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Migrationspolitik

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Eike, 26. Juni 2017.

  1. straller

    straller Platin Member

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    Muss man den Beitrag wirklich so zerreden, wo doch klar ist, wie er gemeint war?
     
  2. Schlake04

    Schlake04 Junior Member

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    Volle Zustimmung.
    Für den Begriff Mord gibt es für mich in Deutschland nur eine Definition und die steht im Strafgesetzbuch.
    Ja, denn man tötet einen anderen Menschen in Erwartung einer gewissen "Belohnung" für sich selbst.
    Das ist wahr.
    Ich halte es aber auch für falsch einige Morde hier als "unnötig" zu bezeichnen, da dies im Umkehrschluss bei einigen Menschen den fatalen Eindruck erwecken könnte, es gebe andererseits irgendwelche "nötigen" Morde.
    Das wäre gemäß Strafgesetzbuch kein Mord, weil in diesem Beispiel deutlich der "niedere Beweggrund" fehlt.

    Die Tötung von Menschen ist nicht immer Mord, aber Mord selbst ist immer unnötig.
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. Januar 2019
  3. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Ich glaube diese umgangssprachliche Formulierung eines "unnötigen Mordes" bezieht sich auf die Nachvollziehbarkeit eines Motives. Wenn das Motiv nachvollziehbar ist, bezeichnet man einen Mord allgemeinhin nicht als "unnötig", ganz anders wenn man das Motiv nicht verstehen kann.
    Nimm eine Frau Bachmeier die im Gericht den Mörder ihrer Tochter erschiesst, das bezeichnet niemand als "unnötig", weil jeder irgendwo die Frau bzw. ihr Motiv verstehen kann. Das heisst im Umkehrschluss aber natürlich nicht, dass dieser Mord "nötig" war.
     
    Schlake04 gefällt das.
  4. Fakeaccount

    Fakeaccount Guest

    Im Prinzip trittst du hier also für eine zwei-Klassen-Justiz ein, was ja faktisch auch regelmäßig stattfindet - siehe diverse Urteile zu "Ehrenmorden".
     
  5. Schlake04

    Schlake04 Junior Member

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    Nein, das mache ich nicht. Keine Ahnung, wie du darauf kommst.
    Ich sage, dass die Definition für Mord im Strafgesetzbuch steht. Dieses Gesetz gilt für jeden Täter, ganz unabhängig von seinen Beweggründen.
     
  6. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Letztendlich geht es ja um die Unterscheidung zwischen "Mord", "Totschlag" und "Körperverletzung mit Todesfolge". Und da lassen die Formulierungen dem Richter wohl auch noch einen gewissen Spielraum.
     
  7. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    Bei Mord hat das Gericht aber keinen Spielraum. Ist eines der Mordmerkmale erfüllt ist es Mord.
     
  8. watis

    watis Silber Member

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    Das stimmt leider nicht!
    Ein Mordmerkmal ist z. B. , wenn die Tat heimtückisch oder grausam, mit gemeingefährlichen Mitteln, ausgeführt wurde!
    Bei 15 Messerstichen, kann man die Grausamkeit, wohl kaum abstreiten... Manche Gerichte schon..
     
  9. watis

    watis Silber Member

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  10. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    So leicht ist das nicht.
    Kam der Angriff von vorne kann es schon mal nicht heimtückisch sein. Man könnte hier eventuell Mordlust annehmen, aber das kommt auch auf die Gesamtumstände an. War der Täter aufgrund eines Streits in Rage kann es keine Mordlust sein.
    Grausam kann es dann auch nicht sein, da er sein Opfer nicht quälen wollte. Grausam wäre es z.B. einmal zuzustechen und dann mit zeitlichem Abstand 14 weitere Messerstiche in das lebende Opfer zu setzen. Geschieht dies in Rage ohne zeitlichen Abstand ist das auch nicht Grausam.
    Deswegen können 15 Messerstiche durchaus "nur" Totschlag sein.