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Migrationspolitik

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Eike, 26. Juni 2017.

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    Und? So schlimm das auch sein mag, das in Tunesien Homosexualität unter Strafe steht, ist das für mich kein Grund Tunesien oder die anderen Magrebstaaten nicht als sicher zu erklären für ne Abschiebung. Für mich muss da schon mehr passieren, als Gesetze die man nicht gut findet.
     
  2. Eike

    Eike von Repgow Premium

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  3. brixmaster

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  4. E.M.

    E.M. Gold Member

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    Eigentlich hat der Fragensteller recht. Es kann kommen, wer will. Das Grundgesetz ist, wenn Die EU so weitermacht, in ein paar Jahren nur noch ein historisches Dokument:
    Der Rechtsbruch-Mythos und wie man ihn widerlegt
    "Karlsruhe stellte [...] ausdrücklich fest, dass die deutsche Regelung hinter europäische Vorgaben „zurücktritt“ und „keine Anwendung mehr findet“. Dies mag heute nach drei Jahren der intensiven Debatte, in der sich sowohl Flüchtlingshelfer als auch die Grenzschließungsfraktion öffentlichkeitswirksam auf das Grundgesetz bezogen, um ihre jeweilige Position zu untermauern, vielen Lesern merkwürdig vorkommen. Aber dennoch: Schon aus der Perspektive des Jahres 1996 galt, dass die europäischen Regeln vorgehen. Die Verfassung ist öffentlich sichtbar, in der Rechtspraxis aber weitgehend irrelevant.

    Nur am Rande erwähnt sei daher, dass nicht einmal feststeht, ob das Grundgesetz bei einer isolierten Betrachtung eine unmittelbare Zurückweisung in sichere Drittstaaten an der Grenze überhaupt erlaubte, wie es der Wortlaut von Art. 16a Abs. 2 GG mit der Formulierung „Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen…“ zu suggerieren scheint. Die Gesetzesmaterialien schweigen zu eventuellen Grenzschließungen, und im dritten Satz der Vorschrift heißt es, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen „unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden können“, was man durchaus so lesen kann (und vielleicht auch muss), dass vor einer Zurückweisung an der Grenze jedenfalls ein rudimentäres Verwaltungsverfahren zu durchlaufen ist. Ganz in diesem Sinne verwies auch das BVerfG auf gewisse verfahrensrechtliche Einschränkungen, ohne dies freilich näher auszuführen (Rn. 204-207), weil es damals um eine Grenzschließung nicht ging. Heute kommt es, wie gesagt, darauf nicht mehr an: Bereits 1996 trat die deutsche Drittstaatsklausel hinter die damaligen Schengen-Regeln zurück."

    Fazit: Diskussion überflüssig, wenn der Professor seine Rechtsauffassung durchsetzen könnte.
     
  5. watis

    watis Silber Member

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    Wieder einmal... so viel Unsinn!
    Ob ein Staat sicher ist oder nicht, ist eine subjektive Einschätzung, Union FDP und SPD sehen sie als sicher an, Grüne und Linke nicht ! Wie das BVerfG entscheiden würde, ist vollkommen offen, denn auch dort entscheiden acht Richter individuell , selten das es mal ein 8:0 gab!

    Das es wenige Asylbewerber aus den Maghreb-Staaten und Georgien gibt, ist korrekt, aber sie sind weit überproportional kriminell, ein Fakt , denn man nicht ausblenden sollte....

    Wann hat denn das Auswärte Amt festgestellt, dass die Maghreb-Staaten nicht sicher seien?
    Wegen den aktuellen Reise- und Sicherheitswarnungen?
    Die gibt es nämlich momentan , z. B. auch für Mexiko

    Übrigens, Sicherheitswarnungen gibt es momentan auch von vielen Bürgermeistern, deutscher Städten, gerichtet vorallem an Frauen ....
     
  6. watis

    watis Silber Member

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  7. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    https://anwaltverein.de/de/newsroom...newsroom/stellungnahmen/2016/DAV-SN_29-16.pdf
     
  8. E.M.

    E.M. Gold Member

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    ARD und ORF in der ersten Reihe bei der Grenzöffnung
    Was ist an dieser Bewertung richtig? Die nachfolgende kleine Internetrecherche zeigt, dass es die klassischen Print- und Funkmedien (von ARD bis Zeit) genauso wie Grünen- und SPD-Politiker waren, die den Vorgang vom 4.9.2015 als Grenzöffnung bezeichnet und beschrieben haben.

    Beginnen wir mit der ARD. Es ist der 5.9.2015, 16.26 Uhr: Die ARD schreibt: „Deutschland und Österreich haben Tausenden Flüchtlingen die Einreise erlaubt.“ Das Wort „Grenzöffnung“ fällt zwar explizit noch nicht. Doch die Worte „Tausenden die Einreise erlauben“ bedeutet nichts anderes als „Tausenden die Grenze geöffnet“. Wenige später stellt die ARD die Ankündigung für ihre Sendung „Brennpunkt“ am selben Tag um 20.15 Uhr ins Netz. Titel des „Brennpunkts“: „Flüchtlingswelle nach Grenzöffnung“.(P.S. an die political-correctness-Hörigen: Beachte das Wort: Flüchtlingswelle!)

    Etwa zur gleichen Zeit, um 17.38 Uhr, meldet die Nachrichtenagentur Reuters: „Flüchtlinge strömen nach Grenzöffnung nach Deutschland.

    Man kann also mit Fug und Recht behaupten, daß die ARD zu den „rechtsreaktionären Verschwörern“ der ersten Stunde gehörte, die das Geschehen am 4.9.2015 als Grenzöffnung bezeichnet und dies einer breiten Öffentlichkeit vermittelt hat. Ob die ARD allerdings als Erfinder des Begriffs „Grenzöffnung“ anzusehen ist, ist nicht ganz klar. Eventuell muß sie den Ruhm den Medien aus dem Geburtsland des allgegenwärtigen Sozialistenführers überlassen. In Österreich schreibt die Tageszeitung Krone am 5.9.2015 schon um 14.46 Uhr: „Balken auf für die Menschlichkeit als Devise für die Öffnung der Grenzen“. Auch der österreichische Staatsfunk ORF schreibt am 5.9.2015, Zeitpunkt unbekannt: „Amnesty International bedankte sich für die rasche humanitäre Lösung einer Grenzöffnung für aus Ungarn kommende Flüchtlinge.

    Drei Jahre Grenzöffnung: Nur eine Erfindung? Und von wem?

    Tja, Dialektik, Semantik oder nur Polemik?
     
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  9. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Gähn, noch einer der versucht, eine offene Grenze zu öffnen.
     
  10. E.M.

    E.M. Gold Member

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    Phlegmatiker?