspolitik

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Eike, 26. Juni 2017.

  1. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Da ist wenig Schlimmes zu erkennen. Ein Rammmanöver sieht doch etwas anders aus. Die Seawatch fährt längs zum Schiff. Die Fender sind an der Seawatch außen befestigt, so dass Berührungen des Schiffsrumpfes bei normalen Aufeinandertreffen nicht möglich ist. Die Boote haben sich also nicht direkt berührt, sondern nur der Fender hat Kontakt zum Polizeiboot. Auch beim Polizeiboot haben die Fender leicht die Kaimauer berührt (dafür sind die da). Die Besatzung hat sich wohl erschreckt, eine echte Gefahr besteht aber zu keiner Zeit. Wer hier Todesgefahr sieht, war noch nie auf einem Boot.

    Man kann ein Schiff so auch durchaus an einem anderen festmachen. Wenn man für so ein Manöver in den Knast geht, dann gibt es bald keinen freilebenden Bootsfahrer mehr.
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Juli 2019
  2. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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  3. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    OK, Du siehst es so, ich sehe es anders. Für mich war es mindestens eine sehr gefährliche Aktion, bei welchen Menschen ums Leben kommen können. Es war im Prinzip sogar heimtückisch, da die Besatzung des Zollbootes offensichtlich nicht damit rechnete, siehe den Sprung des Beamten auf die Kaimauer. Die Seawatch nutzte einfach ihre Masse aus und mit einem Anlegemanöver hat es nichts zu schaffen. Deswegen ist die Inhaftierung und die Stilllegung gerechtfertigt.
    Jetzt muss die Justiz ermitteln und das Schiff ist ein Beweismittel und die Kapitänin eine Verdächtige. Das ist alles ein rechtsstaatliches Verfahren aus welchen man sich politisch herauszuhalten hat.
    Eventuell kommt die Justiz sogar zu Deinem Schluss, dann hat man es auch zu akzeptieren.
     
    kjz1, Pedigi, *scirocco und 2 anderen gefällt das.
  4. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Im übrigen ist Italien ein Rechtsstaat soweit ich weiß. Die Justiz wird dies klären. Die Schlepperin hat ganz sicher mit Hilfe von ominösen Spenden
    teure Staranwälte an ihrer Seite. Von daher ist ihre Chance das die ihren "Beruf" bald weitermacht recht gut.
     
  5. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    Du hast soweit recht, nur störe ich mich am Begriff "Schlepperin", da ich ihr zu gute halte, dass sie dies wahrscheinlich aus Überzeugung ohne Bereicherungsabsicht tut.
    Dass sie sich von den Schleppern missbrauchen lässt ist ein anderes Thema.
     
    +los und Schnellfuß gefällt das.
  6. ws1556

    ws1556 Gold Member

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    Was Du da wieder siehst, sie hat sich den Anweisungen der italienischen Behörden widersetzt, da gibt es nichts zu diskutieren.
    Auch das Urteil des Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist eindeutig.

    "Zudem könnte Rackete ein Manöver während der Einfahrt in den Hafen von Lampedusa zum Problem werden. Ein Polizeiboot hatte versucht, sie daran zu hindern. Die Kapitänin hielt dennoch Kurs, das Boot der Behörden musste ausweichen. Auch widersetzte sie sich Anweisungen der italienischen Behörden."

    „Sea-Watch 3“-Kapitänin Rackete : So geht es für die Flüchtlingshelferin weiter - Politik - Tagesspiegel


    "Sea-Watch 3" darf nicht in Italien anlegen

    Die Besatzung der "Sea-Watch 3" hatte versucht, eine Anlegeerlaubnis für Italien zu erzwingen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies den Antrag nun zurück.

    "Die deutsche Hilfsorganisation Sea-Watch hat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erneut eine Niederlage hinnehmen müssen. Der Gerichtshof kam dem Eilantrag des Rettungsschiffes Sea-Watch 3, in Italien anlegen zu dürfen, nicht nach. Da es an Bord keine Menschen mehr gebe, die auf dem Schiff gefährdet seien, werde derzeit kein Grund für die Anwendung der Maßnahmen gesehen, hieß es zur Begründung.

    Das Straßburger Gericht verwies in diesem Zusammengang darauf, dass elf Flüchtlinge, unter ihnen Kinder und schwangere Frauen, bereits in Italien an Land gehen konnten. "Einstweilige Maßnahmen" seien in Artikel 39 der Europäischen Menschenrechtskonvention nur vorgesehen, wenn es ein "unmittelbares Risiko für irreparablen Schaden" gebe, begründete der Gerichtshof die Zurückweisung des Antrags."

    Seenotrettung: "Sea-Watch 3" darf nicht in Italien anlegen
     
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  7. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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  8. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Warum fällt mir jetzt wieder Boris Palmer ein...
     
  9. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Ich habe das sog. "Rammmanöver" beim Anlegen kommentiert, das auf dem Video zu sehen ist, nicht die Einfahrt in den Hafen. Insofern gebe ich den Kommentar zurück: was Du da wieder siehst...

    Wie Du richtig zitierst, hat der EGMR so entschieden, da er solche einstweiligen Maßnahmen nicht anordnen darf, so lange keine irreparablen Schäden drohen. Deshalb haben die Italiener die Kranken schnell vom Boot geholt, um so eine einstweilige Maßnahme zu verhindern. Die Zuständigkeit der Italiener für die Flüchtlinge steht auch für den EGMR außer Frage. Nach ihrem Statut durften sie es aber nicht anordnen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Juli 2019
  10. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    Die " Gorch Fock" ist noch in Reparatur.:winken:
     
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