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Migrationspolitik

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Eike, 26. Juni 2017.

  1. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Da könnte man ja Fische... ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Februar 2019
  2. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Der war farblos.
     
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  3. Rafteman

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    Also wurden dann doch keine Grenzen geöffnet wie es die AfD und die hiesigen Propagandisten immer wieder versuchen?

    Ansonsten bin ich voll bei dir, dass Leute die sich illegal im Land aufhalten mit dem Gesetz konfrontiert werden müssen. Was machen wir aber mit Konventionsflüchtlingen auch einsperren um denen zu zeigen, lasst euch lieber zu Hause einsperren?
     
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  4. straller

    straller Platin Member

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    [​IMG]

    Deutschland grenzt zu Land und zur See ausschließlich an EU- und/oder Schengenstaaten. Wir "diskutieren" hier wieder mal über Selbstverständlichkeiten.

    Daran wird sich erst etwas mit dem Brexit ändern, so er denn tatsächlich vollzogen wird.

    Wird der Altkreis Norden EU-Außengrenze? – NOR-A
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Februar 2019
  5. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Ok, sieht man das ich mich mit Alk nicht so auskenne....(y)
     
    rabbe und Schnellfuß gefällt das.
  6. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Das Etikett war blau.
    Wenn man 100 davon an die Krankenkasse geschickt hat, bekam man einen Blindenhund. :D
     
  7. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    In dem Moment, wo sie als Flüchtling anerkannt bzw sogar schon, wenn das Asylverfahren eingeleitet wurde, sind sie eben (im 2. Fall zumindest fürs Erste) nicht mehr illegal im Land.
    Nur müsste dann eben (wieder) konsequent geprüft werden, ob der Asylantrag nicht bereits in einem anderen Land hätte gestellt werden müssen und/oder sie aus einem Land kommen, in dem keine Anzeichen für eine Verfolgung bestehen.

    Niemand (ich zumindest nicht) wird in Frage stellen, dass jemand, der die Voraussetzungen des Art. 16a (korrigiert, danke @emtewe ) GG und des Asylgesetzes erfüllt und sich an die hiesigen Gesetze hält, Schutz verdient hat.
    Wer das aber nicht tut: Einreise konsequent verweigern oder umgehend ausweisen.

    Dazu bräuchte man schlicht nur die bereits bestehenden Gesetze (wieder) konsequent anwenden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Februar 2019
    Gast 188551 gefällt das.
  8. rabbe

    rabbe Wasserfall

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    Das ist natürlich wieder Unsinn deinerseits, wenn es um Deutschland geht, was ja die Ausgangsfrage war. ;) In diesen Fall geht es um Ostfriesland, speziell um den Altkreis Norden. Dahingehend ist der Artikel ebenso eindeutig. Da würden dann diese 18km zu den bereits jetzigen 334km EU-Außengrenze zur Schweiz hinzukommen, sofern es wirklich zum Brexit kommt.
     
  9. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Niemand bezweifelt, dass jemand der Art. 16 GG erfüllt, hier unbefristetes Aufenthaltsrecht hat, oder meintest du Art. 16a GG? ;)
     
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  10. Rafteman

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    Wie viele sind denn nun über die deutsche EU Außengrenze gekommen?